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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#507714
Moin Moin,
Wacken steht vor der Tür und das Gelände ist natürlich aufgeweicht. Soll man den Gerüchten glauben, werden Fahrzeuge über 3,5 t nicht aufs Gelände gelassen :evil:
Hat jemand einen abgelasteten 404,idealerweise Funkkoffer, und würde mir den Fahrzeugschein, in Kopie, zur Verfügung stellen?
Mittwoch um 07.00 solls losgehen.
Über kurzfristige Hilfe wäre ich dankbar :D
mail: hs-holstein@gmx.de

Pommesgabel zum Gruß

Andreas
#507723
Hallo
bei einer Ablastung muss noch genügend Resttragfähigkeit vorhanden sein, nur bei Zugmaschinen ist diese nicht zwingend eforderlich, bei Womo werden auch andere Grenze gesetzt. Ein LKW mit Fuko wird aber bei einer anzunehmenden Resttragfähigkeit von z.B. 20% der zGM nicht unter 3,5 t zu bringen sein. Bei 3,5 t müssten noch 700kg Resttragfähigkeit vorhanden sein, das tatsächliche Leergewicht (incl vollen Tanks und 75Kg Fahrer) beudetet abr mit 90l Sprit und 75Kg Fahrer daraus ergibt sich
3500kg(zGM) - 75kg(Sprit)-75Kg(Fahrer)-700Kg(Nutzlast) = 2650Kg Leergewicht, incl Kofferaufbau.
#507724
Hallo,

nur mal so als Frage: Was soll dir die Scheinkopie bringen?
Du müsstest schlicht und einfach mit exakt deinem Fahrzeug zum TÜV und eine Ablastung auf 3,5t per Änderungsabnahme durchführen, danach auf die Zulassungsstelle und deine Papiere entsprechend anpassen lassen. Ist dein Fahrzeug leicht genug (Helmut hat's schon in allen Details erklärt), dann geht das, ist es zu schwer, geht es nicht. Da hilft es auch nicht, dass ein ähnliches Fahrzeug vielleicht mal irgendwo leicht genug war oder dass eine andere Prüfstelle sich nicht an Vorgaben gehalten hat und sowas eingetragen hat. Üblicherweise hilft gerade in solchen Fällen eine Scheinkopie nicht weiter, da der Prüfer vor Ort sowas selbst prüft. Oder habe ich was falsch verstanden, was du willst?

Gruß,
Michael
#507735
Hallo Andy,

ja die Mogs machen auf Festival-Geländen schon was her. Vor Allem noch in Flecktarn :party
Ich stehe mit meinem Mog auch noch vor dieser Problematik. Du kannst uns ja berichten ob es geklappt hat und wie die Fahrzeugkontrollen so drauf waren.

Da die anderen Leute ja auch teilweise mit den großen Sprintern (3,5t) ankommen, wäre es auch noch ganz praktisch hinter so einem in der Schlange zu stehen, da wirkt der Mog gleich viel kleiner.

Zusätzlich solltest du dir noch etwas für die großen Reifen überlegen. Was hast du da für ein Profil drauf? Da in den AGB auch Traktoren und Traktor-ähnliche Fahrzeuge ausgeschlossen werden. Denke dies hat vorwiegend mit der Bereifung (Flurbeschädigung) zu tun, da das Argument des Abschleppens bei Feststecken hier nicht mehr greift.

Mein leerer 404 Koffer (mit Neopur-Dämmung), halb vollen Tanks, kein Fahrer und demontierte Druckluftanlage wiegt derzeit 3.080 Kg.
Von einem anderen Metaller auf einer anderen Plattform habe ich gehört, dass sein Mog mit 3,3t Leer und 3,5t max eingetragen ist.
Im ersten Moment hört sich das zwar super an, aber was man alles an Gepäck/Getränke auf so ein Festival mitnimmt kann doch schnell zur Überladung führen.

@Helmut, für die Berechnung sind meines Wissens nach nur Halb-Volle Tanks ausschlaggebend. (Lasse mich aber gerne eines besseren belehren)

Hoffe du kommst aufs Gelände und kannst uns dann berichten ImI

Stay Heavy
-Sven
#508172
Hallo zusammen,

für dieses Jahr ist es zu spät, doch vielleicht hilft es ja im nächsten Jahr weiter. Über den Campingservice Wacken lassen sich problemlos Stellplätze buchen, die auch für größere Fahrzeuge zugelassen sind. Mein U435 gehörte da schon fast zu dem "Kleingetier", waren doch auch KAT1 in der 15t Version anwesend. Gut, der Preis, so um die 100€ für einen "kleinen" Platz (8mx6m), ist sicher eine Investition. Die lohnt sich allemal. Zum einen sind die Wege breiter und fester und zum anderen bekommt man noch einen Stromanschluss dazu.

Viele Grüße
Thomas
#508436
Guuden,

Das geänderte, also das abgelastete zulässige Gesamtgewicht (Zulassungsbescheinigung Teil I „F1, F2“) darf nicht weniger als 125 % des unter „G“ eingetragenen Leergewichts betragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ablastung

Das gilt für LKW, für "sonstige KFZ" wie Zugmaschine, Werkstattwagen, Begleitfahrzeuge...
gilt das nicht!

Gut 404! Justus.
#508438
Hallo Justus,

in der von Dir verlinkden Wiki-Seite gibt es aber keinerlei Quellenangabe.

So eine Wiki-Seite kann jeder erstelllen, ach Du und ich. Dadurch Wird sie aber nicht automatisch zu einer glaubhaften Quelle
#508449
Lieber Justus,
Deine Angaben sind mir bekannt. Es handelt sich offenbar um Richtwerte. In der Praxis obliegt es aber augenscheinlich dem TÜV Prüfer zu entscheiden ob es geht. Wie gesagt, bei mir waren 3100 kg Leergewicht ausreichend. Ich kenne sogar ein Fahrzeug mit 3,3 t Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t.

Viele Grüße
Richard

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