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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#275110
Hi,

die Zulässige Anhängelast steht im FZG schein...

Wegen der Anhängelast, bei ner Zugmaschine nach Schlüsselnummer 87100, gibt es einen anderen Errechnungsfaktor (xxKW x tonne).....müsste im Versicherungs und Zulassungsforum schon Breit getreten sein.
#275115
Hallo Jens-Alexander,

wenn Heiko die entsprechenden Papiere hat und es dort drin steht, hätte er wahrscheinlich hier nicht gefragt.

Aber früher wurde dieser Wert bei den Zugmaschinen garnicht eingetragen. So z.B. auch bei meinem 411.

Hallo Heiko,
Bei Zugmaschine gilt zum einen wie Jens-Alexander schon richtig erwähnte gemäss STVZO eine Mindestmotorleistung für den Gesamtzug von 2,2kw/t
(3PS/t).
Anhängelast wäre also das Gesamtzuggewicht minus zGG des Mogs, weil der Mog ja bei schweren Anhängern eigentlich auch richtig ausgelastet sein sollte. Für meine 411 mit 3,5t zGG ergibt sich somit eine theoretische Anhängelast von ca 7,5to.
Weiterhin ist der D-Wert der Kupplung maßgeblich. dieser ermöglicht aber Anhängelasten bei den originalen Kupplungen am 411/421 weit über dem oben genannten Limit.
#275117
JAS hat geschrieben: die Zulässige Anhängelast steht im FZG schein...
dazu müsste man allerdings FZ-Schein/ZulBesch vorliegen haben. Und bei älteren Zugmaschinen ist gar keine Anhängelast eingetragen.

In solchen Fällen hilft nur rechnen:

Motorleistung (PS) / 3 ergibt das Gesamtzuggewicht in Tonnen.
Davon abgezogen die zGM der Zugmaschine ergibt die zul. Anhängelast.

Bsp.
411, 30 PS, 3,5 to zGM
30(PS) / 3 = 10(to) - 3,5 to = 6,5 to zul. Anhängelast

421, 52 PS, 4,2 to zGM
52(PS) / 3 = 17,3(to) - 4,2 to = 13,1 to zul. Anhängelast

wichtig: diese Berechnung bezieht sich auf §35 STVZO und ist nur zugrunde zu legen, wenn aus FZ-Schein/ZulBesch keine anderen Anhängelasten hervorgehen und der FZ-Hersteller keine Einschränkungen macht. Sie gilt für Züge mit zulassungspflichtigen Anhängern.
Bei zulassungsfreien Anhängern gilt diese Berechnung nicht, es darf im Prinzip soviel angehängt werden, wie die ZGM zu ziehen in der Lage ist - wieder unter der Voraussetzung, dass Hersteller/ZulBesch keine Anhängelasten vorgeben.

Gruß Ulli

edit: Jürgen war schneller :D
#275433
Hallo Martin,

an meinem 411.112 ist ebenfalls diese "schlecht Wege" Kupplung verbaut. Sie sollte so Original sein, eins der wenigen Originalteile bei meinem Mog :D, allerdings kann ich mir vorstellen das man damals auch andere Kupplungen bestellen konnte.

Gemäß obigen Regeln ist die Kupplung absolut ausreichend, bedenke aber durch das Kippgelenk der Kupplung verträgt sie keine Stützlast. Es können damit also keine Einachsanhänger (sinnvoll) gezogen werden.
#275452
Hi, ich hab zwar keine Ahnung vom 411,

zitiere hier aber mal den 411er Spezialisten Jochen S:

....An meinem blauen 411110 ist eine Rockinger Kupplung, diese benötigt dann aufgrund der fehlenden Stützlast einen Eberhard Stützbock. .....



Also ist mit einer Kupplung die auf Grund eines Kippgelenks keine Stützlast hat das Ziehen von Einachsigen Hängern bei Verwendung eines Stützbocks möglich. Ich könnte mir vorstellen, das diese Teile mit Gold aufgewogen werden....

Bild

Gruss Torben
#276381
Hallo Heiko,
ich habe jetzt endlich meinen 411.110 fertig restauriert und bin wieder kräftig am Holz holen.


Da ich mir eine Kugelkopf Anhängerkupplung an den Mog bauen will, habe ich mir vor ca. 2 Jahren eine Freigabebescheinigung der zugelassenen Anhängelasten für meinen Mog (Bj. 56) direkt bei MB geholt. Ist nicht ganz billig, aber so habe ich endlich etwas handfestes für den TÜV in der Hand. Laut MB darf ich folgende Lasten an den Mog hängen:

11 Tonnen - bei durchgehender Druckluft Bremsanlage (Maulkupplung)
3,5 Tonnen - bei auflauf gebremstem Hänger
750 Kg - Hänger ohne Bremsanlage

Diese Werte wurden auch jetzt ohne Probleme anlässlich des normalen TÜV Termins eingetragen.

zulässige Stützlast bei der bodenkonstanten Ackerschiene 150 Kg

Vorausgesetzt ist eine Kupplung mit entsprechendem D-Wert und voll ausgeladenem Fahrzeug.

Ich hoffe, das diese Info hilfreich für Dich ist.

Liebe Grüße aus Roßdorf

Michael








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