Hallo,
vorsicht Helmut
wann der Überrollbügel zur Pflicht
ja und nein.
Der Bügel is zunächst erst mal Pflicht geworden durch die BG. Gab dann sogar die Pflicht zur Nachrüstung, so das unser Fahr von 1955 etwa im zarten Alter von 20 Jahren (also irgendwann Mitte der 70er) den Bügel nachgerüstet bekommen hat. Hat nur wenige Jahre später meinem alten Herrn das Leben gerettet...
Damals waren "alte" Traktoren als Sammler-Spielzeug noch kein Thema (zumindest bei uns) - also galt das pauschal.
Heute sind die Leistungsklasse unseres D130 bis hoch zu 30/40PS-Traktoren (und mehr) fast nur noch in der Hand von Sammlern bzw. ein Hobby und haben da oft - völlig richtig - ein schwarzes statt ein grünes Kennzeichen.
Da greift dann nicht mehr die Vorschrift der BG - und so siehst du die Suizid-Kandidaten nur viel zu oft ohne Bügel - weil so ein kleines Dingelchen is doch einfach nur budsisch...
Einmal Kupplung aus versehen geschnalzt und die sehen wie putzig so ein Arbeitsgerät austeilt.
Zurück zur BG - die hat die Vorschrift damals ausgegeben (nicht ohne Grund, genauso wie die Sitzplätze auf den Kotflügeln). Weil man so ein Arbeitsgerät als Neufahrzeug danach aber nicht mehr ohne Bügel an den arbeitenden Ackerkrumenwendetechniker verkaufen konnte, wurde das eben Allgemeinzustand.
Die Vorgabe, von der du redest, stammt aus dem Straßenverkehr. Da gelten andere Regeln. Mog sind da eben zweigeteilt. Siehst du auch an der Stützlast - genug Bulldog/Traktor/Schlepper-Fahrer schütteln den Kopf über die "miese" Stützlast von 1200kg (oder doch nur 1000kg?) beim Mog. Hat aber nix an und sich mit dem Mog zu tun - sondern eine Zulassungsvorschrift, weil der Mog eben 80km/h läuft (zumindest ab 403/6 etc.).
Soll heißen, da verschwimmen die Vorschriftsbereiche. (btw - das bekannte E30-Cabrio kam noch ohne Bügel, der E36 hatte dann schon die ausfahrbaren Bügel)
Zurück zum T-Schein.
@Fabian: genausogut könnt ich sagen, alle Bullen sind S... - chwarz
oder alle Soldaten sind Mörder, alle Männer Vergewaltiger etc. Argumente sind das keine.
Hier noch ein paar Quellen - keine einzige schreibt davon, das eine lof-Betriebsnummer dabei sein muss:
https://www.juraforum.de/ratgeber/verke ... hrerschein
"Der T-Führerschein berechtigt zum Fahren von land- und forstwirtschaftlichen genutzten Zugmaschinen..."
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... sicht.html
"...Zugmaschinen ... die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)...-"
und hier nochmal zu dem
Dabei wurden die Mitarbeiter unterrichtet, dass sie mit den FS L und T zwar auf Arbeit fahren dürfen,
da is wohl einer ganz falsch unterrichtet worden:
https://www.agrarheute.com/technik/acht ... e-t-520872
mit dem L-/T-Schein beim Lohnunternehmer fahren, ist offenbar schlicht illegal - auch wenn er rein landwirtschaftliche Tätigkeiten ausführt!
und wenn ich das hier lese
https://www.profi.de/news/Petition-abge ... 20685.html
Das Anliegen wurde am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag offiziell abgelehnt.
Klappe zu, Affe tot - damit dürfte sich die Debatte eh erledigt haben.
mfG
Axel
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)