Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#484451
Hallo zusammen,

Ich plane zusammen mit einem Kumpel etwas Brennholz für die private Nutzung zu ernten.
Da wir das so einfach wie möglich gestalten wollen, wollten wir das gesägte und gespaltene Holz in Euro-Gitterboxen lagern.
Zum Transport wollten wir einen Unimog mit Frontkraftheber nutzen, an welchen wir eine Art Hubwagen Befestigen wollen.

Nun mein Frage an euch: könnt ihr mir die genauen Abmessungen der Aufnahmepunkte sagen oder ausmessen? Sind diese beim Heckkraftheber gleich?
Nimmt der Kraftheber die Geräte und Aggregate immer Waagrecht hoch oder machen die eine Art Kreisbewegung?

Danke für eure infos

Liebe Grüße
Marc :mog4
#484471
Hallo Marc,

bevor du dir Gedanken über die Abmessungen machst, solltest du dir Gedanken über die Zulässigkeit und vor allem über die Verkehrssicherheit machen.
Wie du richtig schreibst, ist es vorgesehen Anbaugeräte an den Frontkraftheber anzubringen. Eine Kiste ist kein Gerät sonder ein Behältnis. Egal was die anderen machen (es werden Kisten am Frontkraftheber befestigt) kläre ab, ob es überhaupt erlaubt ist.
Der Mog ist eh "kopflastig". Wenn du jetzt noch zusätzlich Gewicht auf die Vorderahe bringt, ist das ohne Gegengewicht verdammt gefählich, beim Kurvenfahren, beim Bremsen,... . Also ohne Heckgewicht würde ich überhaupt nichts machen.
Nächstes Problem...wenn du die Lichter, bzw. die Blinker verdeckst gibt es ebenfalls Ärger aus verständlichen Gründen.
Die Vorderachse wird es dir auch danken, wenn du sie nicht zusätzlich belastet. Die Teile gehen richtig ins Geld - ich weiß von was ich schreibe.
Viele Grüße
Axel - Nordbayern
#484478
Hallo,

Danke für die Info.
Das das ganze auf öffentlichen Straßen schwierig wird ist verständlich.
Das mit dem Gewicht und der Belastung wusste ich nicht. Hätte auch nicht gedacht, dass das den Mog so in die Knie zwingt.
Wie würdest du das dann lösen?
Kiste an den Heckkraftheber? Da versperrt es keine Lichter. Oder auf einen Anhänger bzw auf die Pritsche, dann wird aber das Abladen sehr umständlich.
Will mir nicht noch einen Stapler anschaffen müssen.

Danke

Grus Marc
#484485
Hallo Mark,
das mit dem Heckkraftheber ist aus meiner Sicht ein guter Ansatz.
Eine Gitterboxpalette hat die Maße 1,20 m x 0,80 m.
Ich würde das Problem so lösen, dass ich mit einen Heckcontainer zulegen würde in der die Box Platz hat, dann die Gitterboxpalette gut verzurren, dann kann es eigentlich nicht mehr so wild werden. Das Gewicht kommt auf die Hinterachse, beim Bremsen fliegt niemanden was um die Ohren und mit einem Gabelhubwagen kannst du die Box leicht abladen. Schau dir mal das Sortiment im Netz an es gibt hier in verschiedenen Größen was.
Wichtig wären Zurrpunkte, eine Heckklappe zum Verschließen, Rücklichter (Magnetrücklichter) und ein Netz zum Abdecken. Dann kann eigentlich keiner was sagen und bei einer Kontrolle sehen sie den guten Willen.
So würde ich das Problem lösen. So ein Heckcontainer kostet nicht viel und kannst du immer brauchen.
Viele Grüße nochmal
Axel
#484488
Also das mit dem Container wäre eine Überlegung wert, wobei man dann wieder zwingend einen Hubwagen benötigt.

Ingo deine Version hab ich mir für vorne mal überlegt.
Wäre natürlich auch so wie du die hat denkbar.
Ist das eigenanfertigung oder kann man das kaufen?
Musst du bei "Leerfahrt" die Gabeln hochklappen?

