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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#4308
Hallo Mogler,
ich habe eine Frage zum Eigenbau eines Anhängers. Ich möchte einen ungebremsten (wenn möglich)Tieflader mit einer Nutzlast von ca.3t bauen. Die Ladefläche soll ungefähr 2x4m gross sein. Ich möchte dazu eine alte Hängerachse vom Schrott verwenden, zwei oder drei Doppel-T-Träger in Fahrtrichtung darauf befestigen,darauf kreuzweise rechteckprofile aufbringen. Die Ladefläche soll aus 6cm Eichen -Riffel-Bohlen bestehen die mit den Rechteckprofilen verbolzt werden. Zusätzlich möchte jeweils an den Ecken eine Stütze anbringen. Das besondere daran ist ich möchte ihn in meine Unterlenker einhängen können. Damit erreiche ich einen langen Hänger bei dem die Achse ziemlich am Ende sitzt und kann ihn vorne bis auf den Boden absenken und befahren. Ich beabsichtige ihn mit 6 oder 25 km/h zuzulassen.Dass ich eine beleuchtung anbringen muss ist mir klar aber muss er auch eine feststell bremse haben. Darf die Zugdeichsel geschweißt oder nur geschraubt werden?
Wenn ihr mir irgendwie helfen könnt freue ich mich- Carsten
#18595
Dein Plan ist so in Deutschland nicht realisierbar, wenn Du damit auf öffentlichen Sttrassen rumfahren willst. Ein Dreipunktgestänge ist keine Anhängekupplung
( Verbindungseinrichtung ) und hat auch legal keine Chance, eine zu werden. Die Zugdeichsel muss eine Bauartgenehmigung haben, egal ob geschraubt oder geschweisst. Weiterhin sind solche Anhänger ohne Bremsanlage ein Risiko an sich und deshalb selbst bei 25 km/h Reduzierung nicht mehr erlaubt. Da Dein Hänger eine Neuschöpfung darstellt, müsste das Teil in jedem Fall ob 25 km/h oder nicht eine Betriebserlaubnis bekommen. Die alte 6 km/h Regelung gilt so nicht mehr.
Um allen ( teuren ) Enttäuschungen vorzubeugen, würde ich das geplante Projekt zuerst einmal mit einem TÜV Sachverständigen ( aber einem Vollsachverständigen, nicht die Prüfer auf der Prüfbahn , nach dem Leitenden Ingenieur fragen ) besprechen. Ich befürchte danach wirst Du es leider begraben.
Gruss
e.a.
#18597
hallo e.arens
vielen Dank für deine spontane wenn auch traurige Antwort. Vieleicht habe ich mich auch ungenau ausgedrückt: ich möchte den Hänger in die Ackerschiene einhängen wie es zum Beispiel bei einigen landwirtschaftlichen geräten üblich ist z.Bsp. Packer oder am Claas-Schwader ist sogar eine Ackerschiene drehbar befestigt. Mit diesen Konstruktionen darf ich ja auch öffentliche Strassen. Der Hänger soll nur zu lof Zwecken eingesetztwerden. Kann ich mich nicht auf die alte 6km/h Regel berufen und behaupten dass ich den Hänger nur neu aufgebaut habe . Vielleicht könnt ihr mir ja noch mal die se veraltete Regelung erklären
Freue mich über eine Antwort-Carsten
#18598
Die von Dir gemeinte Anbindung des Hängers hatte ich schon verstanden, das ist aber nur bei Arbeitsgeräten zulässig und die transportieren keine Ladung. Ein Anhänger benötigt eine geprüfte Verbindungseinrichtung. Da muss man die juristischen Feinheiten beachten. Bei dem \" Wiederaufbau\" muss man im Ernstfall den Nachweis des Alters in geeigneter Form erbringen können. Es geht alles bis zu dem Zeitpunkt, wo ein Unfall eintritt, und dann wird es meistens sehr eng. Bei lof Betrieb sitzt Dir die Berufsgenossenschaft im Nacken, wenn Du Pech hast, bevor ein Unfall passiert ist.
Ich kenne aus beruflicher Erfahrung rechtliche und finanzielle Folgen solcher und anderer Geräte, da ist nach Unfällen manche Familie legal in den finanziellen Ruin getrieben worden.
Gruss
e.a.
#18599
Hallo Carsten,
ich schliesse mich den Ausführungen von e.a. uneingeschränkt an. Hinzufügen möchte ich noch, dass ein ungebremster Anhänger mit 3to Nutzlast schon fast \"Russisches Roulette\" ist. Erlaubt sind in D ungebremste Anhänger nur noch bis zu einem zGG von 750kg.
#18603
Hallo Carsten!
Ich habe vor einem halben Jahr einen Anhänger selbst gebaut und beim TÜV abnehmen und mit schwarzer Nummer zugelassen. Richtig ist, das Anhänger bis 25km/h und max. 3t
Gesammtgewicht hinter einem Allradgebremsten Zugfahrzeug keine Betriebsbremse
benötigen. Feststellbremse hat meiner, wurde sogar auf der Rolle geprüft. Beleuchtung, 2 Unterlegkeile, gelbe Seitenstrahler und 3 25km/h-Schilder sind Pflicht. Ausführung
des Fahrgestellrahmens vorher mit dem TÜV durchsprechen, wo Schweißen und wo Schrauben. Schweißarbeiten können selbst gemacht werden. Vorm Lackieren nochmals den Rahmen vorführen. Zugdeichsel oder Rohr ( bei mir sogar teleskopierbar um 1m)
mit selbst eingeschweißter Zugöse machte auch kein Problem beim TüV.
Schau mal in die Unimog-Datenbank unter Ulrich Büsching, dort ist auch der Hänger drin.
Also nich verzagen und selber bauen, es geht auch mit dem Segen des TÜV, nur bitte vorher gut Durchsprechen, mir haben sie sogar netterweise den Durchmesser des Zugrohres berechnet.

