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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#85994
Hallo aus M-V,

gilt der Verkauf von Brennholz als Urproduktion. Unsere Steuerberaterin hat uns einen Text gegeben:

Landwirtschaft/Forstwirtschaft ist vornehmlich Erzeugung..., das Schlagen von Bäumen auf nicht eigenen oder zugepachteten Flächen ist keine Erzeugung.

Deshalb würde es unter gewerbliche Tätigkeiten fallen?

Was asagt ihr dazu???

Wo das Holz letztendlich herkommt wird ja wohl keiner überprüfen oder? :wink:

Gruß Carsten
#85996
Hallo Carsten,

ab einem bestimmten Volumen kommt das Finanzamt unweigerlich und wird den Brennholzverkauf als Gewerbe einstufen, schätzen oder Buchführung verlagen.

Das ist ähnlich wie mit meinen Bienenvölkern. Ab 35 Völkern gehts da los mit "Landwirt.-BG", Steuer usw.

Beim Brennholz würde ich mal annehmen, ab so ca. 10.000 ¤ Einnahmen d.h. 200 rm. verkauften Holz. Und 200 rm. produzierst, lagerst und lieferst Du ja nicht ungesehen aus. Das Finanzamt kann sich auf Deine "Neider" verlassen, die Dich anschwärzen. Wenn 1 da was schreibt, macht das nichts - nur wenn die innerhalb von 1 Jahr mehrere solcher Anzeigen bekommen, werden die aktiv.

Kommt aber auch auf Deine persönliche Situation an. 10.000 ¤ sind ja erst 700 ¤ Mehrwertsteuer (7% bei Brennholz). Wenn Du aber alleinstehend bist und mit 40 % versteuerst, wären ja noch zusätzlich 4.000 ¤ Einkommenssteuer. Dann rechne dass mal 3 für 3 Jahre (verganges Jahr, aktuelles Jahr, vorauszahlung kommendes Jahr). Und dann (15.000 ¤ an potentiellen Steuern) interessiert die das beim Finanzamt schon.

Also lieber ein Gewerbe anmelden, als dass hinterher die Keule mit den Nachzahlungen kommt.

Aber da wird Dir mit Sicherheit noch ein Fachmann was zu schreiben.

gruesse
hueroth
#86006
Hallo Cathjo,
das ist dein Steuerberater auf dem Holzweg (past sogar zum Thema) :lol:
Mein Bruder hat ebenfalls ein solches Unternehmen was man nicht anerkennen wollte. Siehe hierzu § 123 SVG (http://www.unimog-versicherung.de/104707.html) kannst du hier nachlesen. Dem Grunde nach kann man so argumentieren: Wenn ich Beiträge zur Land- Forstwirtschaftlichen BG zahlen muss, dann bin ich auch Land- bzw. Forstwirt.
Im Falle meines Bruders hatte mit Klagedrohung vor dem Verwaltungsgericht das Finanzamt ein einsehen und gab die unbedenklichkeitsbescheinigung.
Noch ein Hinweis:
Mittlerweile kriegen Landwirte Geld dafür dass Sie die Landschaft pflegen und nicht bewirtschaften!!!!!!
Und dennoch kriegen Sie güne Nummer. Ich habe einen aktuen Fall der hat 50 ha stillgelegt und macht eigentlich gar nix mit dem Land ausser der Landschaftspflege. Er kriegt dafür Geld und wird als Landwirt steuerlich anerkannt obwohl er keine Gewinne erwirtschaftet!!!
Gruß
Bernd
#86014
Hallo Bernd,

da Carsten nach eigener Aussage keine eigenen oder gepachteten Flächen hat, gehe ich mal davon aus, dass er bisher nicht Landwirt (Landw. BG, Landw.Alterskasse, Landw. Krankenkasse usw.) ist.

Ohne fundierte Beratung von einem richtigen Steuerberater, der auch dafür haftet, was er erzählt, würde ich nichts in Richtung Landwirt unternehmen. Da stehen zu viele Fettnäpfchen rumm, die er momentan noch gar nicht sieht.

Auch bzgl. der Gewerbeanmeldung sollte er sich vom Steuerberater beraten lassen.

Fördermittelsuche ist vor der Gewerbeanmeldung angesagt.

Und als Selbständiger bekommst Du ja Pflichten (Papierkram) ohne Ende - wie als Landwirt übrigens auch.

gruesse
hueroth
#86762
Hallo hueroth und Bernd,
wir haben 3 h gepachtete Flächen, wir haben ein landwirtschaftliches Kleinstunternehmen beim Amt für Landwirtschaft angemeldet, was uns den Vorteil des grünen Nummernschildes brachte.
Wenn wir Prämien bekommen wollten, müßten wir der BG beitreten und eine Betriebsnummer beantragen.
Was wohl eine Buchführung und einen Steuerausgleich zwangsläufig vorraussetzt, oder?
Meine Eltern sind freischaffende Architekten und können laut Aussage unserer Steuerberaterin einen Unterbetrieb anmelden, der nur als Nebenerwerb ´betrieben werden darf. Man müßte aber bei der Landwirtschaftlichen Pflichtversicherung einen Antrag auf Befreiung beantragen. Dies erscheint mir unlogisch, da ja vollkommen verschiedene Risiken versichert sind (Landwirt - Architekt).
Sollte noch eine zusätzliche Krankenversicherung dazukommen lässt sich das ganze wohl nicht mehr sinnvoll rechnen.
Dabei wollte ich nur etwas Brennholz regulär verkaufen... :( :wink:

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