Grus Marc
#484494
Hallo Ingo,
hallo Marc,

Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:
1. Staatsstraßen; das sind Straßen, die innerhalb des Staatsgebiets zusammen mit den
Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr zu dienen bestimmt sind.
2. Kreisstraßen; das sind Straßen, die dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem
Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden oder dem erforderlichen Anschluß von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens an einem Ende an eine Bundesfernstraße, Staatsstraße oder andere Kreisstraße anschließen.
3. Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen (Gemeindestraßen nach Art. 46).
4. Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).

Das steht im Bay. Straßen- und Wegegesetz.
Soviel zum Thema "Straßen".

Der Mog ist für mich Spaß, Hobby und Arbeitsgerät. Wenn ich dabei aber das Risiko einge, dass ich Ärger bekomme, wegen irgendeiner Nichteinhaltung eines Gesetzes, kann ich mir dieses Hobby nicht leisten. Ich lebe vom Führerschein.
Angenommen du fährst auf einem Feldweg mit einer Palette auf zwei Gabeln durch die Lande. Eine Mutter schiebt ihren Kinderwagen auf dem Feldweg und die Palette fällt beim Vorbeifahren auf Mutter und Kind. Was ist dann?
Ich war 27 Jahr aktiv bei einer Feuerwehr. Hast du schon mal erlebt, wenn ein Staatsanwalt eine Unfallstelle betritt? Das wünsche ich niemanden.
Wenn dein Waldgrundstück direkt an dein Hof grenzt und du keine Straßen, d.h. auch keine Feldwege benutzten musst, ist es relativ unkritisch zu sehen. Alles andere kann ich nur abraten. Es gibt nur Ärger und Punkte, evtl. richtig Streß. Dann wird das Holz richtig teuer.
Safty fist-
Viele Grüße
Axel
#484504
Hallo Marc,

grundsätzlich hat mein Namenskollege recht, das du es auf jeden Fall vermeiden solltest, unnötige Gefahren in den Straßenverkehr zu bringen.
Der große Vorteil des Unimog ist, das er die drei Anbauräume hat - und damit wird er auch beworben.

Ganz so extrem wie Axel seh ich das allerdings nicht - bin auch schon mit dem Frontlader inkl. Schaufel via A9/3/6 zum Wald und zurück. Ansonsten müsste ich quer durch die Stadt, das wäre "unschöner". Die Benutzung des FL auf der AB ist mit dem Hersteller (der hielt bei Daimler Rücksprache) abgesegnet. Ladungstransport ist damit allerdings ganz klar tabu.

Welchen Mog habt ihr denn überhaupt?
Warum wollt ihr da nicht einfach die vorhandene Pritsche Nutzen? Für Durchforstungsarbeiten mit dem dünnen Holz ist der Mog mit dem 1200kg-Anhänger ideal, gibt genau die Menge, die wir zu zweit am Tag max. schaffen.

Kann allerdings seit zwei Jahren leihweise einen Rückewagen nutzen, da geht das ganze schon deutlich einfacher mit 5m-Fixlängen.
Ein Gefahrenpotential besteht dabei allerdings auch. Letztlich stehst Du bei der Arbeit und dem zugehörigen Transport immer mit einem Bein im Sarg (Waldarbeit) oder im Knast (Unfallmöglichkeiten im heutigen Verkehr).

mfG
Axel
der vom Schwabachtal
Dateianhänge:
IMG_3563klw.jpg
IMG_3563klw.jpg (91.21 KiB) 1762 mal betrachtet
Tagesleistung für zwei Mann
Tagesleistung für zwei Mann
IM008331klw.jpg (93.94 KiB) 1762 mal betrachtet
#484506
Hallo Marc,

es ist völlig egal, ob du an deinem Mog Gabeln, Messer oder Löffel moniert hast. Wichtig ist, dass für das Anbaugerät eine Zulassung zum Transport von Gütern vorliegt. Diese Zulassung bekommt man, wenn man die gesetzlichen Bedingungen zur Herstellung einhält und dann das Teil "absegenen" lässt, dass heißt entweder TÜV, oder sonst eine Stelle bemüht, die diese Abnahme an einem Musterexemplar vornimmt. Hier wird auch festgelegt, mit welchen Gewichten du das Teil belasten (oder beladen) darfst.
Wenn du selbst ein Transportcontainer für die Dreipunktaufnahme zusammenbaut und es liegt keine Abnahme vorliegt und es passiert was, hafest du mit allem was du hast. Das ist dann grob fahrlässig. Der Fahrer, bzw. der Halter, ist für den ordnungsmäßen Zustand des Fahrzeugs für die Ladungssicherung und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zuständig. Als erstes immer der Fahrer, dann der Halter.
Übrigens...es gibt auch Einzelabnahmen vom TÜV.

