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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#40479
Hallo,

werde sicherlich belächlt aber ich habe mit der Suchfunktion probleme. :oops:

Suche Antworten auf folgende Fragen :

=> bis zu welchem Zulasungsalter ist der MOG 404 ASU frei
=> muß ein 404 Standart mit H-Kennzeichen jedes Jahr zum TÜV
=> TÜV alle 2 Jahre , dann Ablastung auf 3,49 t ?
=> wie ist das bei ABlastung mit der Anhängelast, dann auch nur das 1 1/2 des Zugfahrzeuges ?

Danke für Infos und Hinweise wo was ich finde, schon vorab.

Zusatz :

Hatte am wochenende ein nettes Telefonat mit Thomas Wagner, diese teilte mir mit das im Schwabenland schon einige 404´ler da sind nur melden die sich nicht, warum ??
Suche halt alle Info´s die bekommen kann um die " Entscheidung " bei meiner Frau zu bewirken.

Gruß

Frank
#40481
Moin,

ich finde es gibt nur dumme Antworten, hoffentlich nicht diese:

- Ich meine ab 70 müssen die Mogs zur ASU
- Das TÜV intervall ist unabhängig vom H-Kennzeichen
- genau, wenn unter 3,5 to, dann TÜV nur alle 2 Jahre
- das frag lieber jemand anders, da habe ich mich nie mit beschäftigt.

Das mit den Schwaben ist einfach. Man hat dort den 911er auch nur für stille Stunden in der Garage. Reichtum wird dort halt nicht gezeitgt.

Das ist mit dem 404 genauso. Wer sich so einen Benzinfresser leisten mag, der protzt damit nicht rum. Die 406er und anderen Dieselfresser (oder besser -trinker) kann man halt vorzeigen, da man damit ja schaffen kann und das ist ja auch wieder eine schwäbische Tugend.

Michael :roll:
#40495
Moin,

TÜV:
unabhängig vom Fahrzeutgtyp, hier ist das Gesamtgewicht ausschlaggebend, d.h. über 3,5to = jährlich TÜV, gilt auch für Wohnmobile mit der Ausnahme, dass WoMo über 3,5to bis 7,5to innerhalb der ersten 6 Jahre nach Erstzulassung nur alle 2 Jahre zum TÜV müssen.

ASU:
für Benziner ab Erstzulassungsdatum 1.1.1969.

Anhängelast:
die Regelung, dass die Anhängelast das 1,5fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeuges betragen darf, ist eine in der StVZO festgelegte Grenze, die gilt beim 404 nur unter bestimmten Voraussetzungen (Bremskraftverstärker, verstärkte Hinterachsfedern und 2,8l-Motor) und dann auch nur bei Fahrzeugen im Katastrophenschutz, Feuerwehr...).
Normal ist beim 404 zulässige Anhängelast = zul. Gesamtgewicht des Unimogs.

Bei einer Ablastung liegt es im Ermessen des TÜV-Sachverständigen, ob er die Anhängelast von 4,75to belässt oder auf 3,5to reduziert.

Vorteil der WoMo-Zulassung beim FuKo:
- Sonntags darf mit Anhänger gefahren werden
- ADAC leistet Pannenhilfe
- Versicherung meist günstiger als LKW

Nachteil:
- viele Oldtimerversicherungen nehmen keine Wohnmobile auf - Schadensrisiko wegen der vielen Weltenbummler mit AL28 / B2000 / U404 / DB 911 ...

Ansonsten: die Aussage Michaels bezüglich 404 und Schwaben findet meine volle Unterstützung (bin schliesslich selber einer :) )

Gruß Ulli
#40504
Jau, guckst du hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... i_154.html

da heisst es u.a.
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse >3,5 t<=7,5t
bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten 24 Monate
für die weiteren Hauptuntersuchungen 12 Monate

Da kennt wohl dein TÜV-Prüfer die gesetzlichen Vorschriften nicht :o
#40513
Frage an Ulli oder die es wissen,

bei einem 404 S Pritsche mit H-Zulassung gilt dann ein Sonntagsfahrverbot ?

+

Dank an alle 404´ler + andere Mogler die meine Fragen beantworten.
Es ist schon eine " Arbeit " alle die Info´s zusammen zu tragen.
Es haben sich zwar schon einige gemeldet, telefonisch, aber erst nach dem Telefonat vielen mir weiter fragen an.
Daher nochmals Aufruf an alle 404 Raum Stuttgart, meldet doch bitte ( wenn Ihr euch nicht outen wollt ) :lol: dann als persönliches Mail an mich.

Gruß

Frank :oops:
#40516
Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5to und LKW mit Anhänger,
dabei spielt es keine Rolle, wie schwer der LKW ist, kann auch ein als LKW zugelassener VW-Caddy sein.

Für den 404 solo gilt das Fahrverbot nicht.

LKW mit H-Kennzeichen sind bislang nicht vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen, es gibt aber Bestrebungen, hier eine Gesetzesänderung zu erwirken.

Gruß Ulli
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