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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier geht es um Umbauten & Reisen mit dem Unimog.
#108358
Moin,

§47a STVZO (Abgasuntersuchung):
... ausgenommen sind
Kraftfahrzeuge mit

Fremdzündungsmotor(Anm.: Benziner), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

Kompressionszündungsmotor(Anm: Diesel), die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

...
Zulassungsart WoMo spielt überhaupt keine Rolle.

Gruß Ulli
#108364
Danke Ulli,
danke für deine schnelle Antwort. Ich glaube da werde ich mal dem Typen vom Landratsamt die AU, zu der er mich 2004 verdonnerte, in Rechnung stellen. Ich hatte damals das Fzg aus Hessen, dort neu zugelassen, abgeholt und wollte es hier in Bayern ummelden. Doch dieser Sesselfurzer vom Landratsamt weigerte sich dies zu tun. Mit der Begründung: Es ist ein WoMo und die brauchen eine AU. Trotz heftiger Diskussion, in Hessen geht's in Bayern nicht, mußte ich dann eine AU machen lassen. Erst ein Jahr später bei der nächsten HU wies mich ein Bekannt vom TÜV darauf hin, dass das Fzg wegen seines Bj eigentlich gar keine AU benötigt. Also fuhr ich 2005 einfach ohne AU spazieren. Nach dem Amoklauf der deutschen Politiker, mit der WoMo-Steuer, meldete ich das Fzg Angfang Januar ab. Im Mai will ich es wieder zulassen und wollte mal klären wer jetzt eigentlich Recht hatte.

Gruß
Stefan
#108394
Ich mußte vor kurzem eine AU für für einen LKW 508 D mit Motor
OM 314 also 4 Zylinder mit 3,7 L,Abregeldrehzahl 2800 Umd. haben.
Ich hatte den LKW schon warm laufen lassen !
Aber der AU Prüfer ist ein sehr fauler Mensch,und deshalb nahm er einfach seinen Passat TDI und machte die AU für dien LKW.
Auf meine staunende Frage op das denn geht sagte er,das der PC sehr
schlau ist aber noch nicht sehen kann !
Ich war mit der Antwort natürlich nicht zufrieden,aber nach kurzer Aufklärung und mit der fertigen 100% Daten bezogenen AU staunte ich
nicht schlecht.
Gruß Horst
#108955
hotsemo hat geschrieben:Die müssen auch nicht zur AU, haben mehr als 4 Räder etc.. und unser Unimog muss auch nicht dahin, schätze es liegt an der Zulassung als Zugmaschine/Ackerschlepper
Wenn er nach dem 1.1.77 erstmals zugelassen wurde, muss er nur nicht hin, wenn er lof zugelassen ist (grüne Nummer). Mit schwarzer Zulassung ist er AU-pflichtig.
Gruß Ulli
div. Teile U406

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