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#514116
Hallo Unimogfreunde.
Wie ich vor einigen Tagen erfahren habe wird die "LKW-Maut" ab dem 01.07.2018 weiter ausgeweitet.
Ab diesem Datum fallen auch alle Bundesstrassen unter die Mautpflicht. Jetzt sind wir als Mog Fahrer auch an der Reihe. Die Befreiung der Land- und Forstwirtschaftlichen- Fahrzeuge sollen ebenfalls weg fallen. Alle Fahrzeuge über 40 km/h fallen dann unter die Mautpflicht!
So wird dann auch ein 411 mit Anhänger über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht unter die Mautpflicht fallen!

Quelle:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... _2018.html

Quelle für Ausnahmen:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... zeuge.html

Hat jemand eine Idee wie man die neue Maut umgehen kann?

Gruss
Thomas
#514131
Hallo Rainer,

wo hast Du das gefunden?

BFStrMG
§ 1

(2) Die Maut nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten bei Verwendung der folgenden Fahrzeuge:

1. Kraftomnibusse,
2. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
4. Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
5. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden,
6. landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.

Voraussetzung für die Mautbefreiung nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 ist, dass die Fahrzeuge als für die dort genannten Zwecke bestimmt erkennbar sind. Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend.


Oder habe ich dort den falschen Paragraphen gefunden :?: :?: :?:


Edit: Habe noch folgenden Link gefunden: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... uKkVT40cRO

Danach kann man einen Antrag stellen, für die Registrierung von nicht mautpflichtige Fahrzeuge. Da gibt es dir Punkte
J. Zugmaschine Ackerschlepper (Schlüssel-Nr. 8710)
bzw. in EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren unter
Buchstabe J (Fahrzeugklasse) mit „87“ oder „89“ und
unter Ziffer 4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „1000“
eingetragen

und
l. historisches Fahrzeug (mit Sonderkennzeichen,
Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt)


Mein Unimog würde unter beide Punkte fallen. :party

Komisch ist nur, dass die beiden Ausnahmen in dem Paragraphen nicht auftauchen :(
Zuletzt geändert von mevissen4 am 26.12.2017, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
#514132
Hallo Mog Fahrer

Mein Unimog 1000 ist als Zug und Ackerschlepper in der Zulassungsbescheinigung Teil1 unter J mit der Zahl 89 und bei Ziffer 4 mit 1000 eingetragen.

Laut Zulassungsbescheinigung Teil I, Eintragung unter Buchstabe J (Fahrzeugklasse) mit „87" oder „89" und unter Ziffer 4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „1000"; ab 2015: zusätzlich Fotos des Fahrzeugs.

Also gehe ich davon aus das der Unimog von der Maut befreit ist,und nicht wie es Thomas in seinem Beitag geschrieben hat das alle Fahrzeuge über 40km/h Maut zahlen müssen.

Meines Wissens nach kann ich auch einen angemeldeten Anhänger mit meinen Unimog ziehen und die 7,5 Tonnen Grenze überschreiten.( Mei Unimog zGG 6000 kg )

Mfg. Jörg
#514133
Hallo,

es wird ja immer "Toll"-er - die LKW-Flut nicht im geringsten eindämmen, aber das Abkassieren schön weiter ausdehnen :evil:

Hab seit Frühjahr die Mautbefreiung, ist allerdings auf zwei Jahre befristet. Bin gespannt, ob se das mal so widerrufen (U406, 7500kg zulGes., loF-Einsatz).
Zum einen bleibt einem da eh nix anderes übrig, als den Antrag auf Befreiung zu stellen - und die Gnade, diese zu erhalten.
Wohl der Hauptgrund für die Befreiung:
Auch wenn mein Mog bei "... Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen ..." die 7500kg reist, ist er nicht "... für den Güterkraftverkehr bestimmt ...".

Grund für Maut mit grüner Nummer: "... das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist ..." - dürfte sich auf LKW-Aufflieger/Anhänger mit grüner Nummer beziehen. (Selbst landwirtschaftliche Dienstleister lassen ihre Traktoren ja mittlerweile mit schwarzen/versteuerten Nummern zu, da sie eben kommerziell betrieben werden.)

Und der Punkt mit den landwirtschaftlichen Zugmaschinen:
"... landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. ..."
Auch hier wird wohl wieder der Punkt gelten - "geschäftsmäßiger Güterverkehr"!

mfG
Axel
#514142
Hallo Thomas,

vielen Dank für den Hinweis - das war mir so nicht bewusst. D.h. auch für mich ... ich muss einen Antrag stellen. Bundesstraßen werden von mir mit dem Mog nicht oft benutzt, aber ab und zu geht kein Weg daran vorbei (im wahrsten Sinn des Wortes). Ich fahre ich möglichst nur auf Staatsstraßen - Verbindungsstraßen, bzw. Flurstraßen. Da stört man den Verkehr am wenigsten.
Eigentlich habe ich gute Chancen eine Befreiung zu erhalten, was ich so gelesen habe, musste aber in meinem Leben feststellen, dass Entscheidungen oft von Einzelpersonen (Sachbearbeitern) abhängig sind. Mal sehen.

