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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#263797
Hi Thomas,
erstmal ist die Kupplung, wie Du ja selber schreibst, nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen.
zweitens glaube ich, dass man 2 Einachser nicht anhängen darf, egal, welche Kupplung verbaut ist...
Kombination aus Einachs- und Zweiachsanhänger ist m.W. möglich, weiss nur nicht mehr, wie rum.

Gruß Claus
#263801
Nato Kupplung tauschen wäre sicher kein Problem, auch die Art der Traverse lässt sich entsprechend verstärken...

2 Anhänger ja, nur die Länge des Zuges ist begrenzt, Ein- oder 2 Achser spielt keine Rolle.

Der erste Anhänger muss eine eingetragene AHK mit zulässiger Anhängelast haben.

Druckluftanlage für den 2ten Anhänger ist mEn möglich, Vorrat und Steuerleitung wird für 2ten Anhänger weiterverlegt.

Ulli, dein KZA hat ja eine Kugelkopf AHK mit 2,7 to und dein Tieflader Auflaufbremse...
(hab etwas in den Tiefen des Forums und im Verkehrsportal gewühlt)

vG
Tom
#263815
Prickel hat geschrieben:Ulli, dein KZA hat ja eine Kugelkopf AHK mit 2,7 to und dein Tieflader Auflaufbremse...
(hab etwas in den Tiefen des Forums und im Verkehrsportal gewühlt)
Moins,

grundsätzlich sind hinter Zugmaschinen ( und das ist nicht auf lof-ZGM beschränkt) 2 Anhänger erlaubt.
Die Gesamtlänge darf 18m nicht überschreiten (18,75m bei LKW + Anhänger)
Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 60km/h festgelegt - auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, wenn alle Fahrzeuge des Zuges eine bbH von mehr als 60km/h haben.

Zur Zusammenstellung des Zuges:
der schwerere Anhänger (tatsächliches Gewicht) immer nach vorne.
der Zug kann aus 2 Drehschemelanhängern, 2 Starrdeichselanhängern oder je einem Anhänger jeder Bauart bestehen.
In der Kombination Drehschemel/Starrdeichsel wird immer dann der Starrdeichselanhänger nach vorne gesetzt, wenn die AHK des Drehschemelanhängers nicht über die erforderliche Stützlast verfügt.
Bei 2 Starrdeichselanhängern darf der 2. Anhänger die Stützlast des 1. Anhängers nicht aufheben.

Wenn der 1. Anhänger über eine zugelassene AHK verfügt und eine zul. Anhängelast (max. zGM des Anhängers) eingetragen ist, spricht nichts gegen das Anhängen von z.B. 2 1,5-Tonnern.

Gruß Ulli
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