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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#73643
Moin zusammen,

folgender Sachverhalt:
Unser U1300L läuft im Moment als WoMo mit fest montiertem Wohnkoffer.
Der mog soll nun aber seinem Namen gerecht werden und universell einsetzbar sein. Also plane ich einen Umbau, so daß der mog im Winter mit Pritsche und im Sommer mit (Wohn-)Koffer fährt.
Eine Zulassung als WoMo scheidet demnach aus.
Erste Kontakte zum TÜV via Telefon ergaben, daß der mog nicht als "LKW mit Wechselaufbau" eingetragen werden kann, da ein Wechselaufbau ohne Werkzeug entfernbar sein muß.
Kennt jemand eine Lösung, wie man das Fahrzeug dann betiteln kann?

Gruß, Andre
#73718
Hallo Andre,
ich hab mal hier in Berlin gefragt:
Der Wechselaufbau muß mit (abnehmbaren) Füßen und Containerverschlüssen ausgestattet sein. Die Funktion wird nicht überprüft. Welche Werkzeuge zum Wechsel verwendet werden, ist nicht vorgeschrieben. (Die Verwendung von Werkzeugen unterscheidet uns von niederen Lebewesen)
Es gibt solche Wechselaufbauten mit Eintrag bereits.
Grüße, Ingolf
#73837
Hmmm... ok... die abnehmbaren Füße schleppe ich nicht immer mit mir herum... also auch nicht zum TÜV ;-)
Containerverschlüsse... das wird das Problem werden...

Aber danke schonmal für die Info.

Seid ihr gut aus Schweinsberg heim gekommen? Ohne großen Stau?
#74342
Also das mit dem Werkzeug sehe ich relativ. Die Kieslaster in unserem Beton-Werk hier sind alle als Beton-Mischer umbaubar. Das Lösen bzw Befestigen der Verschlüsse muß mit dickem Wekzeug erledigt werden, sonst liegt der ganze Mist auf der Straße.
Ansonsten frag doch mal beim ZÜV-Rheinland in Köln nach. Ich habe schon öfters die Erfahrung gemacht, wenn man beim TÜV vor Ort die Zentrale in Koln erwähnt werden die Herren Baurat plötzlich kooperativer.
#74344
Hallo Andre,

hier geht es u. a. auch um Wechselaufbauten, TÜV, Pick up mit Wohnkabine,

Eintragungen "mit Wohnkabine, dann xxx Kfz-Wohnmobil".

[url] http://www.maggie-deutz.com/iv/index.php?showtopic=9746[/url]

Der TÜV hat wohl ein Rundschreiben bekommen und soll deshalb wohl nicht mehr alles eintragen bzw. es wir schwieriger "Wohnkabine = Ladung"


Gruß Martin

Das Thema gab es aber auch schon mal so ähnlich:

[url] http://www.unimog-community.de/index.ph ... highlight=[/url]
#74371
Interessante Links. Letztlich aber immer noch nicht wirklich eine Antwort.
Ich denke, ich werde mal ein paar TÜV-Stellen abklappern müssen :-/
#74419
Hallo Andre, hallo Wechselaufbaubesitzer und demnächst sein werdende,
ich habe gerade mit einer großen deutschen Versicherung gesprochen. Weil auch immer wieder die Versicherungsfrage für solche Fälle an mich herantritt.
Die Versicherung reagiert hier mittlerweile.
Und natürlich wie immer zum Nachteil der Anwender. Man hat hier gemerkt dass dies noch ein rege genutztes Schlupfloch ist.
In naher Zukunft werden solche Fahrzeuge rigeros so Dokumentiert wie sie auch in der Zulassung dokumentiert sind.
Das hat folgende Konsequenzen:
Wenn im Fahrzeug drinsteht : LKW mit Wechselaufbau, dann ist auch nur dieser versichert.
Wenn dann das Fahrzeug als Wohnmobil genutzt wird und es kommt zu einem Schaden, kann der Versicherer im schlimmsten Fall sich auf §2 der AKB berufen : Das Fahrzeug wurde zu einem anderen als im Antrag benannten Zweck verwendet! Das bedeutet Leistungsfreiheit im Hafptlfichtbereich.
Im kaskobereich ist die Sache für den Versicherer dann ohnehin eindeutig: Wenn der Wohnmobilaufbau beschädigt wird - ist dies nicht Gegenstand der Versicherungsleistung!

Das bedeutet für die Interessierten, der Aufwand richtig versichert zu sein wird immer größer und die Warscheinlichkeit einen entsprechenden Versicherer zu finden immer geringer.

Ausserdem ist im Haftpflichtbereich der Versicherungsschutz für LKW wesentlich teuerer als für Wohnmobile.

Gruß
Bernd
#74595
Moin,

@Franz: hat er schon, hat erschon :wink: Und "enttarn" mich doch nicht dauernd :D - jetzt wo sahara-info.ch tot ist...

@Bernd: meine Versicherung hat unsern 435 m. Wechselaufbau problemlos als "Pickup bis 7,5t mit Wohnkabine" haftpflichtversichert, ausdrücklich Fahrzeug und Kabine, auch im abgesetzten Zustand, dafür mit der strikten Einschränkung "nichtgewerblicher Einsatz". Für normalgewichtige Pickups mit abnehmbaren Wohnkabinen muss es ja solche Tarife standardmäßig geben, für mich war damals neu, dass es Pickups bis 7,5t in der Versicherungswelt gibt.

Andererseits, wenn man sich so manchen Pickup ansieht: "most powerful 10-cylinder engine in its class" hab ich in USA mal auf ner Werbetafel für nen ordentlichen Pickup gelesen...


Grüsse

Tom

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