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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#546035
Hallo,

ich musste heute bei der HU in NRW feststellen, dass es doch einen Unterschied zwischen LoF Typ 89 (Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine) und ZM (Zugmaschine) Typ 87 bei den Leistungen der Überwachungstellen macht.
Mein 1974er 411er sollte mehr kosten als der von 1963. Beide sind zwar Typ 89 in der Zulassungsbescheinigung, waren aber im Computer der Prüfstelle anders hinterlegt.

HU

für LoF > 40km/h bis 3,5t = 53 Euro
für ZM > 40km/h bis 3,5t = 80 Euro

§23StVZO ohne UMA (Untersuchung des Motor- und Abgasmanagement (nachfolger AU)

für LoF > 40km/h bis 3,5t = 90 Euro
für ZM > 40km/h bis 3,5t = 120 Euro

:arrow: Stand 09.06.2020

Es ist also nicht ganz gleichgültig, wie unsere alten Schätze typisiert werden.

Gruß
Markus
#546152
Hallo,

bei mir reibt sich der Prüfer jedesmal verwundert die Augen und schaut nochmal in seine Unterlagen, wenn er feststellt, dass die HU bei meinem 406er Bj. 1970 (Zulassung als LoF Zugmaschine mit H) günstiger ist als bei dem hintendranhängenden Müller-Mitteltal KDU6000 (ebenfalls mit H-Zulassung), Das kann er irgendwie selbst nicht verstehen.

Gruß,
Michael
#570072
Hallo zusammen,

Darf ich diesen (schon ein paar "Tage" alten) Beitrag nochmal aufwärmen?

Ich besitze einen U1200 (Baureihe 427), zugelassen als "Zugmaschine" Typ 87 und mit H-Kennzeichen, ausgerüstet mit Zweileitungs-Druckluft-Anhänger-Bremsanlage vorne und hinten, Frontanbauplatte, Hydraulik-Anschlüssen vorne und hinten sowie Rahmenwinde nebst Bergstütze (inklusive eingetragener Kugelkopfkupplung).
20210727_203544~2.jpg
20210727_203544~2.jpg (2.25 MiB) 1931 mal betrachtet
Bei der letzten HU (jährlich fällig) gab der Prüfer mir den Tipp, diesen doch als "LOF Zugmaschine" zuzulassen. Zum einen würde dann die AU entfallen (à etwa 40€), zum anderen wäre die HU dann nur alle zwei Jahre fällig. Den älteren Beiträgen hiernach scheint es dann ja auch noch Kostenvorteile bei der HU zu geben.
Zur AU konnte ich Quellen finden, bei der HU hat er sich meiner Meinung nach vertan- oder hab ich da was übersehen?

Was sagen denn die Erfahreneren unter euch dazu?
Lohnt sich die Umschlüsselung oder handel ich mir da irgendwelche Nachteile (generell, nicht nur auf die HU bezogen) ein?

Grade in Gesetzesdingen ändert sich ja schonmal ganz gerne was- deshalb bin ich hier auch nicht weiter zurück gegangen als bis zu Beiträgen aus 2020. Entschuldigt, wenn ich bei diesem Vorgehen einen älteren Beitrag übersehen hab. Dann bin ich natürlich auch für einen Hinweis auf einen solchen Beitrag dankbar!

Vielen Dank schonmal und euch allen noch ein schönes Pfingstwochenende!

Viele Grüße aus dem Westerwald!
Rolf
Zuletzt geändert von Rolf21 am 01.11.2023, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
#570075
Hallo Rolf
alle Zugmaschinen über 3,5 to müssen jährlich zur HU, auch lof.
Wenn der Püfer die Voraussetzungen für lof als ausreichend ansieht, steht dem Rest nichts entgegen, kosstet aber eine Vollabnahme samt neuen Papieren, was den AU-Vorteil für die nächsten Jahre wieder auffrisst. Sonstige Vorteile hast du keine.
#570077
Hallo Helmut,

Besten Dank! :danke
Ja, auf dem Stand mit der HU jedes Jahr war ich auch- ich weiß nicht, wie der Prüfer auf 2 Jahre bei "Lof" kam oder habe ihn vielleicht auch einfach nur falsch verstanden!
Hast du für die "Vollabnahme samt neuer Papiere" zufällig eine Hausnummer, womit ich da rechnen müsste?

Fallen dir sonst noch (relevante) Unterschiede zwischen "Lof Zugmaschine" und "Zugmaschine" ein? Maut, Versicherung, Fahrverbote oder irgendwas in der Art was ich nicht auf dem Schirm habe?
#570079
Hallo,

hier wäre mal ein Merkblatt zu den lof Zugmaschine .

Die Frage die ich mir Stelle, wird der Mog dann Zugmaschine Ackerschlepper oder Zugmaschine Geräteträger? Jenachdem wie, kann es ja in beide Kategorien passen.

Ich meine, also definitiv kein sicheres wissen, dass Lof Zugmaschinen auch immer in Umweltzonen dürfen. Allerdings ist das für dich mit H Kennzeichen ja eh egal.
Ähnliche meine ich da war auch irgendwas mit der Winterreifen Pflicht. Allerdings ist auch das beim Unimog mit MPT Reifen noch nicht so Recht relevant. Außerdem werde ich zumindest aus dem Artikel hier nicht schlau, ob es nach Lof Zugmaschine geht oder nach Lof Anwendung.


