JAS hat geschrieben:
die Zulässige Anhängelast steht im FZG schein...
dazu müsste man allerdings FZ-Schein/ZulBesch vorliegen haben. Und bei älteren Zugmaschinen ist gar keine Anhängelast eingetragen.
In solchen Fällen hilft nur rechnen:
Motorleistung (PS) / 3 ergibt das Gesamtzuggewicht in Tonnen.
Davon abgezogen die zGM der Zugmaschine ergibt die zul. Anhängelast.
Bsp.
411, 30 PS, 3,5 to zGM
30(PS) / 3 = 10(to) - 3,5 to = 6,5 to zul. Anhängelast
421, 52 PS, 4,2 to zGM
52(PS) / 3 = 17,3(to) - 4,2 to = 13,1 to zul. Anhängelast
wichtig: diese Berechnung bezieht sich auf §35 STVZO und ist nur zugrunde zu legen, wenn aus FZ-Schein/ZulBesch keine anderen Anhängelasten hervorgehen und der FZ-Hersteller keine Einschränkungen macht. Sie gilt für Züge mit zulassungspflichtigen Anhängern.
Bei zulassungsfreien Anhängern gilt diese Berechnung nicht, es darf im Prinzip soviel angehängt werden, wie die ZGM zu ziehen in der Lage ist - wieder unter der Voraussetzung, dass Hersteller/ZulBesch keine Anhängelasten vorgeben.
Gruß Ulli
edit: Jürgen war schneller

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