Für einen Transportcontainer von einer Fachfirma liegt diese Zulassung sicherlich vor. D.h. dieser Heckcontainer darf z.B. an einem Dreipunkt angebracht werden und es dürfen damit Güter transportiert werden, bis zu einem Gewicht von ... kg, bei einer Geschwindigkeit von ... km/h.
Als nächstes ist zu beachten, dass die Ladunssicherungsvorschriften einzuhalten sind. Siehe "Bundesamt für Güterverkehr" Punkt: Rechtsvorschriften - Unterpunkt "Ladunssicherung". Da findest du alles ganz genau.
In Wikipedia steht:
Ladungssicherung bezeichnet das Sichern von Ladungen (Frachtgütern) im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte und gilt der Transportsicherheit. Diese Kräfte treten z. B. im Straßentransport beim Beschleunigen nach hinten, beim Bremsen in Fahrtrichtung (Trägheit der Masse), beim Durchfahren von Kurven zu den Seiten (Zentrifugalkraft vs. Zentripetalkraft) und auf unebenen Straßen vertikal auf (Gravitation). Ungenügend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung führt oft zu einer Ladungsverschiebung.

D.h. mit einem selbstgezimmerten Lastaufnahmeteil (Gabel vorne, hinten, unten oder oben) egal wo, ohne Zulassung, bei Unfall = massiv Ärger.

Viele Grüße
Axel
#484511
Servus Axel,

nachdem ich grad dran bin, mir nen HKH zuzulegen, hab ich mich da auch mal danach umgesehen. Kam dann auch auf den witzigen Fred bei http://www.baumaschinenbilder.de über den Vierscharpflug am Fast-trac, der auf der dreispurigen AB nen LKW überholt. Der Pflug ohne jegliche Abdeckung - alles legal.

Da stellte sich auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Der Haken da dran ist - es gibt offenbar für Anbaugeräte (keine mir bekannte) Prüfpflicht - zumindest für die Landwirtschaft.
Den TÜV interessiert schon mal der HKH erst mal überhaupt nicht. Und Anbaugeräte da dran erst recht nicht. Den bei dem andren Forum aufgeführten Link hab ich grad nicht an der Hand, ggf hilft der hier
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php
Ganz klar - ne saubere Regelung sieht anders aus. Und ne gute Haftpflicht ist auf jeden Fall anzuraten!

Hab die Quellen doch noch gefunden
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=89732
http://www.baumaschinenbilder.de/forum/ ... adid=40193
nicht falsch verstehen - das Hauptthema in den Link ist der AB-Betrieb. Es wird dabei aber auch die Frage nach den Anbaugeräten durchleuchtet.


mfG
Axel
#484514
Servus Axel aus dem Schwabachtal,

ich meine natürlich keine regelmäßige Prüfpflicht für Anbaugeräte im eigentlichen Sinn, sondern z.B. eine CE Kennzeichnung.
Was steht dazu im Netz: Ohne CE-Kennzeichnung dürfen Produkte in der EU nicht in Verkehr gebracht werden – sonst bestehen hohe Risiken bei der Produkthaftung. Die Seminare der TÜV SÜD Akademie vermitteln, wie die CE-Kennzeichnung im Detail abläuft und was Hersteller beachten müssen, um ihrer Produktverantwortung in vollem Umfang gerecht zu werden.
Was sagt die CE Kennzeichnung lt. Wikipedia:
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

Frage: Was passiert, wenn ein Gerät selbst zusammengebaut wurde und es passiert was. Es platzt z.B. eine Schweißnaht.

Übrigens es gibt Pfüfungen für Anbaugeräte z.B. für Seilwinden. Die kann man aber bei einem Sachverständigen machen lassen z.B. bei einem LaMa Händler, der die Zulassung dazu hat.

