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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#18531
Klasse das Du das grade fragst. Ich war am Freitag wegen anderer Eintragungen beim Tüv und der hat nur auf die Kupplung gesehen und gleich NEIN gesagt. Der Prüfer hätte am liebsten gleich den Vermerkt \"zu rangierzwecken\" aus dem Brief gestrichen.

Was habt Ihr denn mit den Kupplungen für Erfahrung? Hat die jemand zugelassen bekommen und wenn ja wie?

Michael
#20138
Hi,

bei mir wurde die Anhängerkupplung problemlos eingetragen.

Prüfkennzeichen F575
Anhängerlast gebremst 3500 kg
Anhängerlast ungebremst 1400 kg.

Der Eintrag erfolgte, da ein Anhängers mit NATO-Zugöse vorhanden ist !!!
Wie sonst soll man diesen Bewegen ??? :casstet:

(ich habe aber keinen zugelassenen Hänger.)
#20401
Hallo Martin,
Hallo Michael,

hier mal drei Dokumente, die vielleicht hilfreich sein können:
1. Bauartgenehmigung der Kupplung:
http://unimog404.bei.t-online.de/docs/R ... migung.pdf
2. Beschreibung:
http://unimog404.bei.t-online.de/docs/R ... eibung.pdf
3. Begleitschreiben von Ringfeder, daß die Kupplung auch zivil eingetragen werden kann:
http://unimog404.bei.t-online.de/docs/R ... reiben.pdf

Vielleicht hilft Euch das weiter.

Viele Grüße

Erik

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