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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#105968
Hallo experten,

vieles habe ich nun in diesem forum zu o.g. thema gelesen, doch muss ich das zitat gebrauchen ....mir wird von alledem so dumm als ging mir ein mühlrad in kopfe herum....
Vorausgehend zu meinen fragen folgende situation.
Bei meinem 401, zugelassen auf grün, läuft in 04/2007 der TÜV ab. Bis dahin möchte ich einen neu aufgebauten 411 zugelassen haben, ebenfalls auf grün. Ich verwende die mogs fast ausschließlich zum brennholzerwerb in größeren mengen. Zwei zugelassene mog brauche ich aber nicht.
Den 401 möchte ich dann zur fahrbaren arbeitsmaschine machen, wobei mir gedanklich der aufbau einer zapfwellengetriebenen bandsäge vorschwebt um an den lagerplätzen das holz auf ofenlänge zu schneiden und ohne zwischenlager mit dem 411 ab zu transportieren.
Dabei verfolge ich zwei ziele:
1. der 401 soll wirklich nur noch diese arbeiten verrichten und dadurch auch in gebrauch bleiben, damit achsen , getriebe und motor nicht verkeimen.
2. möglichst billiger betrieb als fahrbare arbeitsmaschine (am) neben dem zugelassenen 411.

Konkrete fragen:
1. gibt es , selbst unter auflagen, wie zu entfernende anhängekupplung, geschwindigkeitsreduzierung? etc. , überhaupt eine möglichkeit das fahrzeug 401 als fahrbare arbeitsmaschine gänzlich zulassungs- und betriebserlaubnisfrei , d.h., ohne jegliche kennzeichen zu betreiben und, da nur für lof eingesetzt, auch noch steuerfrei und versicherungsfrei?
(haben denn 20km/h baumaschinen, die auf der straße fahren kennzeichen?)

2. Hat steuerfreiheit im sinne von lof-maschinen oder fahrzeugen immer grüne kennzeichen, und damit natürlich auch zulassung (mit TÜV....) zur folge oder können sie auch ohne kennzeichen betrieben werden?

3. Könnte , technische belange außer acht gelassen, der nur zum sägen und zur anfahrt dorthin benutzte mog dann auch mit heizöl betrieben werden? Wenn ja,muss dafür irgendwo etwas eingetragen werden oder ist das bei arbeitsmaschinen steuerrechtlich automatisch akzeptiert?

Bitte nicht auf suchen oder ähnl. verweisen, je mehr beiträge ich lese je weniger klar und eindeutig sind meine erkenntnisse, obwohl hier zweifellos experten am werk sind. Gegen diesen gesetzeswust sind ja komplizierte technikprobleme im technikforum regelrecht harmlos.

Deshalb nochmal meine fragestellung.

mfg heinz401
#107661
Hallo Heinz,

Zu 1:

- steuerfrei ja (bei Einhaltung der Auflagen bzw. Tüv-Abnahme als Selbstfahrende Arbeitsmaschine)

- betriebserlaubnisfrei nein ( der TÜV macht ja die Abnahme s.o. )

- Steuerfrei ja

- Versicherungsfrei nein ( wird über die Betriebshaftpflicht abgedeckt - Privatperson ? )

Zu 2:
- Landwirtschaftliche Teleskoplader mit 20 km/h - Schild sind z. B. zulassungsfrei und brauchen keine amtl. Kennzeichen. ( jedoch ist in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung gemäß der UVV nötig - Versicherung hier über die Betriebshaftpflicht )