Auf eine Haftpflicht kannst du dich auch nicht immer verlassen. Die decken z.B. grobe Fahrlässigkeit nicht ab. Logisch.
Übrigens es geht mir um die Zulassung eines Produktes, nicht um die regeläßigen Prüfungen. Die CE Kennzeichnung macht u.a. auch der TÜV. und z.B. auch die LGA, Nbg. Die überpüfen auch Rasenmäher aus Fernost und eine Vielzahl von weiteren Geräten.

Was ich meine: passiert ist schnell was, aber was kommt dann? Vor allem wer haftet.

Viele Grüße
Axel
#484516
Moing,

auch servus Axel :wink: ,
(aber der aus der schönen Oberpfalz)

ganz klar, fährst Du mit dem Mog und nem Anhänger rum, und hast dir nen Kugelkopf an ein paar Flacheisen gebraten, die an die Anbauböcke gefrickelt und es kracht weil dir jemand in den Anhänger fährt - da kann es durchaus Probleme geben. Kann!
Darum hab ich meine Abmehmen lassen mit Stempel.

Das Thema Haftung ist immer ein heißes Eisen - wenn man's wirklich überall genau nehmen würde, dürfte man wahrscheinlich gar nix mehr machen bzw. man könnte sich nix mehr leisten (in doppelter Hinsicht zu verstehen). Täusch ich mich oder geht es bei der CE-Plakette eigentlich um Verkaufsprodukte - also ganze Geräte, die grob gesagt in Stückzahlen an den Mann/Frau gebracht werden? "... Die CE-Kennzeichnung ist kein (Prüf-)„Siegel“, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt. ..."
Wie oben geschrieben steh ich grad vor dem Problem. Eigenbau - oder in den sauren Apfel beißen und die doch recht erheblichen Preise der Händler akzeptieren für nen HKH-Nachbau(!). Und da ist mir noch nicht aufgefallen, das die irgendwas in der Art hätten.
Bei Marc & Co wären es Anbaugeräte - wie in den Links schon debattiert geht es demnach ja darum
4.2 Bauartgenehmigung und Prüfzeichen für Fahrzeugteile (§ 22a StVZO)
Für Anbaugeräte besteht keine Bauartgenehmigungspflicht. Das gilt auch für die Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an lof Zugmaschinen angebracht werden. Anhängekupplungen an Anbaugeräten müssen DIN 11025, Ausgabe Mai 1980, oder DIN 11029, Ausgabe April 19891, entsprechen. Selbsttätige Anhängekupplungen sind nicht erforderlich. Anhängekupplungen nach Anhang IV der Richtlinie 89/173/EWG sind ebenfalls zulässig.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... #entry8079
Auch ganz klar - im Schadensfall braucht sich da drauf keiner Berufen. Auch ich bin bei der FFW und da hatten wir bei einer Atemschutz-Unterweisung mal den sehr einprägsamen Satz gesagt gekriegt:
"... im Einsatz müsst ihr in Sekunden entscheiden was zu tun ist, um dadurch ggf Leben zu retten oder auch selbst drin (im Feuer) zu bleiben. Der Staatsanwalt hat danach Wochen/Monate/Jahre Zeit dir jeden Handschlag zu zerlegen und jeden Fehler nachzuweisen ..."

Auf den Punkt - wenn sich Marc ne Halterung für die Gitterboxen baut, mit denen er die sicher (!) im Dreipunkt aufnehmen kann und sich vorher u.a. auch mal im Handbuch umsieht was da steht bzgl. Lastverteilung Front/Heck, Beleuchtung etc. sollte das auch bei der Rennleitung (und nicht nur da) Gnade finden. Für weiteres Fragen kann er mal nen TÜV-Prüfer fragen (für grobe Grundfragen) oder sich dort Tips holen wo er nachhaken müsste (die BG ist es nicht! - soweit war ich schon).

mfG
Axel
Neue Kupplung grosses Problem

Hallo liebe Unimog Freunde. Möchte mich kurz […]

Motornummer passt auch. Der war recht gut ausgesta[…]

Combiinstrument

Hallo Lutz, vielleicht hilft Dir auch die Steckerb[…]

Dann helfe ich Manfred einmal mit dem Bild. Wenn[…]