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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#77408
Hallo Christian,

ein einigermaßen cleverer TÜVer sollte eigentlich nichts gegen die 'neuere' Reifenbezeichnung haben. Auch sind in der Prüfstelle normalerweise die entsprechenden Tabellenwerke zur Hand. Anders sieht das evt. aus, wenn Dich die Rennleitung mal aus dem Verkehr zieht - die haben im Zweifen das Michelin-LKW-Reifen-Handbuch nicht auswendig gelernt.
Insofern ist eine Eintragung sicherlich nicht verkehrt.

Dem entgegen stehen die Kosten von ca. 50 - 60 EUR für das Gutachten und den neuen Fahrzeugschein - vielleicht hast Du ja aber noch etwas anderes zum Eintragen und kannst die Reifenumtragung nebenbei miterledigen lassen.

Grüße
Uwe
#77487
Hallo

Einen neuen Fz.Schein wegen einer Reifengrößenänderung ist schon seit längerem nicht mehr nötig.
Ich habe bei meinem Toyota schon im Jahr 2000 andere Reifen vom TÜV eintragen lassen, Du mußt nur die Bescheinigung vom TÜV mitführen.
Wenn dann mal eine Ummeldung oder Adressänderung gemacht werden muß kann man alles eintragen lassen.


Gruß Andreas
#77490
Hallo Christian,

da brauchts Du Dir keine Gedanken machen. Das eine sind Diagonalreifen-, das andere Radialreifenbezeichnungen.
Beide sind "die selbe Größe".
Beide Bezeichnungen sind vom Hersteller freigegeben.
Bei den Radialreifen gibt es allerdings fertigungsbedingt einen etwas größeren Reifendurchmesser (kann man aber vernachlässigen).
Ein Prüfer der durchblickt wird dir die Eintragung mit dem Hinweis wohl gar nicht machen -> überflüssig.

Grüße aus dem schönen Frankenland

Tobias
#77524
@Tobias:

auch wenn ich mich wiederhole: 12,5R20 wie z.B. der MPT80 oder der Michelin XL sind immer noch Radialreifen ;) Diagonal heisst das Ganze dann 12,5-20 :)

@Andreas

das Vorgehen kenne ich nur von Standheizungen und ähnlichen Gimmicks. Meine letzte LKW-Reifenänderung hat der TÜVer direkt in den Brief eingetragen. Im Gutachten stand dann mehr oder weniger unmissverständlich, dass der Schein bei der Zulassung angepasst werden muss. Länderspezifische Unterschiede?? Wobei die 10 EUR für einen neuen Schein gegenüber den Kosten für das eigentliche Gutachten fast nicht mehr ins Gewicht fallen...

Grüße
Uwe

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