- 25.03.2006, 21:54
#105968
Hallo experten,
vieles habe ich nun in diesem forum zu o.g. thema gelesen, doch muss ich das zitat gebrauchen ....mir wird von alledem so dumm als ging mir ein mühlrad in kopfe herum....
Vorausgehend zu meinen fragen folgende situation.
Bei meinem 401, zugelassen auf grün, läuft in 04/2007 der TÜV ab. Bis dahin möchte ich einen neu aufgebauten 411 zugelassen haben, ebenfalls auf grün. Ich verwende die mogs fast ausschließlich zum brennholzerwerb in größeren mengen. Zwei zugelassene mog brauche ich aber nicht.
Den 401 möchte ich dann zur fahrbaren arbeitsmaschine machen, wobei mir gedanklich der aufbau einer zapfwellengetriebenen bandsäge vorschwebt um an den lagerplätzen das holz auf ofenlänge zu schneiden und ohne zwischenlager mit dem 411 ab zu transportieren.
Dabei verfolge ich zwei ziele:
1. der 401 soll wirklich nur noch diese arbeiten verrichten und dadurch auch in gebrauch bleiben, damit achsen , getriebe und motor nicht verkeimen.
2. möglichst billiger betrieb als fahrbare arbeitsmaschine (am) neben dem zugelassenen 411.
Konkrete fragen:
1. gibt es , selbst unter auflagen, wie zu entfernende anhängekupplung, geschwindigkeitsreduzierung? etc. , überhaupt eine möglichkeit das fahrzeug 401 als fahrbare arbeitsmaschine gänzlich zulassungs- und betriebserlaubnisfrei , d.h., ohne jegliche kennzeichen zu betreiben und, da nur für lof eingesetzt, auch noch steuerfrei und versicherungsfrei?
(haben denn 20km/h baumaschinen, die auf der straße fahren kennzeichen?)
2. Hat steuerfreiheit im sinne von lof-maschinen oder fahrzeugen immer grüne kennzeichen, und damit natürlich auch zulassung (mit TÜV....) zur folge oder können sie auch ohne kennzeichen betrieben werden?
3. Könnte , technische belange außer acht gelassen, der nur zum sägen und zur anfahrt dorthin benutzte mog dann auch mit heizöl betrieben werden? Wenn ja,muss dafür irgendwo etwas eingetragen werden oder ist das bei arbeitsmaschinen steuerrechtlich automatisch akzeptiert?
Bitte nicht auf suchen oder ähnl. verweisen, je mehr beiträge ich lese je weniger klar und eindeutig sind meine erkenntnisse, obwohl hier zweifellos experten am werk sind. Gegen diesen gesetzeswust sind ja komplizierte technikprobleme im technikforum regelrecht harmlos.
Deshalb nochmal meine fragestellung.
mfg heinz401
vieles habe ich nun in diesem forum zu o.g. thema gelesen, doch muss ich das zitat gebrauchen ....mir wird von alledem so dumm als ging mir ein mühlrad in kopfe herum....
Vorausgehend zu meinen fragen folgende situation.
Bei meinem 401, zugelassen auf grün, läuft in 04/2007 der TÜV ab. Bis dahin möchte ich einen neu aufgebauten 411 zugelassen haben, ebenfalls auf grün. Ich verwende die mogs fast ausschließlich zum brennholzerwerb in größeren mengen. Zwei zugelassene mog brauche ich aber nicht.
Den 401 möchte ich dann zur fahrbaren arbeitsmaschine machen, wobei mir gedanklich der aufbau einer zapfwellengetriebenen bandsäge vorschwebt um an den lagerplätzen das holz auf ofenlänge zu schneiden und ohne zwischenlager mit dem 411 ab zu transportieren.
Dabei verfolge ich zwei ziele:
1. der 401 soll wirklich nur noch diese arbeiten verrichten und dadurch auch in gebrauch bleiben, damit achsen , getriebe und motor nicht verkeimen.
2. möglichst billiger betrieb als fahrbare arbeitsmaschine (am) neben dem zugelassenen 411.
Konkrete fragen:
1. gibt es , selbst unter auflagen, wie zu entfernende anhängekupplung, geschwindigkeitsreduzierung? etc. , überhaupt eine möglichkeit das fahrzeug 401 als fahrbare arbeitsmaschine gänzlich zulassungs- und betriebserlaubnisfrei , d.h., ohne jegliche kennzeichen zu betreiben und, da nur für lof eingesetzt, auch noch steuerfrei und versicherungsfrei?
(haben denn 20km/h baumaschinen, die auf der straße fahren kennzeichen?)
2. Hat steuerfreiheit im sinne von lof-maschinen oder fahrzeugen immer grüne kennzeichen, und damit natürlich auch zulassung (mit TÜV....) zur folge oder können sie auch ohne kennzeichen betrieben werden?
3. Könnte , technische belange außer acht gelassen, der nur zum sägen und zur anfahrt dorthin benutzte mog dann auch mit heizöl betrieben werden? Wenn ja,muss dafür irgendwo etwas eingetragen werden oder ist das bei arbeitsmaschinen steuerrechtlich automatisch akzeptiert?
Bitte nicht auf suchen oder ähnl. verweisen, je mehr beiträge ich lese je weniger klar und eindeutig sind meine erkenntnisse, obwohl hier zweifellos experten am werk sind. Gegen diesen gesetzeswust sind ja komplizierte technikprobleme im technikforum regelrecht harmlos.
Deshalb nochmal meine fragestellung.
mfg heinz401