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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#34641
Hallo,

Klasse T gilt für Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkite bis 60km/h die auch für solche Zwecke eingesetzt werden oder für selbstfahrende Arbeitsmaschinen dieser Zwecke bis 40km/h.

Voraussetzung ist also, dass der Unimog als Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60km/h eingetragen ist oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit max. 40km/h.

Da der 421er normalerweise mit mehr als 60km/h eingetragen ist, kommt Klasse T nicht in Frage. Der Unimog fällt ohne Anhänger in Klasse C1, mit je nach Anhänger entweder in C1E oder CE.

Gruß,
Michael
#37389
Hallo,

Klasse T gilt für Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkite bis 60km/h die auch für solche Zwecke eingesetzt werden oder für selbstfahrende Arbeitsmaschinen dieser Zwecke bis 40km/h.

Voraussetzung ist also, dass der Unimog als Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60km/h eingetragen ist oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit max. 40km/h.

Da der 421er normalerweise mit mehr als 60km/h eingetragen ist, kommt Klasse T nicht in Frage. Der Unimog fällt ohne Anhänger in Klasse C1, mit je nach Anhänger entweder in C1E oder CE.

Gruß,
Michael
#35047
wie ist das denn mit Führerschein T bei grüner Zulassung und Fahrer zwischen 16 und 18 Jahren ???
Muss der Mog dazu offiziell auf 40Km/h gedrosselt werden ??
Reicht es nicht wenn man nur 40km/H fährt ??
Mein Sohn hat den T auf einm 50km/h Schlepper gemacht (2 Übungsstunden und die Prüfungsfahrt).
Was ist denn da nur für eine Sinn hinter???
#37795
wie ist das denn mit Führerschein T bei grüner Zulassung und Fahrer zwischen 16 und 18 Jahren ???
Muss der Mog dazu offiziell auf 40Km/h gedrosselt werden ??
Reicht es nicht wenn man nur 40km/H fährt ??
Mein Sohn hat den T auf einm 50km/h Schlepper gemacht (2 Übungsstunden und die Prüfungsfahrt).
Was ist denn da nur für eine Sinn hinter???
#35066
Halllo,
wie ist das denn mit Führerschein T bei grüner Zulassung und Fahrer zwischen 16 und 18 Jahren ???
es geht nicht um die \"grüne Zulassung\", es geht um die Nutzung für land- und/oder forstwirtschaftliche Zwecke.
Muss der Mog dazu offiziell auf 40Km/h gedrosselt werden ??
Ja.
Reicht es nicht wenn man nur 40km/H fährt ??
Nein. Wie willst du es denn nachweisen? Hast du einen geeichten Fahtrenschreiber drin? Selbst wenn, der muss für Land- und Forstwirtschaft nicht genutzt werden.
Mein Sohn hat den T auf einm 50km/h Schlepper gemacht (2 Übungsstunden und die Prüfungsfahrt).
Was ist denn da nur für eine Sinn hinter???
2 Übungsstunden und die Prüfungsfahrt? Da sollten aber dann noch mindestens die vorgeschriebenen Sonderfahrten dazugekommen sein, sonst ist es in der Tat unverantwortlich, einen 16-jährigen mit einem 40-Tonnen-Geschoß (großer Traktor mit 2 Anhängern) auch nur mit 40km/h auf die Menschheit loszulassen. Es ist sowieso Schwachsinn, den T mit 16 bis 40km/h freizugeben, dann könnte man auch gleich Klasse B (PKW) erlauben.

Gruß,
Michael
#37814
Halllo,
wie ist das denn mit Führerschein T bei grüner Zulassung und Fahrer zwischen 16 und 18 Jahren ???
es geht nicht um die \"grüne Zulassung\", es geht um die Nutzung für land- und/oder forstwirtschaftliche Zwecke.
Muss der Mog dazu offiziell auf 40Km/h gedrosselt werden ??
Ja.
Reicht es nicht wenn man nur 40km/H fährt ??
Nein. Wie willst du es denn nachweisen? Hast du einen geeichten Fahtrenschreiber drin? Selbst wenn, der muss für Land- und Forstwirtschaft nicht genutzt werden.
Mein Sohn hat den T auf einm 50km/h Schlepper gemacht (2 Übungsstunden und die Prüfungsfahrt).
Was ist denn da nur für eine Sinn hinter???
2 Übungsstunden und die Prüfungsfahrt? Da sollten aber dann noch mindestens die vorgeschriebenen Sonderfahrten dazugekommen sein, sonst ist es in der Tat unverantwortlich, einen 16-jährigen mit einem 40-Tonnen-Geschoß (großer Traktor mit 2 Anhängern) auch nur mit 40km/h auf die Menschheit loszulassen. Es ist sowieso Schwachsinn, den T mit 16 bis 40km/h freizugeben, dann könnte man auch gleich Klasse B (PKW) erlauben.

Gruß,
Michael
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