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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#285310
Hallo,
ich möchte mir nach langem Überlegen einen Unimog zulegen und zwar einen 421 mit 52 PS
Meine Frage bezieht sich auf den Führerschein den ich dazu brauche. Über die Ergebnise der Suchfunktion bin ich nicht ganz glücklich geworden.

Also, ich Besitze die Fahrerlaubnisklassen B, BE und T. Die Klasse T kommt aber nicht in Frage da der 421er mit 52 PS dem Prospekt nach 62 Km/h läuft.

Der Unimog soll mit grünem Kennzeichen als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden und meinen landwirtschaftlichen Kipper (zulassungsfrei, 25 Km/h, 2 Kreis-Druckluftbremsanlage) mit 4 Tonnen Gesamtgewicht ziehen.
Ist diese Kombination mit der Klasse B, BE möglich???

mfg Andi
#285313
Hi,

mitm B, bzw BE darfst du nur Fzg`s mit einem Zulässigen GG von max 3.5t. fahren. Du kannst jedoch den 421`er auf 3,5t ablasten dann kannste ihn zumindest mimt B-Schein fahren.
#285321
Hallo,
hatte noch vergessen das der Unimog auf 3,5 Tonnen abgelastet werden soll - dann ist der B natürlich möglich...
:arrow: meine Sorge liegt eher bei dem landwirtschaftlichen Anhänger den ich mitführen will. Wie schwer darf dieser maximal mit dem BE sein? Darf ich die komplette Anhängelast des 421er ausnützen oder nicht. Hab von einer neuen Regelung gehört welche die Anhängelast auf 3500kg beschränkt. :?:

mfg Andi

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