- 28.09.2008, 23:17
#210277
Ich brauche dringend Eure Hilfe. Wollte am Freitag meinen 407 im Landkreis Garmisch zulassen. Leider erwischte ich auf der Zulassungsstelle, genau den Schalter an dem Ausgebildet wird. Soll heißen, da gings ganz genau.
Hatte alle Papiere zusammen, auch grüne Nummer war kein Problem, hab auch schon die schilder, ( mit Wunschnummer ), aber leider keine Stempel in den Tafeln. Diese wurden mir verweigert da : in meinen Brief und Schein eine Ausnahmegenehmigung eingetragen ist. Es heisst:
*GENEHM.AUS N. ERT. AUFL. A. M
ITZUFÜHREND. BESONDERES BEIBLATT ( § 70 ABS . 3 A STVZO )
Dieses Blatt habe ich nicht. Ohne gibt es keine Zulassung. Die wollen nur diesen Zettel sehen. Kopie reicht.
Keine Ahnung für was diese Ausnahmegenehmigung ist. Fahrzeug ist org. Keine Auf oder Anbauten. Rundumlicht ist eingetragen.
Bei § 70 handelt es sich um Ausnahmen bezüglich Längen, Breiten , Höhen.
Zugelassen war das Fahrzeug in Koblenz. Rheinland - Pfalz. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung des Landes Rheinland - Pfalz.
Verkäufer hat keine Papiere mehr. Vorbesitzer versucht, ob er vielleicht noch was hat. Kopie reicht.
Wer hat Erfahrung mit diesem mitzuführendem Beiblatt § 70 ???
Irgendwo im Internet habe ich gelesen das diese Genehmigung sowieso nur 6 Jahre gültigkeit hat. Mein Mog ist 20 Jahre alt !!!
Es ist doch ein Witz.
Was mache ich, wenn kein Community Mitglied diese Bescheinigung hat. Muß ich dann beim TÜV die Ausnahme aus den Papieren austragen lassen ?
Wie gesagt Fahrzeug ist org. hat allerdings vorne keine Stoßstange da Kommunalplatte verbaut ist. Sonst steht da nix raus oder so.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Hans
Hatte alle Papiere zusammen, auch grüne Nummer war kein Problem, hab auch schon die schilder, ( mit Wunschnummer ), aber leider keine Stempel in den Tafeln. Diese wurden mir verweigert da : in meinen Brief und Schein eine Ausnahmegenehmigung eingetragen ist. Es heisst:
*GENEHM.AUS N. ERT. AUFL. A. M
ITZUFÜHREND. BESONDERES BEIBLATT ( § 70 ABS . 3 A STVZO )
Dieses Blatt habe ich nicht. Ohne gibt es keine Zulassung. Die wollen nur diesen Zettel sehen. Kopie reicht.
Keine Ahnung für was diese Ausnahmegenehmigung ist. Fahrzeug ist org. Keine Auf oder Anbauten. Rundumlicht ist eingetragen.
Bei § 70 handelt es sich um Ausnahmen bezüglich Längen, Breiten , Höhen.
Zugelassen war das Fahrzeug in Koblenz. Rheinland - Pfalz. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung des Landes Rheinland - Pfalz.
Verkäufer hat keine Papiere mehr. Vorbesitzer versucht, ob er vielleicht noch was hat. Kopie reicht.
Wer hat Erfahrung mit diesem mitzuführendem Beiblatt § 70 ???
Irgendwo im Internet habe ich gelesen das diese Genehmigung sowieso nur 6 Jahre gültigkeit hat. Mein Mog ist 20 Jahre alt !!!
Es ist doch ein Witz.
Was mache ich, wenn kein Community Mitglied diese Bescheinigung hat. Muß ich dann beim TÜV die Ausnahme aus den Papieren austragen lassen ?
Wie gesagt Fahrzeug ist org. hat allerdings vorne keine Stoßstange da Kommunalplatte verbaut ist. Sonst steht da nix raus oder so.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Hans

