- 11.01.2009, 22:35
#230832
Hallo Christian,
du hast sicherlich Recht, man kann nicht unmittelbar aus den von mir zitierten Quellen direkt herauslesen das eine gewerbliche Nutzung erlaubt oder verboten ist.
Das Problem liegt eben hier in der Auslegbarkeit, und dies kann mal so und mal anders sein.
In dem Verordnungstext steht, dass der Zweck der Nutzung "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" sein muss. Bei dem Transport von Pfirsichbäumchen ist jedoch der Zweck eben steuerlich gesehen wahrscheinlich ein anderer.
Natürlich darf man auch heute noch ein 30 40 oder 50 Jahre altes Fahrzeug, welches damals für den gewerblichen Einsatz gebaut wurde auch heute noch so einsetzen, aber dann muss man eben auch die entsprechenden Steuern entrichten.
Der Gesetzgeber wollte bewusst mit der H-Kennzeichen Regelung besondere Fahrzeuge begünstigen, die nur einen extrem geringen Anteil am Verkehrsaufkommen haben und meinte damit wahrscheinlich keine regelmäßig eingesetze Lieferfahrzeuge.
Nun, wie dem auch sei, ich weis die richtige Antwort nicht und deswegen empfehle ich hier im Zweifelsfalle lieber vorsichtig zu sein und sich bei der richtigen Stelle rückzuversichern.
du hast sicherlich Recht, man kann nicht unmittelbar aus den von mir zitierten Quellen direkt herauslesen das eine gewerbliche Nutzung erlaubt oder verboten ist.
Das Problem liegt eben hier in der Auslegbarkeit, und dies kann mal so und mal anders sein.
In dem Verordnungstext steht, dass der Zweck der Nutzung "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" sein muss. Bei dem Transport von Pfirsichbäumchen ist jedoch der Zweck eben steuerlich gesehen wahrscheinlich ein anderer.
Natürlich darf man auch heute noch ein 30 40 oder 50 Jahre altes Fahrzeug, welches damals für den gewerblichen Einsatz gebaut wurde auch heute noch so einsetzen, aber dann muss man eben auch die entsprechenden Steuern entrichten.
Der Gesetzgeber wollte bewusst mit der H-Kennzeichen Regelung besondere Fahrzeuge begünstigen, die nur einen extrem geringen Anteil am Verkehrsaufkommen haben und meinte damit wahrscheinlich keine regelmäßig eingesetze Lieferfahrzeuge.
Nun, wie dem auch sei, ich weis die richtige Antwort nicht und deswegen empfehle ich hier im Zweifelsfalle lieber vorsichtig zu sein und sich bei der richtigen Stelle rückzuversichern.
Bis dene
Gruß
Jürgen von der hessischen Kinzig

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