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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#35916
Nö Mainolf,
brauchst du nicht. Bei Zugmaschinen wurde früher (bis in die 60er Jahre) keine Anhängelast eingetragen, da auch die AHKs keiner Typprüfung unterlagen. Die Anhängelasten ergaben sich aus den Werksangaben des Herstellers und der STVZO, wonach Zugmaschinen je Tonne Gesamtgewicht des Zuges 3 PS Motorleistung haben mussten.
Bei 84 PS -> 28to GG, davon abgezogen das Gesamtgewicht der Zugmaschine ergab die Anhängelast.
#38664
Nö Mainolf,
brauchst du nicht. Bei Zugmaschinen wurde früher (bis in die 60er Jahre) keine Anhängelast eingetragen, da auch die AHKs keiner Typprüfung unterlagen. Die Anhängelasten ergaben sich aus den Werksangaben des Herstellers und der STVZO, wonach Zugmaschinen je Tonne Gesamtgewicht des Zuges 3 PS Motorleistung haben mussten.
Bei 84 PS -> 28to GG, davon abgezogen das Gesamtgewicht der Zugmaschine ergab die Anhängelast.

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