Aber vielleicht weiß da auch einer was definitives?


Gruß
Sebastian
#570082
Hallo Rolf,

bei mir hat sich die Umschreibung zur Lof Zugmaschine sehr schnell bezahlt gemacht, weil die Versicherung für Lof deutlich günstiger ist. Ich zahle jetzt deutlich unter 100 Euro pro Jahr. Die Umschlüsselung habe ich im Rahmen einer HU gemacht. Und die AU braucht meiner jetzt auch nicht mehr.
Aber der TÜV hatte dann Probleme mit der Ladefläche, aber das schein ein Brühl Bonner TÜV Problem zu sein.
#570087
Vielen Dank euch beiden!

Die Versicherung müsste ich mir nochmal anschauen- meiner ist "wie LoF" versichert (trotz schwarzem Kennzeichen hat die Versicherung den Unimog, nach unterschreiben einer entsprechenden Erklärung, so versichert als hätte er eine grüne Nummer- er darf dann aber auch nur entsprechend genutzt werden) und liegt für die Haftpflicht und Teilkasko zusammen bei rund 300€ im Jahr.

@mevissen4 // Ingo: welche Probleme gab es denn mit der Ladefläche?

Wenn eh eine Vollabnahme nötig ist würde es sich ja anbieten das halbe Jahr noch zu warten bis die HU eh fällig ist.
#570095
Hallo Rolf,

der TÜV in Brühl war der Meinung eine Lof Zugmaschine dürfe keine Ladefläche haben und hat sie ausgetragen. Das Wiedereintragen hat mich 200 Euro für ein Gutachten von Mercedes und eine weitere Abnahme gekostet. Der Mitarbeiter von MB hatte das auch noch nicht erlebt. Jetzt steht da drin, dass ich nur Land und forstwischaftliche Dinge transportieren darf...
#570145
Hallo,
mevissen4 hat geschrieben:der TÜV in Brühl war der Meinung eine Lof Zugmaschine dürfe keine Ladefläche haben und hat sie ausgetragen. Das Wiedereintragen hat mich 200 Euro für ein Gutachten von Mercedes und eine weitere Abnahme gekostet. Der Mitarbeiter von MB hatte das auch noch nicht erlebt. Jetzt steht da drin, dass ich nur Land und forstwischaftliche Dinge transportieren darf...
So weit hätte ich es nicht kommen lassen und mir vorher eine andere TÜV-Prüfstelle oder einen Prüfer gesucht, der weiß, was er macht. Mit einer LoF Zugmaschine Ackerschlepper darf man auf einer natürlich möglichen Ladefläche alles mögliche transportieren. Was anderes gilt nur, wenn das Teil mit grüner Nummer steuerfrei ist.

Gruß,
Michael
#570147
Hallo Ingo
ich habe letztes Jahr einen Mog auf lof umschreiben laasen. Der TÜV (Rheinland) hat penibel die Spur der Lenkachse nachgemessen, obwohl ich den Wert mit allen anderen Daten (Kopie der Tabellenbücher, Technische Handbücher, WHB) mit in den Unterlagen eingereicht hatte. Danach hat er die Istlänge der Ladefläche gemessen (1,4-fache der Spurweite vorne).
Der Wert war unter dem zulässigen Wert und damit ok. Auch Nachwiegen des Leergewicht, obwohl ich Wiegescheine für beide Achslasten und Gesamtgewicht dabei hatte
Für die lof-Verwendung hat er eine Antriebsmöglichkeit gesucht, um landwirtschaftliche Anbaugeräte zu betreiben. Es sind Anbauplatte mit Hydraulikwinde und hinten Anschluss für den Rückewagen vorhanden, der og läuft in einem Forstbetrieb.
Alles ok wie gewünscht. Das FZ hat grünes Kennzeichen und darf alles transportieren. Voraussetzung entweder vom Hof oder zum Hof, ob Zement, Dachpappe oder Holz... alles ist erlaubt, wenn es mit dem Hof in direkter Verbindung steht, außer Nachbarschaftshilfe beim Landwirt nebenan, nur halt keine Transporte aus Freunschaft oder gewerbliche Schlepperaufträge.
#570150
Hallo Helmut, hallo Michael,

Bild

so sieht es bei mir aus. Irgendwie war damals nicht mehr drin. Und der §2 ist nur die Begriffsbestimmumg und nicht busgeldbewährt. Also aus meiner Sicht alles ok.
Denke mal das Ihr beide viel besser mit den TÜV Leuten diskutieren könnt als ich.

Aber wir kommen vom Thema ab...
#570151
Hallo Ingo
da gab es gar nichts zu diskutieren, alle Unterlagen dabei, einschl. den Zulassungsbestimmungen aus der StVZO. Versagungsbescheinigung für Unterfahrschutz....
Das sind keine technischen Fragen sonder Verwaltungs- und Zulassungsrecht, und bei Rechtsfragen gilt immer, die Fundstelle zu kennen.
Man muss nicht alles wissen sondern nur wissen wo das steht.
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