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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#420178
Hallo Forum,
nach dem Urteil eines schleswig-holsteinischen Gerichtes,das eine Teilschuld sah durch das Nichttragen eines Fahhradhelmes, frage ich mich was passiert, wenn mich jemand (was hoffentlich nie eintritt!!! :roll: ) ohne mein Verschulden in einen Unfall verwickelt. In meinem 411 ist kein Sicherheitsgurt vorgesehen und auch nicht vorhanden.
Das ist meines Erachtens gesetzeskonform, aber was ist im Haftungsfall?
Mit nachdenklichen Grüßen Stephan
#420186
Hallo Stephan,
ich denke mal, um einen Helm aufzusetzen, sind keine baulichen Veränderungen nötig. Die dann abgenommen werden müssen.
Auf der anderen Seite, wird sich das Kapital mit allen Mitteln wehren, um nicht zahlen zu müssen. Den Rest macht der Staat. Denen sind Oldtimer so wieso ein Dorn im Auge.
Aber so einen Fall gab es doch schon mal vor 40 ? Jahren.. als ein politiker Menschen todgefahren hatt. Die leider einen kleinen Fiat fuhren.. anstatt ein Limo wie er. Kann es sein das er betrunken war? Is schon lange her. : trink2
Ich glaube er lies ein Gutachten anfertigen, das aussagte das sie in einem großen Auto besser ausgesehen hätten.
#420191
Eine Mitschuld trägt heutzutage jeder der am Straßenverkehr teilnimmt.... :fluch

Soweit ist es schon gekommen... Versicherer und Politik stecken dabei unter einer Decke. Es geht darum ausschließlich um das Geld des Versicherungsnehmers! :mauer :mauer :mauer


Gruß Michael
#420203
Hallo zusammen,

nachdem meine beiden Vorredner nichts zum Thema wissen, habe ich ein wenig gegoggelt.

Es scheint in der Tat so zu sein, daß beim Unfall eines Radfahrers ohne Helm die meisten Gerichte eine Mitschuld anrechnen, sogar bei Kindern. (Beisp. gibt es im Internet viele)

Zum Thema Sicherheitsgurte in Oldtimern habe ich auch einen ausführlichen, besonders interessanten Bericht gefunden, aus dem ich das Wichtigste zitieren möchte.

In Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.04. 1972 müssen keine Gurte nachgerüstet werden.

In Fahrzeugen mit Erstzulassung zwischen dem 01.04.1972 und 1976 mußten Gurte nachgerüstet werden.

In Fahrzeugen in denen Gurte vorhanden sind müssen diese auch benutzt werden, unabhängig vom Baujahr des Fahrzeugs.

So weit die Theorie, aber nun die Antwort auf Stephans Frage.

Der Autor der obigen Zeilen schreibt weiter, daß er mehrere Oldtimer ohne Gurte besitzt die er auch vermietet.

Nach Rücksprache mit Zulassungsstelle, Polizei und seiner Versicherung ist das völlig in Ordnung.

Die Ausgangsfrage zu dieser Antwort war: "Kindersitz im Oldtimer".

Hier könnte sich der Kreis zum Fahrradhelm schließen. Kleinkinder im Oldtimer ohne Sicherheitseinrichtung ist ja erlaubt. Wenn es zu einem Unfall kommt könnte es durchaus sein, daß Gerichte eine Teilschuld sehen, weil es halt auch Leichtsinn ist Kleinkinder ungesichert mit zunehmen.

Das war mein Frühsport Gruß Lothar

Ps. Daß das Wesentliche in meinem Beitrag von einem anderen ausgearbeitet wurde habe ich, glaube ich kenntlich gemacht. Ned dasse mer als Rendner noch den Gesellenbrief aberkennen.
#420207
Die Nachrüstpflicht besteht bei Fahrzeugen zGG > 2,8t erst ab EZ 01.01.1992...

Aber Achtung! StVO §21 (1b): In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.


Gruß Michael
#420237
guude,

es kommt auf die zulassungsart an!

für lkw gelten andere termine als für pkw,
arbeitsmaschinen, lof und andere habe ich nicht recherchiert.

Gurtpflicht bei LKW

In den §§ 35a und 72 der StVZO steht zusammengefasst folgendes:

Verankerungen und Sicherheitsgurte für Lkw, die vor 1.1.1992 erstm. i. Verk. gekommen sind, nur erforderlich, wenn Lkw < 2,8 t zGG und 25 km/h bbH hat, und zwar nach folgender Stufung:

1. Fz erstm. i. Verk. ab 1.4.1970: Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe, sofern Fz mit Verankerungen ausgerüstet.

2. Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1974: Verankerungen für alle Sitze (für mittleren Rücksitz in Fz < 5 Plätzen erst für Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1975). Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe.