Zu 3:
- Verboten und keine Chance auf eine Ausnahmegenehmigung.
- Trecker fahren doch auch mit Diesel und sind nicht befreit.
- Ausnahmen gibt es nur bei stationärer Kraft-Wärme-Kopplung, wobei hier die Worte
Stationär und Wärme wichtig sind.
#107774
yep,die verwendung von heizöl zu motorischen zwecken ist steuerhinterziehung, selbst die motore der segelflugwinden weden gelegentlich vom zoll geprüft. mit heizöl bekommst Du auch im winter schnell probleme, fallst Du nicht entsprechend vorsorgst.
da Du ohnehin grün fährst, was sparst Du nach der ganzen ummelderei und den einschränkungen letztendlich? ob sich das wirklich rechnet?
mit gruß, justus.
#107786
Moin,
zu deiner Frage 2:
Bei deinem Fahrzeug handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Sinne der StVZO.
Eine Änderung in ein Fahrzeug mit oder ohne Schild hat auch was mit der Benutzung zu tun - also auf öffentlichen oder halb öffentlichen (z.B. Parkplätze) Straßen und Plätzen. Wenn das Fahrzeug auf unter 25 km/h gedrosselt ist, ist es zwar Zulassungsfrei aber dennoch nicht versichert. Hier also schon ein richtiger Hinweis von unserem Stammkunden. Das Fahrzeug müsste in einer Betriebshaftpflicht ein geschlossen werden als mitversichertes Fahrzeug. Eine Privathaftpflicht scheidet aus - die wird hier nichts tun bzw. einen Einschluss ablehnen.
Thema Heizöl wurde auch schon wiedergegeben - darum heißt es ja auch Heizöl. Eine echte Alternative wäre Rapsöl. Denn gerade bei Maschinen die unter Dauerbelastung mit hoher Drehzahl arbeiten ist eine optimale Verbrennung gewährleistet. Siehe vielleicht hierzu im Forum "Alternative Kraftstoffe".

Grüße
Bernd
#107811
zu Frage 3 bzw. zu den Stromgeneratoren:

Im neuen Gesetzentwurf für das Energiesteuergesetz ist erfreulicherweise zu lesen:

§ 3
Begünstigte Anlagen
(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
1.
deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient oder
2.
die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und nicht von Nummer 1 erfasst werden oder
- 9 -
3.
die ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung dienen.
Im Falle der Nummer 2 ist weitere Voraussetzung, dass ein Jahresnutzungsgrad von mindestens
60 Prozent erreicht wird.
(2)
Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebes ausschließlich
an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
(3)
Jahresnutzungsgrad im Sinne dieses Gesetzes ist der Quotient aus der Summe der genutzten
erzeugten mechanischen und thermischen Energie in einem Kalenderjahr und der Summe der zugeführten Energie aus Energieerzeugnissen in derselben Berichtszeitspanne.
(4)
Wer Anlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 betreiben will, hat sie vor der erstmaligen Inbetriebnahme
dem zuständigen Hauptzollamt anzumelden.

Das bedeutet, dass alle Stromgeneratoren nach Inkrafttreten mit Heizöl betrieben werden dürfen
#107815
Hallo,

als ich vor etwa acht jahren meinen Schlüter als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen wollte, hat der TÜV meine Wünsche nicht erfüllt. Obwohl der Schlüter ne festangebaute Doppelwinde und einen festangebauten Frontlader hat, keine Anhängerkupplung, keinen Beifahrersitz, also nur für die Holzarbeit verwendbar ist, ist es nciht gegangen. Wir haben alle Vorschriften gewälzt, der TÜV-Beamte war auch der Meinung, dass das ne selbstfahrende Arbeitsmaschine ist, aber laut der Gesetze konnte er die slbstfahrende Arbeitsmaschine nicht eintragen.. Da anscheindend alle Traktoren über Bauern betrieben werden, so der TÜV'ler

Sein Tip war den Schlepper auf nem befreundend Bauern zuzulassen, dann wäre die grüne Nummer kein Thema.

Aber der Gesetzestext in der STVO und STVZO sagt, dass Maschinen für die Arbeit und zur Arbeit grüne Nummern bekommen würden, damit Steuerfrei sind, die Versicherung wird damit billiger

Gruss Christoph
#108700
Hallo,

zu diesem Thema fällt mir gerade noch ein: wenn Du die grüne Nummer hast, darfst Du am Sonntag und Feiertagen nicht mehr fahren! Ausser Du kannst nachweisen, dass es eine Landwirtschaftliche Fahrt ist, und das fällt bei einem Oldi-Treffen doch ziemlich schwer! :shock:
Es gibt aber die Möglichkeit, die grüne Nummer über einen gewissen Zeitraum voll zu versteuern, ein Freund macht das so und der hat seitdem noch nie probleme gehabt. Denn ein paar Freunde von mir hatten schon Probleme mit den Ordnungshütern auf einem Schleppertreffen gehabt, und das ist dann auf ne Steuerhinterziehung hinausgelaufen.

Gruss Christoph
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