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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#83951
Guten tag alle zusammen ! habe ein problem ! Habe mir vor 2 Jahren ein Unimog 424 gekauft mit einem Montagekran. Da wir den unimog umgebaut haben auf Winterdienst brauche ich den kran nicht mehr. wollte ihn verkaufen doch ich habe Keine ahnung ob der Kran auch "Krantüv" haben muß. Der Kran ist BJ 1980 ist ein hochsitz hat kein NOT ausschalter und keine Halteventile. ´Der Hersteller vom Kran ist die Firma ´"Hoes". die es leider nicht mehr gibt habe leider auch keine unterlagen mehr vom Kran ! Der Alte Fahrzeugbrief wurde eingezogen und ich habe einen Neuen bekommen (wegen ummeldung als Zugmaschine). daswegen weiß ich auchnicht ob der Kran im alten Brief eingetragen war. Habe letzte woche mit einem Prüfer von der Dekra gesprochen, und der sagte mir der Kran muß kein Tüv haben und auch nicht eingetragen werden weil der Kran ein"Wechselaufbau" ist "! Der Kran wird mit dem Leiterrahmen am Dreipunkten verschraubt. Meine Frage ist nun braucht der Kran Tüv und die Eintragung in den Fahrzeugbrief ?????? MFG Jens :?:
#83970
Moin Jens,

die Frage hat doch schon der Sachverständige der DEKRA beantwortet.

Sollte das Teil gewerbsmäßig eingesetzt werden müßte es nach den Richtlinien der UVV geprüft werden.

Dazu gehört dann ein eigenes Prüfbuch.

Diese Prüfung kann auch eine Fachwerkstatt durchführen.
#84031
Moin Jens,

Halteventile und Not-Aus sind vorgeschrieben!!!

Preise kann ich Dir nicht sagen, ist immer unterschiedlich, je nach Arbeitsaufwand und Materialkosten.
Es gibt Fachwerkstätten dafür.
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