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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#104674
Hallo Community,

bin neu hier im Forum und habe ein aktuelles Problem mit dem TÜV. Im Rahmen einer Vollabnahme nach § 21 StVZO wollte ich auch die Nato-Kupplung (Prüfzeichen F3143) eintragen lassen. Dies wurde mit der Begründung verweigert, diese sei nur für militärische Zwecke zulässig. Gibt es jemanden, der bei einem 1300L (435.115) diese Nato-Kupplung erfolgreich nicht nur für Rangierzwecke eingetragen bekommen hat? Was für Unterlagen kann ich dem TÜV vorlegen, um dies zu erreichen (Rechtsanspruch?).

Viele Grüße

Guido

P.S.: Sehr informatives Forum. Weiter so.
#104686
Hallo Guido,
wofür willst du den " Schweinehaken" denn überhaupt benutzen? Zum gelegentlichen einhängen eines Drahtseils bei Bergemanövern reicht auch eine einfache Bolzenkupplung. Wenn du keinen umfangreichen Fuhrpark aus Ex - BW Fahrzeugen unterhälst bist du mit einer zivilen Rockingerkupplung besser bedient, weil du damit jeden normalen Anhänger bewegen kannst.
Mfg Winni
#104692
Ich hatte mir auch schon überlegt eine "normale" Rockinger anzubauen. Nur momentan ist halt der Nato-Haken dran und es könnte ja nichts schaden, wenn man den auch eingetragen bekommt. Vielleicht ergibt sich ja der Kauf eines entsprechenden Anhängers. Zur Zeit habe ich noch keinen. Ich dachte irgendwo gelesen zu haben, man bekäme diese Anhängevorrichtungen inzwischen eingetragen.

Trotzdem vielen Dank.

Gruß

Guido
#104701
Hallo Dirk.

Besteht die Möglichkeit,das Du die Kopie des Briefes hier ins Netz stellen kannst?

Ich wäre sehr interesseiert die Kupplung eingetragen zubekommen,
da ich das Fahrzeug original belassen wollte und dies auch mit einem original BW Anhänger fahren möchte.

Nutz hier ein H - Kennzeichen , bei dem ja "Alles " im original Zustand verbleiben kann ? soll ?.

Gruß Joecky :lol:
#104901
So, der Unimog ist nun zugelassen.

Nun noch eine Frage: Auf den neuen Zulassungsdokumenten gibt es gar kein Feld 27 (Anh.Prüfz.) mehr. Wo steht denn jetzt normalerweise das Prüfzeichen drin? Bei mir sind die Anhängelasten eingetragen aber kein Prüfzeichen, bedeutet das, ich darf nichts anhängen?

Ich habe mal den Fahrzeugschein angehängt.

Gruß

Guido
Dateianhänge:
zulassung.jpeg
zulassung.jpeg (33.47 KiB) 6204 mal betrachtet
#110865
So, habe die erste "Probefahrt" von 3000 km in den Osterferien ans Mittelmeer erfolgreich absolviert. Nun habe ich einen 2-Achs-Anhänger im Auge und das Problem mit der Anhängekupplung wird wieder aktuell.

Hat denn vielleicht jemand eine Ahnung, wo bei den neuen Zulassungsdokumenten das Prüfzeichen der Anhängekupplung drinstehen muß? Unter Ziffer 22? Gibt es jemanden, der bei einem 435.115 eine Nato-AHK mit neuen Fahrzeugpapieren eingetragen hat? Kennt jemand einen TÜV-Prüfer, der die Abnahme für eine solche NATO-AHK ohne Probleme durchführt?

Grüße aus Hessen

Guido
#110868
guude Guido,

nutze mal die suchfunktion, im 404 forum und "Natohaken" findest Du genaueres.
in den neuen EU Kfz-scheinen wird zubehör u.v.a. nicht mehr eingetragen, es ist trotzdem die pflicht des halters, für eine abnahme aller veränderungen sorge zu tragen.
Du mußt halt suchen, bis ein tüv, dekra oder anderer prüfer Dir das teil bestätigt. hilfreich ist es immer, wenn Dir jemand eine schein- oder abnahmeschein-kopie der kupplung an einem vergleichbaren mog mitgeben kann.
die anhängelast ergibt sich aus dem "D-Wert", der auf dem typenschild der kupplung steht und der gewichte des mogs. das rechnet Dir der prüfer oder Du schaust bei'm Franz Unimurr, der hat eine exel-anwendung dazu geschrieben.

mit gruß, justus.

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