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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#403934
Hallo zusammen,

ich möchte mir einen MOG 404 für unseren Nebenerwerbs-Weinbau zulegen.
Da ich leider unter Führerscheinklasse B leide, müsste ich den MOG auf 3,5t ablasten.
Ist dennoch eine Zulassung mit grüner Nummer möglich ?
Könnte ich einen landw. Anhänger mit 3,5t - zulässige Geschwindigkeit 25 KM/H anhängen oder fällt dies auch unter Zulässiges Gesamtgewicht 3,5t
Ich möchte den MOG nicht drosseln. T Führerschein vorhanden.


Bin neu in diesem Forum !
Konnte leider nichts konkretes dazu finden.

Hat jemand eine Info für mich ?

Grüße an die MOG Freunde

Basti

P.S. hat jemand einen 404 mit kurzer Kipppritsche zu verkaufen ?
#403938
moin,

Sprichst du wirklich vom 404?

Gebaut wurde der von Mercedes nie mit kippritsche, eine Handvoll vielleicht vom Aufbauherstellern.

Einen 404 mit fester Pritsche von der Bundeswehr kannst du ablasten, ob das mit einer kippritsche noch funktionieren wurde ist grenzwertig (kippspinne, hydraulikzylinder, etc.

Ob das mit Lof Zulassung klappt, hängt von deinem Betrieb u d dem Finanzamt ab, weniger von der ablastung.

Gruß

Michael
#403949
Hallo Basti,

ersteinmal herzlich Willkommen hier bei den "verrückten" Unimogfahrern :D

Grundvoraussetzung für die Steuerbefreiung Landwirtschaft ist, dass der Unimog eine Zugmaschine ist.
Weshalb Du wohl auch ein 404 mit kurzer Pritsche suchst. Normalweise ist der 404 ein LKW.
Ansonsten wird Dir die Frage nur Dein zuständiges Finanzamt (FA) beantworten können. Ich habe da schon unterschiedliche Sache gehört:
bei manchen FA reicht eine BG-Mitgliedschaft
andere wollen eine Fläche von min. 2 Ha
oder auch eine Gewinnabschöpfung.

Zu den zul. freien Anhänger (lof), auch hier ist eine Zugmaschine Voraussetzung zum Betreiben.

Die Fahrerlaubnis Kl. B reicht nicht aus mit einen vernünftigen Anhänger zu fahren - da brauchst Du die Kl. BE. Diese reicht dann aus die volle Anhängelast des 3,5 t Zugfahrzeuges auszunutzen -zumindest für Altinhaber der Kl. BE (ab 19.01.2013 nur noch 3,5 t zGM bei Anhänger)

Besser wäre für Dich wohl ein Unimog 421 bis BJ 1971, der hat ein bbH. von 53 km/h und wäre mit Kl. T auch mit Anhänger fahrbar.

Glückauf

Lutz
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