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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#289386
Hallo,
den Führerschein habe ich unvollständig dargestellt, gehört zwar nicht unbeding hierher, streift aber die Probleme.

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gruß Peter
#289865
Vielen Dank an alle die dieses Forum mit Informationen füttern. Dank der vielen Beiträge konnte ich meinen Tüv-Prüfer doch davon überzeugen, dass eine Umschlüsselung auf 89 1000 möglich ist. Er hatte anscheinend keine Lust sich mit diesem nicht alltäglichen Problem zu befassen. Nächste Woche gehts zur Zulassungstelle.


Ich habe noch ein Problem technischer Art.
Nach langer Winterpause habe ich den Mog heute mal wieder bewegt. Ein Druckluftanschluss ( siehe Bild) hält die Luft vorne an der Gummidichtung nicht. Vor ca. 2 Monaten war alles noch OK.
Meine Frage: Kann man das Teil reparieren oder muss es getauscht werden.

Viele Grüße
Karl
Dateianhänge:
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#289919
Hallo Karl!

Es ist ohne Weiteres möglich und völlig legal! Mein Sachverständiger hat das ohne Anstände gemacht, bei anderen war das Wissen aber nicht da, daher erst beim Dritten!. Keine Vorführung des Fahrzeugs, keine Bilder, nur die Papiere mitgenommen.
Auch der Eintrag bei der Zulassungsstelle kein Problem. Es gibt auch eine Bescheinigung zu 119 € beim Daimler, aber es geht auch ohne.

Gerne sende ich DIr die Adresse des Sachverständigen zu, der auch UCG-Mitglied ist und auch einen 406er hat.

Gruß!

Ronald
#292811
Moin moin,

kann mir mal jemand kurz und knapp die Unterschiede zwischen 8710 und 8720 erklären? Das eine ist LoF Zgm/Ackerschlepper, und das andere ist LoF Zgm/Geräteträger.
Mein 406 ist LoF Zgm Geräteträger, weil laut Vorbesitzer das andere nicht ging, und neulich beim TÜV meinte der Prüfer, warum haben sie nicht LoF ZgM Ackerschlepper, weil dann wäre TÜV nur alle 2 Jahre nötig. Stimmt das?
Gibt es irgendwo eine Übersicht über die beiden Schlüsselnummern? Ich konnte trotz Suche nichts passendes finden.

Gruß Niklas

PS: Und bitte nicht wieder mit dem steuerbefreiten grünen Kennzeichen durcheinanderwerfen.
#292921
Hallo Niklas,

was jetzt der genau Unterschied der beiden Schlüsselnummern ist kann ich leider nicht beantworten.

Zur Hauptuntersuchung:
Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 oder 2.1.6 (Anm. Kaftommibusse und Wohnmobile) fallen

mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse bis einschliesslich 3,5 t alle 24 Monate

mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t alle 12 Monate

ab 7,5 t kommen halt noch Zwischenuntersuchungen dazu.

Gruss
Lutz
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