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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#320340
Hallo Zusammen,

So es geht Los mit der Sache ...nach Telefonaten mit Versicherrungen und Anwalt ect. suche ich nun aus gegebenem Anlass :http://www.unimog-community.de/index.ph ... ic&t=59511

Einen Gutachter der hier in der Nähe Tätig ist und sich mit Unimogs - WoMo- mit H Kennzeichen Befasst und Plan davon hat !

Event. aus der Ecke ...Köln-Düsseldorf-Mönchengladbach kommt!
Weil ja ich auch als Geschädigter angehalten bin diese Schadenskostennote ect. gering zu Halten...soll Bedeuten ...das ich so Schnell wie möglich einen Freien Unabhängigen Vereidigten Gutachter Bestellen kann...der aber nicht mal Eben unter Umständen 800 Km Anfahrt hat ! Das könnte dann doch zu Streitigkeiten Führen was diese Kostennote angeht ...das möchten Wir ja Nicht

Also Bitte um Tips- Empfehlungen - Infos zu solch einem Gutachter wenn Ihr Event. einen Kennt ..oder der wiederum einen kennt und sowas auch schonmal hatte ....ect.ect.

Infos Bitte ...........

Danke Euch Allen Ralf
:D
#320369
moggl48 hat geschrieben:Hallo Ralf,

geh doch zum nächsten Unimog-Vertragshändler, die haben doch jede
Woche nen Sachverständigen im Haus.

Gruß Lothar
Hallo Lothar,
Wenn das so Einfach wäre.Auf Hinweis meines Anwaltes..soll es nicht nur ein Sachverständiger sein - sondern ein „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: öbuv) nach § 132a StGB das wäre Wichtig !


Und so ein Tüv-Dekra Mitarbeiter auch als Gutachter ist das halt nicht immer !

Daher ...........hab jetzt Verschiedene Gefunden ...aber die sind Montags Schwerer zu Erreichen als der Papst
#320376
Nachtrag:

Aus meinen Scheidungsquerelen vor vielen Jahren glaube ich mich zu
erinnern, daß ein "Öffentlich benannter Sachverständiger" vom
vorsitzenden Richter, während des Verfahrens benannt wird.

Wers besser weiß, mag sich zu Wort melden. Nur mit Fachwissen
können wir hier helfen.

Der Satz: Entdecke die Gelassenheit würde mir fehlen.

Lothar
#320377
moggl48 hat geschrieben:Hallo Ralf,

eine Werkstatt hat mit Sicherheit einen zugelassenen Sachverständigen
an der Hand. Daß die "Gegenseite" (Versicherung) einen eigenen
Sachverstädigen benennt ist klar.

Vereidigte Sachverstädige sind unbhängig und unparteiisch.
Wer sie bezahlt bekommt Recht.

Gruß Lothar
Ja ja Lothar stimmt soweit, jedoch ist ein Vereidigter SV nicht das Selbe wie ein ÖB und das ist wenn es Hart auf Hart kommt Sehr Wichtig ! Da das Gutachten eines solchen ÖB SV nicht Angezweifelt werden kann ...nicht vom Gericht und Nicht von der Versicherrung des Unfall Verursachers !!

So der Anwalt Fachgebiet ausschliesslich Verkehrsrecht ...müsst es Eigentlich Wissen Genau ...... geh ich mal schwer von aus

Und Wer d. Sachverständigen Bezahlt ...bekommt Recht ist net so Gut in meinem Fall.... :lol: da dieser von mir Bestellte ÖB SV auch von der gegenseite Bezahlt wird / werden muss. :wink:

Gruß Ralf :!:
#320378
Servus Ralf,
moggl48 hat geschrieben:... Daß die "Gegenseite" (Versicherung) einen eigenen
Sachverstädigen benennt ist klar...
...und ebenso klar ist aber auch, dass du den (oder zumindest sein Gutachten) nicht akzeptieren musst; die Versicherung kann ihn natürlich schicken, um für sich selbst ein Bild vom Schaden zu machen, aber die Schadensersatzforderungen kannst du auf Basis des freien Gutachters stellen.
Und zum Thema Zeitwert gibt es schon bei "Allerweltsfahrzeugen" die 130-%-Regelung, dass die Wiederherstellungskosten, also Reparaturkosten, 130 % über dem Zeitwert liegen dürfen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Weiternutzung des Unfallfahrzeugs besteht; und bei einem Oldtimer bin ich der Überzeugung, dass man da durchaus noch ein paar Prozentpunkte drauflegen kann, denn da ist das Interesse ja wohl ganz deutlich!

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Ansinnen als berechtigt anerkannt und entschieden, daß ein verunfalltes Fahrzeug auch dann noch repariert wer-den darf, wenn die Instandsetzungskosten 13o Prozent des Zeitwertes des Autos vor dem Unfall nicht übersteigen."

Siehe dazu z.B. http://verkehrsanwaelte.de/werkstatt_re ... eigen.html

MfG und mach das Beste draus ;-)

Matsch
#320379
YoEddy2 hat geschrieben:Und Wer d. Sachverständigen Bezahlt ...bekommt Recht ist net so Gut in meinem Fall.... :lol: da dieser von mir Bestellte ÖB SV auch von der gegenseite Bezahlt wird / werden muss. :wink:
Erst mal nicht :-) - der wird, wenn du ihn beauftragst, erst mal auch dir die Rechnung schicken - und die kannst du dann wieder bei der gegnerischen Versicherung geltend machen - also bezahlst ihn erst mal du :-)

MfG Maatsch
#320380
maatsch hat geschrieben:
YoEddy2 hat geschrieben:Und Wer d. Sachverständigen Bezahlt ...bekommt Recht ist net so Gut in meinem Fall.... :lol: da dieser von mir Bestellte ÖB SV auch von der gegenseite Bezahlt wird / werden muss. :wink:
Erst mal nicht :-) - der wird, wenn du ihn beauftragst, erst mal auch dir die Rechnung schicken - und die kannst du dann wieder bei der gegnerischen Versicherung geltend machen - also bezahlst ihn erst mal du :-)

MfG Maatsch
Ja ne ..so in Etwa.aber das geht nen Direkteren Weg über d. Anwalt zur Gegenseite Direkt ....weil mein Recht einen solchen zu Bestellen und zu Beauftragen ganz klar Rechtlich Besteht und daher geh ich da mit keinem Cent in Vorkasse ... das wäre ja noch schöner :wink:

@ Matsch,
Sehr Interessant auch was Du da Schreibst ...Danke für die Ausführliche Info...

LG Ralf
#320381
Ralf,

Ein "öffentlich" benannter Sachverständiger wird vom Gericht bestellt.

Natürlich ist auch er durch Gegengutachten angreifbar.

Fakt ist, daß Dein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat,
es hat ornungsgemäß rumgestanden.

Was letztendlich den Zeitwert angeht? Vor Gericht und auf hoher See
bist Du allein in Gottes Hand.

Wenn beim Unfallverursacher Alkohol im Spiel war geht es nicht um die Schuldfrage, sondern nur um die Höhe des Schadens.
#320382
moggl48 hat geschrieben:Ralf,

Ein "öffentlich" benannter Sachverständiger wird vom Gericht bestellt.

Oder halt von mir ........

Natürlich ist auch er durch Gegengutachten angreifbar.

Aber wesentlich Schwieriger ......

Fakt ist, daß Dein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat,
es hat ornungsgemäß rumgestanden.

Das Stimmt ........

Was letztendlich den Zeitwert angeht? Vor Gericht und auf hoher See
bist Du allein in Gottes Hand.

Und in der Fähigkeit des Anwalts !

Wenn beim Unfallverursacher Alkohol im Spiel war geht es nicht um die Schuldfrage, sondern nur um die Höhe des Schadens.


Ich Zitiere hier mal ......

Der "Gutachter" ist so eine Art Oberbegriff für Sachverständige einzelner Gewerke in verschiedenen Branchen. Der Begriff "Sachverständiger" ist genausowenig geschützt und so darf sich jeder "Gutachter" oder "Sachverständiger" schimpfen, der "Sachverstand" hat - egal, wie der erworben wurde. D.h. das kann sogar ich im KFZ-Bereich z.B. machen, nur weil ich beispielsweise SW 24 von sw 2 unterscheiden kann oder so...

Dann mach ich mir eine tolle Visitenkarte und kauf mir nen Stempel, damit das Ganze amtlich aussieht - cool ne? Dann schreib ich Gutachten über Wert, Zustand, Technik und so weiter und hab so nen netten Nebenverdienst mit geringem Aufwand und wenig Risiko....

Mein Stempel darf aber zunächst nicht rund sein, weil der nur wirklich amtlichen Trägern vorbehalten ist, deshalb gibt es soviele "Eierstempel", mit denen die selbsternannten Sachverständigen gerne mal ein wenig "Amtlichkeit" simulieren möchten...

Wirklich runde Stempel dürfen nur die öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter/Sachverstädigen, "mit öffentlicher Bestellung" nutzen. Das will jeder gerne werden, weil man damit noch teurere Gutachten, beim gleichen Aufwand, machen kann.

Um ÖB (öffentlich bestellter Sachverständiger) zu werden, muß man aber aber erstmal verschiedene Stadien der Akkreditierung bei der jeweiligen Kammer (IHK oder HWK) durchlaufen, als Freier Gutachten geschrieben haben, auf Erfahrung verweisen können und genügend gute (!) Beziehungen haben. Das ist dann aber wie der Kauf einer genehmigten Gelddruckmaschine!

Ob die ÖBs auch wirklich besser sind als die "freien" - muß man im Einzelfall entscheiden. Bei Gericht sind die Rundstempler auf jeden Fall und generell angesehener. Da Deine Geschichte bestimmt auf einen Streit mit der Versicherung hinauslaufen wird, halte ich in dem Fall einen öffentlich bestellten Gutachter für sinnvoller, höher kann die Gegenpartei ja am Ende auch nicht mehr schießen.

Und so sieht es mein Rechtsbeistand auch ..und mir ist wohler dabei wenns ein ÖB SV wird :wink:
#320384
Hallo Ralf,

einen vereidigten Sachverständigen kannst Du bestimmen., einen öffentlich benannten Sachverständigen aber nicht. Das kann nur der Richter, der mit dem Fall betraut wird. Ein vom Gericht benannter Gutachter kennt nur den Schaden, den er begutachten soll.
Unfallhergang, Alkohol im Spiel oder nicht, wer ist gefahren, wer hat gestanden? All das weiß er erstmal nicht. Bezahlt wird er erstmal aus der Staatskasse. Sein Gutachten ist daher ziemlich unparteiisch und von hohem Wert für den Richter.
#320387
moggl48 hat geschrieben:Hallo Ralf,

einen vereidigten Sachverständigen kannst Du bestimmen., einen öffentlich benannten Sachverständigen aber nicht. Das kann nur der Richter, der mit dem Fall betraut wird. Ein vom Gericht benannter Gutachter kennt nur den Schaden, den er begutachten soll.
Unfallhergang, Alkohol im Spiel oder nicht, wer ist gefahren, wer hat gestanden? All das weiß er erstmal nicht. Bezahlt wird er erstmal aus der Staatskasse. Sein Gutachten ist daher ziemlich unparteiisch und von hohem Wert für den Richter.
Ja und von noch höherem Wert wenn das ein ÖB SV ist ! D. ich Beauftrage/n kann !

Ralf
#320388
Hallo moggl,
moggl48 hat geschrieben:Ein "öffentlich" benannter Sachverständiger wird vom Gericht bestellt...
richtig - aber bei einem Haftpflichtschaden geht es nur darum, die Schadenshöhe für die gegnerische Versicherung nachzuweisen und dazu genügt in aller Regel das Gutachten eines "Sachverständigen" - dieser muss erst mal nicht "berufen" werden; wenn er natürlich als Nachweis seiner Qualifikation - eine vorgeschriebene Ausbildung zum KFZ-Sachverständigen ist mir nicht bekannt - eine Anerkennung z.B. vom BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) oder noch besser in deinem Fall von Classic Data (http://www.classic-data.de) vorweisen kann, reduziert das das Risiko, dass die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht anerkennt ganz enorm :-)
moggl48 hat geschrieben:Wenn beim Unfallverursacher Alkohol im Spiel war geht es nicht um die Schuldfrage, sondern nur um die Höhe des Schadens.
In diesem Fall wird es vermutlich nicht vorrangig um die Schuldfrage gehen, aber der Alkohol alleine genügt nicht - auch wenn das häufig so publiziert wird!

Außerdem zu beachten:

Bei einem Unfallschaden, der von einer Kfz-Haftpflicht Versicherung reguliert wird, kann der Geschädigte die folgenden Kosten erstattet bekommen.

Bergungskosten

Ist das eigene Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher oder fahrfähig, so sollte es vom Unfallort geborgen werden. Die Kosten dafür hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Die Rechnung des Abschleppunternehmens ist bei der gegnerischen Versicherung einzureichen. Dies kann auch ein Anwalt für Sie erledigen.

Reparaturkosten

Wertmiderung

Anwaltskosten

Sachverständigenhonorar

Nach deutschem Recht bekommt der Geschädigte bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden die Rechnung des Sachverständigen erstattet. Einzureichen ist dessen Honorarrechnung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Mietwagenkosten

Anstatt eines Ersatzfahrzeugs kann sich der Geschädigte auch den Nutzungsausfall auszahlen lassen.

Kostenpauschale

Pauschalbetrag für Ihnen entstandene Kosten.
Zulassungskosten

Kosten, die für Fahrzeug unfallbedingt beim An- und Abmeldung anfallen.
Kosten für beschädigte Kennzeichen-Plaketten.

Findest du aber auch noch sehr viel ausführlicher im Internet und Ralfs Anwalt weiß das sicher auch ;-)

Und wenn es sich jetzt wieder mit anderen Beiträgen überschnitten hat... :-/

so long

Maatsch
#320389
Hallo Ralf,

wer lesen kann ist klar im Vorteil, Du kannst keinen "Öffentlich benannten
Sachverständigen" beauftragen.

Ich habe nun an mehreren Beiträgen versucht zu erklären, was wieso etwas ist. Erst rufst Du um Hilfe, wenn man dann aber zu erklären versucht, weißt Du doch schon alles, und mehr.

Da halt ichs mittlerweilen mit dem letzten sächsichen König, als man ihm
erklärt hat daß er abgesetzt sei: "Dann macht doch eiern Dregg alleene".
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