Danke nochmal für den Hinweis-
viele Grüße
Axel
#514144
Hallo,

ich hatte für meinen Mog (nur private Nutzung, LOF-Zulassung, schwarzes Kennzeichen) vor ca. einem Jahr versucht eine Mautbefreiung zu bekommen. Dies ist nach Aussage von Toll-Collect nur für Gewerbebetriebe möglich, die die Ausnahmen für die Mautbefreuung erfüllen.
Zuletzt geändert von michael1078 am 27.12.2017, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
#514147
Hallo zusammen,

eigentlich dürften wir doch fast alle Glück haben, denn die Maut beginnt doch erst bei 7,5 t. Und ein Großteil unserer Unimogs dürfte diese Grenze ja nicht überschreiten. Dann sind scheinbar noch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder Lof-Zugmaschinen ebenfalls ausgenommen.
Die Frage ist, wie das bei Anhängern aussieht: Wenn die Zugmaschine befreit ist, dann müsste der Anhänger ja bis 7,5 t befreit sein. Und bei H-Kennzeichen oder Lof-Anhängern müsste das zulässige Gesamtgewicht egal sein.

Quelle: Toll Collect spricht von "Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen", die mautpflichtig sind. ( https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... zeuge.html )

So würde ich bei meinem Unimog auf die Registrierung vorerst verzichten, da ich mit nur 7,49 t, H-Kennzeichen und Lof-Zulassung drei Gründe habe, die gegen die Maut sprechen.

Wie seht Ihr das?
#514153
Hallo Ingo,

sehe ich grundsätzlich auch so.
Die 7,49t ist die sicherste Regelung, da sie sowohl für gewerbliche, als auch für nichtgewerbliche Nutzung gilt.
Bei den anderen beiden Ausnahmen (LOF und H) bin ich mir nicht sicher wie der Zusatz "Das Fahrzeug darf weder baulich für den Güterverkehr bestimmt sein..."
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html gemeint ist.

Hänge ich an meinen Mog einen Anhänger (z. B. Müller Mitteltal) bin ich >7,49t, auch wenn dieser ein H-Kennzeichen hat ist er bauchlich für den Güterverkehr geeignet.
Weiß jemand, wann ein Fahrzeug/Anhänger für den Güterverkehr bestimmt ist?
#514155
Hey,

wenn ich alles richtig verstanden habe, ändert sich für uns hauptsächlich, die Einstufung über 40 km/h.

Demnach fällt z.B. ein 411 (52km/h), mit Anhänger und einem Gesamtzuggewicht von über 7,5 Tonnen, schon unter die neue Regelung.

Hierbei spielt die Zulassung als LOF keine Rolle mehr (hab ich das so richtig verstanden?).

Eine Freistellung ist nur für Gewerbetreibende möglich (richtig?)

Von einer Freistellung für H- und 07- Kennzeichen kann ich nicht finden. (lieg ich da falsch?)

Ich lasse mich gerne belehren,

Gruss

Thomas
#514156
Hallo Thomas,

das mit der Befreiung der H-Kennzeichen und Lof-Fahrzeuge habe ich nur auf einem Befreiungsformular der BAG gefunden, nicht jedoch im Gesetz selber.

Hier noch mal der Link: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... uKkVT40cRO

Anklicken und was warten, dann geht ein Pdf-Dokument auf.


Sollte es ein altes Formular sein, was noch geändert wird, dann würden zumindestens mein Unimog bei jedem Anhänger mautpflichtig werden.

Also hoffen wir noch mal, dass H-Kennzeichen und Lof-Fahrzeuge auch weiterhin ausgenommen sind. :wink:
#514158
Hallo Zusammen,

Ihr solltet Euch mal die Zeit nehmen und die Seite https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... zeuge.html inklusive der dari aufgeführten Links https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html genau lesen. Da steht eigentlich alles drin.

Gemäß dem Gesetz müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein
1. das Fahrzeug muss von seiner Fahrzeugart her nicht für den Gütertransport vorgesehen sein.

Derartige Fahrzeuge sind in der Tabelle des zweiten Links unten aufgeführt. Dort werden Zugmaschinen Ackerschlepper und Geräteträger sowie historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen / Roter Nummer als nicht Maut pflichtig eingestuft. Ein Befreiung ist dabei nicht notwendig.

Zitat hierzu :
...Ob ein Fahrzeug mautpflichtig ist oder nicht, ergibt sich in allen Fällen unmittelbar aus dem Gesetz. Eine Feststellung auf Antrag durch das Bundesamt für Güterverkehr oder Toll Collect ist nicht erforderlich.

Vorteile der Fahrzeugregistrierung

Toll Collect bietet Ihnen die Möglichkeit, nicht mautpflichtige Fahrzeuge zu registrieren. Es besteht keine Registrierungspflicht – das Angebot ist freiwillig.
Mit einer Registrierung vermeiden Sie unnötige Ausleitungen, Kontrollverfahren und Anhörungen. Sie sparen so wertvolle Zeit.
Mit der Registrierung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ist keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung durch Toll Collect oder das Bundesamt für Güterverkehr verbunden.
2. Das Fahrzeug darf nicht für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden.

Hiersteht Güterkraftverkehr und nicht gewerblich Güterkraftverkehr. Das bedeutet, es bezieht sich auf jeglichen Transport von Gütern egal ob dies nun private TrialMog, der Haushaltmüll, der Brennstoffvorrat für den nächsten Winter oder die Päckchen von Amazon sind. Und dies auch wenn das Fahrzeug oder die Kombination von seiner Fahrzeugart eigentlich nicht Mautpflichtig wäre.

Also wird mit dem Unimog, der eigentlich unter 7,5to ist, oder der historisch ist oder der eine LOF Zugmaschine ist eine Fahrzugkombination gebildet die über 7,5to ist und dabei irgendetwas transportiert ist die Fuhre Mautpflichtig.

Im übrigen ändert sich an dieser Fahrzeug Einstufung nichts, dies war die ganze Zeit schon so. Es ändert sich nur die Menge der Strassen und bringt vielleicht wieder manche LKW von der Bundesstrasse zurück auf die Autobahn

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