Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#1665
Hallo,

okay, ich geb\'s zu - fragen ist einfacher als suchen ... also:

an einem landw. anhänger (nicht zugelassen) hinter einer landw. ZM (=mog), welche beleuchtungseinrichtungen mß der hänger haben ? nur licht ? blinker/bremslicht ? oder garnichts, nur rückstrahler ?

nein, das ist keine blöde frage, resultiert aus einer konkreten begebenheit, bei der es komischerweise keinen strafzettel gab, obwohl der anhänger komplett unbeleuchtet war.

danke,
Andreas
#3496
Hallo,

okay, ich geb\'s zu - fragen ist einfacher als suchen ... also:

an einem landw. anhänger (nicht zugelassen) hinter einer landw. ZM (=mog), welche beleuchtungseinrichtungen mß der hänger haben ? nur licht ? blinker/bremslicht ? oder garnichts, nur rückstrahler ?

nein, das ist keine blöde frage, resultiert aus einer konkreten begebenheit, bei der es komischerweise keinen strafzettel gab, obwohl der anhänger komplett unbeleuchtet war.

danke,
Andreas
#14111
Also meines wissens nach müssen die Dreiecke vorhandensein Blinker licht und Bremslicht nur unter 20kmh wenn das zugfahrzeug auch keines hat braucht man kein Bremslicht war bei meinm Lanz so!

Gruß aus dem Bergischen Maurice
#14129
Hallo,
allein schon aus Gründen der eigenen Sicherheit sollte jeder der ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt auf dessen ordnungsgemäßen Zustand achten. Sicherlich stellen hier landwirtschaftlich genutzte Anhänger eine große Grauzone dar. Welcher Hänger in diesem Einsatzgebiet hat schon eine komplette und noch dazu funktionierende Beleuchtungsanlage?? Ich würde aber schon darauf achten daß mein Anhänger damit ausgerüstet ist. Wie willst Du es z.B. der Versicherung beibringen daß ein Motorrad am Anhänger zerschellt ist nur weil der kein Bremslicht hatte? Wie erklärst Du den Radfahrer unter dem Hänger weil kein Blinker dran war? Und wie den freundlichen Anschieber den Berg hoch bei Nacht nur weil der alte Anhänger kein Rücklicht hatte? Ich wollte diese Begründungen nicht schreiben.
Thorsten
#14167
hallo,

jaaa, alles richtig, das die beleuchtung dran sein _sollte_ und wenn mit blinker und bremslicht - umso besser, keine frage ! daß die versicherung im ernstfall kotzt, ist auch logisch.

was mich interessiert ist: was _muß_ von gesetz wegen mindestens sein !

(ich fahre übrigens im zweifelsfalle alle beweglichen maschinen _immer_ mit einer mobilen beleuchtungseinheit, die alle lichtfunktionen bietet)

viel spaß,
Andreas
#14171
Hallo Andreas,
nach dem Gesetz http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php3
$53 STVZO müssen auch landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Schlußlicht, Bremslicht, Blinker und Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Allerdings galt früher (so bis 196?), dass Kraftfahrzeuge bis 20km/h kein Bremslicht brauchen - mein Trecker ist Bj. 1953 und hat kein Bremslicht, braucht auch nicht nachgerüstet zu werden.
Gruß Ulli
Lima vom 401

wenn die geht sind auch 800 Euro fair... oder egal[…]

Hallo, hab einen Schmidt CP3 an einem Unimog U218 […]

Hallo Thomas, Nicht vom Plan abbringen lassen! Am[…]

Prospekt Unimog Landwirtschaft

Hallo unsere Regeln Was (Artikel-Bezeichnung, Name[…]