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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#397639
Hallo Andreas,

hier ist ganz entscheident bei welcher Art von AHK die Anhängelast eingetragen ist und welche Zulassungsart dein Mog hat...

Bei mir sind auch 3,5t eingetragen, diese beziehen sich aber nur auf die Kugelkopfkupplung.

An dem normalen Kupplungsmaul mit Bolzen sind es 22t gebremst / 1,5t ungebremst (Lof.Zgm).

Oftmals stehen bei Zugmaschinen aber auch gar kein Gewichte unter "O.1" eingetragen.

Dann muß man es selbst anhand der eingetragenen Motorleistung ausrechnen:
Bei Zugmaschinen benötigt man lediglich 2,2kw Motorleistung / t Anhängelast, bei Zulassung als LKW sind es schon 5kw/t.
Aber Achtung, bei LKW ist die maximale Anhängelast begrenzt auf das 1,5 des zGG des LKW... Bei Zgm entfällt diese Regelung.


Gruß Michael

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