3. Fz erstm. i. Verk. ab 1.5.1979: Dreipunkt-Verankerungen und Dreipunkt- Sicherheitsgurte für Außensitze unmittelbar hinter Windschutzscheibe. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau (Begriffsbest. s. Anm.), genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte). Neuregelung für Lkw, die ab 1.1.1992 erstm. i. Verk. kommen. Künftig sind Verankerungen und Sicherheitsgurte für alle Lkw 25 km/h bbH ohne Rücksicht auf die Höhe des zGG obligatorisch, und zwar wie folgt:

Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1992: Dreipunkt-Verankerungen und Automatik- Dreipunktgurte für alle Außensitze. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau (Begriffsbest. s. Anm.) genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte). Regelung gilt auch für Kfz 25 km/h bbH, die hinsichtlich Insassenraum und Fahrgestell den Baumerkmalen von Lkw gleichzusetzen sind.


allerdings halte ich die verwendung von gurten für selbstverständlich.

gut mog! Justus.
#420254
Liebe Unimog-Freunde,

abgesehen von allen gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften würde ich immer (und das habe ich auch) Sicherheitsgurte nachrüsten und benutzen. Alleine die Vorstellung, durch die Windschutzscheibe zu segeln oder eine Lenkradspeiche im Bauch stecken zu haben sind für mich Argument genug.
#420290
Hallo

in diesem Tröt sollte die Angelegenheit aus rechtlicher Sicht beleuchtet werde, die Risiko-Abschätzung und Gesundheitsfolgen sollten bzw wurden ja bereits in anderen Beiträgen diskutiert.
Dann sei aber auch die rechtliche Frage zur Optimierung erlaubt, wenn sich dadurch die mögliche Höchstgeschwindigkeit erhöht, das Sitzgestell und die Gurtbefestigung verändert wurde........
In der Gefährdungsabschätzung sind das alles Randbedingungen, die im Schadensfall und möglicher Leistungsverweigerung durch die Versicherer in einem ganz anderen Blickwinkel erscheinen.

Einfaches Beispiel, die Sitze wurden erhöht und dadurch der Abstand zum Lenkrad verringert. Folgerichtig erhöht sich im Crash-Falle die Verletzungsgefahr durch Verringerung das Sicherheitsabstandes. Wurden die Verankerungspunkte der Sitze dann auch noch bauartlich verändert, kann das blöde enden.
Die Nebenaggregate wurden abgeschaltet, die Motorleistung nach DIN sind aber allen mit Neben- und Hilfsaggregaten angegeben. Somit ist das eine gewollte Leistungssteigerung, die in den Papieren auch eingetragen werden muss. Das betrifft logischerweise auch jegliches andere Eingreifen an der ESP oder gar Einbau einer anderen Version oder Veränderung des Ansaugtraktes, Luftfilters......
Der Anbau der Gurte muss dann ebenfalls geprüft und eingetragen sein, denn auch hier lauert jeder gewiefte Rechtsverdreher und schlägt dann erbarmungslos zu.
#420300
Hallo Helmut,
so isses!
Auch wenn Lothar wieder meint das ich nichts vom Thema wisse.. :lol:
zitiere ich mich mal selbst.
Hallo Stephan,
ich denke mal, um einen Helm aufzusetzen, sind keine baulichen Veränderungen nötig. Die dann abgenommen werden müssen.
Ende und aus.
Sind Gurte verbaut, mit Eintragung-Abnahme stellt sich die Problematik nicht.
Passiert morgen ein Unfall und ein Schadensersetzer ist der Meinung! Wer ohne Gurt-altes Auto-etc. fährt ist selber Schuld, dann geht er vor Gericht! Wenn der Richter dann der Meinung ist! Man hatt Teilschuld, nützen alle § nix. Dann hatt man den Salat und muss sich mit allen Mitteln wehren.
Wenn die Argumenten stimmen, kann man gewinnen.

Und um mal ne kleine Hausnummer zu nennen was Gurteinabu betrifft, so habe ich mit dem Kran eine Laufschiene montiert zur Absturzsicherung beim begehen von Tankwagen. Tragkraft der Schiene um eine Person im Gurt zu fangen, 1.5 Tonnen.

Wie war das? Beim Aufprall aus 50Km/h wiegt ein Körper das 30 fache??

Und wenn Gurt, dann bitte auch Überroll/Sturzbügel :spitze :trink
#420340
Hallo zusammen,

@ festus, Ich habe geschrieben, daß meine Vorredner nichts zum Beitrag wissen.

Dafür möchte ich mich entschuldigen.

Richtig hätte es heißen müssen, daß meine Vorredner ihr Fachwissen nicht preisgeben möchten.

Die Frage war, Sicherheitsgurt in einem Unimog, in dem es weder Sicherheitsgurte gab, noch eine Nachrüstpflicht besteht. Rechtsprechung.

Wer wann wie besoffen erwischt, und wie, oder auch nicht bestraft wurde, stand gar nicht zur Debatte,

Gruß Lothar
#420881
Hallo Fachgemeinde.
Das die Benutzung von Gurten wichtig ist ist mir klar.
Trotzdem habe ich in meinem Lesa noch keine, ich habe aber vor welche nachzurüsten.
Aber die Informationen aus dem Net sind wieder verwirrend.
Mein Fahrzeug ist Baujahr 1974 zugelassen als Wohnmobil mit "H" Kennzeichen.
Es kommt auch jedes Jahr ordentlich über den TüV,nach Gurten hat noch nie ein Prüfer gefragt.
Müsste ich zwingend welche nachrüsten?
Gruß aus Frankfurt
MIKE !
#420997
Hallo,
Müsste ich zwingend welche nachrüsten?
Die Nachrüstpflicht besteht bei Fahrzeugen zGG > 2,8t erst ab EZ 01.01.1992...
Gruß,
Michael
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