Grüße Ulli
#18612
Hey leute!

Zu ulli´s antowort noch eine paar fragen.

Wie hast du das gemacht, dass der anhänger mit schwarzem nummernschild läuft?
Ich dachte immer, dass nur die in der land- oder forstwirtschaft eingesetzten anhänger
mit der 25km/h regelung laufen dürfen.

Hat der anhänger dann einen richtigen fahrzeugbrief und -schein?

Muss der anhänger dann also bei der zulassungsstelle angemeldet werden?
Bzw. musst du dafür steuern zahlen und vieviel?

Was kostet die versicherung? Oder läuft der hänger mit der nummer des zugfahrzeuges?


Gruß
stefan aus rain
#18625
Hallo Carsten!
Wie schon gesagt, die Begrenzung auf 25 km/h besagt, das der Anhänger bis 3t Geasmtgewicht keine eigene Bremse benötigt und auch keine Bauartprüfungen für die Zugvorrichtungen verlangt werden. Das ist unabhängig von schwarzer Nummer oder grünem Folgekennzeichen, das grüne wiederum besagt, das der Anhänger nur für land oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden darf und nur dafür steuer- und zulassungsfrei ist. Da ich keine Landwirtschaft betreibe, habe ich den Hänger mit eigenem schwarzen Kennzeichen zugelassen und er hat natürlich auch einen Brief und Schein bekommen. Haftpflicht ca 32 Euro und Steuer ca 85 Euro ( 7,60 Euro pro angefangene 200kg). Damit kannst du dann nicht nur Heu und Stroh fahren.

Gruß Ulli
#20991
Viele Antworten die sich aber leider widersprechen!

Ich hab ihn wieder gesehen... den Tieflader mit Zugvorrichtung für die Unterlenker. Ein landw. Betrieb in der Nachbarschaft fährt seinen Bagger damit durch die Gegend. Auf alle Fälle kein Eigenbau. Die hintere Achse (einzige) ist beweglich, d.h. er kann sie anheben und ackerschiene absenken und die gesamte ladefläche liegt auf dem Boden auf. Bin ich wirklich der einzige der so etwas bisher gesehen hat? ;) und muß ein 25 km/h Anhänger wirklich über eine Betriebsbremse verfügen? Habe leider nicht gesehen ob der Tieflader eine Luftbremse hatte, auflaufgebremst war auf alle Fälle nicht!

tschüß carsten
Pleullagermuttern M180

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gesuche, Lima vom 401 2010 900 Eus

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