Hallo Minibenz77
minibenz77 hat geschrieben:
Habe einen U406 mit einem H-Kennzeichen und möchte mir einen Anhänger ausleihen der ein grünes Kennzeichen hat.
Da gilt es (mindestens) drei Fragen zu Klären:
1. wofür hat der Anhänger sein grünes Kennzeichen bekommen
2. ist er ein zulassungsfreier Anhänger
3. welchen Führerschein hast Du?
Zu 1.
Grünes Kennzeichen besagt ja zunächst nur daß eine Steuerbefreiung vorliegt. Es wäre zunächst also interessant zu wissen wofür die Steuerbefreiung gewährt wurde. Denn nur für diesen Fall darf er dann auch benutzt werden, ansonsten ist es Steuerhinterziehung.
Der weitaus häufigste Fall ist sicherlich der, daß es sich um einen lof-Anhänger handelt, also einen der für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird.
Hier muß man unterscheiden, zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Anhängern.
Zulassungsfreie Anhänger dürfen nur bis 25km/h gefahren werden, diese haben dann auch kein eigenes Kennzeichen, sondern üblicherweise das eines Zugfahrzeugs des Halters, also nicht notwendigerweise das des ziehenden Fahrzeugs. Hier ist auch wieder der Einsatzzweck zu beachten, nur lof, sonst besteht Zulassungspflicht.
Die zugelassenen Anhänger haben dann ein eigenes Kennzeichen, und man darf schneller als 25km/h fahren. Üblicherweise aber nur 40km/h, (in unserem Kreis werden keine Steuerbefreiungen für Anhänger über 40km/h erteilt).
Aber auch hier gilt das weiter oben gesagte, wenn es ein lof-Anhänger ist darf man nichts anderes damit machen (bzw. sich dabei erwischen lassen) als lof-Tätigkeiten.
Zu 2.
Was Dein H-Kennzeichen angeht, da wurde in einem anderen Thread die Meinung vertreten, daß man sehr wohl hiermit auch Tätigkeiten ausüben darf, also Hänger ziehen etc.
Ob allerdings eine schwarze Nummer (also steuern zahlen) und eine grüne Nummer (also kein Steuern) zusammen gehen, da scheiden sich noch die Geister. Ich bin der Meinung, daß es sehr wohl geht, denn der Einsatzzweck bestimmt die Nutzung, und damit die Möglichkeit zur Steuerersparnis, und nicht das Steuerzahlen den Einsatz.
Wie anders wäre es da möglich einen (z.B. für den Sportpferdetransport steuerbefreiten) Anhänger von einem PKW mit schwarzer Nummer ziehen zu lassen (zum Pferdetransport natürlich
).
Zu 3. Füherschein
Als Besitzer der alten Klasse 3 ist es dann interessant, wieviel Achsen der Anhänger hat, bzw. ob er ein zulassungsfreier Anhänger ist.
Wie ja schon in gehöriger Breite diskutiert, gilt für Besitzer der alten Klasse 3 die Beschränkung auf 3 Achsen für den Zug, also Zugm. plus Anhänger.
Wobei zulassungsfreie Anhänger nicht zur Bildung eines Zuges führen.
Ich hoffe ich habe es jetzt nicht mehr verkompliziert als es ist, und es hilft bei der Beantwortung Deiner Frage
Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo