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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#173192
Hallo,

ich braucht mal Hilfe von Profis. Ab 2008 werden ja in allen Städten diese Umweltzonen eingerichtet und ich darf mit meinem U 411 dann ich keine Stadt mehr rein.

Ich wollte jetzt mal fragen ob es irgend eine Möglichkeit gibt meinen U 411 auf eine andere Eurostufe, z.B. Euro 4 oder so, umzubauen. Und ob es die Möglichkeit gibt den Mog mit einem Ruspartikelfilter nachzurüsten.

Am besten wäre natürlich, wenn man dieses Fahrverbot umgehen könnte.

Gruß.

Christian
#173196
Hallo Christian,

kein Problem, is ganz einfach. Du nimmst deinen 411, rüstest ihn mit Piezo-Einspritzung(klar, mit 5-fach-Einspritzung je Zyklus) - dh Common-Rail-Einspritzung, Turbo (natürlich mit Ladeluftkühler), Oxy-Kat und Partikelfilter aus - und schon hast Du Euro5, der grüne Umweltengel schwebt (zumindest bis zur nächsten Wahl bzw. Steuer"anpassung") über deinem Mog und (fast) alle sind glücklich . . . .
Ok, schlechter Scherz.

Im Ernst, das wäre möglich. Du machst es wie zu Entstehungszeiten deines Mogs, schraubst aus nem sehr aktuellen PKW den ganzen Schlamassel aus und installierst dir sämtliche moderne Ärgernisse in deinen Mog. Das Getriebe dürfte dabei allerdings nicht mehr reichen und die Zulassung würde sicherlich "sehr interessant".
Die Messlatte für Eu4 ist schon recht hoch - für nen älteren Diesel so m.E. definitiv nicht machbar. Selbst wenn Du sämtliche Aggregate überholst, Einspritzdüsen tauscht und bestens einstellst - da liegen doch ein paar Meter dazwischen.

Aber warum das ganze Ärgernis? Dein 411 ist doch sicher älter als 30Jahre, Du wirst ihn ja wohl auch kaum im Alltag bewegen - also zumindest Oldtimerzulassung beantragen. Da hat sich erst kürzlich was zum positiven bewegt.
Und wenn Du den Mog "artgerecht" bewegen kannst (grüne Nummer) dann braucht dich das ganze eh nicht zu jucken (soweit zumindest mein letzter Erkenntnisstand). Werde mit meinem 406 gezwungenermaßen auch in Zukunft durch die Stadt kreuzen auf dem Weg zum Wald - auch/trotz der ganzen Hysterie.

mfG
Axel

PS: Schmeiß mal die Suche an, es gab schon von irgendjemandem konkrete Nachfragen bei Herstellern von Filtern - allein der Preis dafür würde Variante 1 (PKW-schlachten) rechtfertigen.
#173200
Hallo Chris, hallo Axel,

ganz so düster sieht es zumindest für den einen oder anderen Mog gar nicht aus. Ich habe ein bisschen gegoogelt (nettes neues Wort) und folgenden recht offizielle Seite gefunden:

Bundesmysterium für Verkehr und vieles mehr

und dort gibt es rechts am Rand unter "Externe Links" eine hinweis auf Ausnahmen. Diese wiederum sagen im Wortlaut:
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2225

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1. mobile Maschinen und Geräte,
2. Arbeitsmaschinen,
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.
Wer nun also so ein LOF-Fahrzeug gem 2. sein eigen nennt, darf mit diesem also weiterhin auch ohne Plakette die Umweltzonen befahren. Bei dem LOF-Fahrzeug handelt es sich meines erachtens nach um ein Zulassungsrechtliches Merkmal (Angabe LOF in den Fahrzeugpapieren) und nicht um ein Steuerrechtliches Merkmal (grünes Kennzeichen).

Ich folgere daraus, das jemand wie ich, der einen 411 oder ähnliches Gefährt mit der Eintragung in den neuen Fahrzeugpapieren unter J (Fahrzeugklasse) "89" und unter (5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus "LOF.ZUGM.ACKERSCHLEPPER" bewegt, sich noch nicht um die Umweltzonen kümmern muss.
#173327
Hallo Christian, Jürgen und Stephan,

Stephan bringt es wohl kürzer auf den Punkt, was ich meinte.
Christian, laß das Auto grün zu - freie Bahn. Da gibts noch nicht mal ne AU. :thumbup:

Ansonsten siehe Leitartikel der aktuellen OldtimerPraxis - 07er oder H-Nummer - auch freie Bahn.

mfG
Axel

Spässle am Rande:
Jürgen, bei deinem (und auch anderen) kommt aber noch die Absonderung von Wasser und Schlamm hinzu (siehe Sonnefeld) :lol:
Laßt das die Grünen nicht sehen - nach Diät-Programm für Kühe fällt denen dafür sicher auch noch was ein . . . . :roll: :rums: :schwindelig*
#173330
Hallo Axel,
laß das Auto grün zu - freie Bahn.
Müsste doch nach meinem Fund oben auch ohne "grün" gehen wenn das Fahrzeug Bauart bedingt eine LOF-Zugmaschine ist, oder?

Schließlich kann nicht jeder "grün" bekommen.
Jürgen, bei deinem (und auch anderen) kommt aber noch die Absonderung von Wasser und Schlamm hinzu
Wieso Absonderungen, weist Du etwas was ich wissen sollte? :wink:
#173334
Hallo!

Zulassung als Zugmaschine/Ackerschlepper hat nicht zwingend was mit grünem Nummernschild zu tun - geht auch schwarz.
Das Ganze wurde schon mehrfach im Bereich 'Versicherungen, Zulassung, H-Kennzeichen' diskutiert.
Kurz:
Umweltzonen- und AU-befreit -> Zugmaschine/Ackerschlepper -> Zulassung
Grünes Kennzeichen -> Steuerbefreiung -> KFZ-Steuer

Ciao,
Stefan
#173354
Moin,
mit einem KFZ-Steuerbefreitem Ackerschlepper darf man zwar in die Umweltzonen ohne Plakette einfahren, aber was macht ihr denn da mit dem Unimog? Schließlich darf man den nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken nutzen, also darf man damit nicht mal eben einen Ausflug oder eine Einkaufstour in die Stadt damit machen. Und wer von euch hat in so einer Umweltzone einen Acker oder Wald, um die fahrt dahin zu bgründen?
Gruß Stefan
#173360
Moing,
@StefanH: der direkte Weg zu meinem Wald führt durch die Stadt (ja, ist wirklich so). Da ich nicht scharf drauf bin über A3, A9 und A6 mich mit den "netten"Brummis zu ärgern (mir hats als PKW-Fahrer lang genug auf der A3 gereicht) fahr ich eben durch die Stadt.

@Jürgen: Hi Jürgen, bitte blos ned falsch verstehen :wink:!
Ich schick dir gleich noch ne PN.
(Hab von dir leider kein passendes eigenes Bild. Ich fands klasse! Aber auch gut, das ich nicht putzen musste. . . )
#173369
Hallo Rechtsexperten,

Bezüglich der Befahrbarkeit von Umweltzonen mit LOF-Ackerschleppern geht es ja jetzt hier hin und her.
Stefan (Picard) und ich sind beispielsweise der Meinung, es gilt für alle LOF Ackerschlepper, so sie als solches zugelassen sind unabhängig von der Farbe des Kennzeichens gleichbedeutend der Steuerbefreiung und tatsächlichen beruflichen LOF-Tätigkeit.

Stefan.H und Axel empfehlen die grüne Zulassung, was bedeuten würde dass nur diejenigen LOF-Zugmaschinen die tatsächlich nur und ausschließlich zu LOF-Zwecken genutzt werden ohne Plaketten in die Umweltzonen einfahren dürfen.

Weis hier vielleicht ein echter Jurist, Rechtsexperte, Ordnungshüter etc die richtige (amtliche) Antwort und die entsprechende Fundstelle der Verordnung. Ich habe bisher nur die oben zitierten Ausnahmen gefunden, die aber möglicherweise nicht eindeutig sind.

@axel
Keine Absonderungen, nur Aufnahme :wink:
Bild
#173390
Hallo Leute,

Eure Vorschläge sind schon nicht schlecht. Eine Umschlüsselung auf eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine wäre wohl am einfachsten, da auf dem Unimog 411 eine Aufbaumotor und eine Schneeschleuer angebracht ist. Ich habe nur die Schneeschleuder immer wieder abgebaut und bin mit dem Mog auch Schneepflug gefahren, oder habe mit einem Frontkreiselmähwerk ein Feld gemäht.

Kleiner Tipp. Ein Frontkreiselmähwerk mit einem Aufbaumotor antreiben ist Wahnsinn. Da geht die Luzie ab. Da kommt man überall durch.

Aber egal. Ich werde dann mal das mit der Umschlüsselung probieren. Grüne Kennzeichen sind nicht so einfach, denn da muß ich der Zulassungsstelle nachweisen, daß ich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe. Und den habe ich leider nicht.

Gruß.

Christian
#173393
Hallo!
Stefan.H hat geschrieben: mit einem KFZ-Steuerbefreitem Ackerschlepper darf man zwar in die Umweltzonen ohne Plakette einfahren, aber was macht ihr denn da mit dem Unimog? Schließlich darf man den nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken nutzen, also darf man damit nicht mal eben einen Ausflug oder eine Einkaufstour in die Stadt damit machen. Und wer von euch hat in so einer Umweltzone einen Acker oder Wald, um die fahrt dahin zu bgründen?
Gruß Stefan
Das isses ja gerade, was ich versuche rüber zu bringen: Die Einfahrt in Umweltzonen ist meiner Meinung nach ein Zulassungs- und kein Steuerthema. Bei günem Nummernschild hast du in der Regel LoF-Tätigkeiten und damit kannst du das Fahrzeug nicht unbeschränkt nutzen. Eine Zulassung als Zugmaschine/Ackerschlepper _ohne_ LoF-Tätigkeiten, also normal versteuert ist möglich und ich sehe das als legale Möglichkeit, Umweltzonen zu befahren und mir eine AU- und Mautbefreiung zu beschaffen.

LoF-Tätigkeiten in Umweltzonen kann ich mir aber durchaus vorstellen, zum Beispiel die Lieferung von Brennholz, Fahrt zum Wochenmarkt, Schlachtof, etc.

Ciao,
Stefan

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