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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#230832
Hallo Christian,

du hast sicherlich Recht, man kann nicht unmittelbar aus den von mir zitierten Quellen direkt herauslesen das eine gewerbliche Nutzung erlaubt oder verboten ist.
Das Problem liegt eben hier in der Auslegbarkeit, und dies kann mal so und mal anders sein.
In dem Verordnungstext steht, dass der Zweck der Nutzung "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" sein muss. Bei dem Transport von Pfirsichbäumchen ist jedoch der Zweck eben steuerlich gesehen wahrscheinlich ein anderer.
Natürlich darf man auch heute noch ein 30 40 oder 50 Jahre altes Fahrzeug, welches damals für den gewerblichen Einsatz gebaut wurde auch heute noch so einsetzen, aber dann muss man eben auch die entsprechenden Steuern entrichten.
Der Gesetzgeber wollte bewusst mit der H-Kennzeichen Regelung besondere Fahrzeuge begünstigen, die nur einen extrem geringen Anteil am Verkehrsaufkommen haben und meinte damit wahrscheinlich keine regelmäßig eingesetze Lieferfahrzeuge.
Nun, wie dem auch sei, ich weis die richtige Antwort nicht und deswegen empfehle ich hier im Zweifelsfalle lieber vorsichtig zu sein und sich bei der richtigen Stelle rückzuversichern.
#230994
guude,

dann wiederhole ich halt mal mein posting:

bei dieser angelegenheit letztlich eindeutige aussagen zu machen entspricht dem versuch, einen pudding an die wand zu nageln. letztlich haben wir hier mal wieder einen klaren fall von richterrecht.

den passus habe ich u.a. hier gefunden:
http://kostenlos.freepage.de/gesetze-on ... stvzo.html


die zulassungsstelle Nürnberg z.b. hat ihre eigene scharfe interpretation und schreibt folgendes:

".......historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird."
http://www.zulassung.nuernberg.de/kennz ... ichen.html

außerdem: 1. kaum eine finanzbehörde wird schriftlich einer hauptsächlich gewerblichen nutzung zustimmen, einer gelegentlichen wie z.b. werbung evtl gerade noch.
2. sollte zunehmend gewerbliche nutzung festgestellt werden, wird es ausgehen wie mit den 07-er schildern: die fassen die bestimmungen neu und wesentlich schärfer. :evil: :evil: :evil:

mit bestem moggruß. justus.
#231000
Hallo Jürgen und alle anderen

Ich kann zu dem Thema nur soviel sagen das mein alter Abschlepp LKW mit h kennzeichen gewerblich eingesetzt wahr er wahr als selbstfahrende Arbeitsmaschiene eingetragen und zugelassen somit konnte ich ihn auch sonntags nutzen ohne irgendwelche strafen zubefürchten.



gruß holger :)



Geht nicht gibts nicht es gibt immer einen WEG!!!
#239058
Es ist immer wieder herrlich die Diskussionen hier zu sehen. Hier wird mal wieder auf nicht klar definierte Frage diskutiert.
Die pauschale Frage lautet:Darf ich mit einem H kennzeichen für Gewerbe tätig werden?
Ich übertreibe mal jetzt:
Wenn ich meine Mama frage, sagt die: Ja.
Wenn ich meinen Papa frage, sagt der : Nein
Meine Frage lautet : Welches Recht oder welche Kategorie betreffend?
Die richtige Frage hätte lauten müssen: Darf ich mit H Kennzeichen ohne gegen Steuerrecht, Versicherungsrecht, und oder Zulassungsrecht zu verstossen, das Fahrzeug gewerblich nutzen.
A) nach Zulassungsrecht: prinzipiell Ja! Es ist im Zulassungsrecht nicht vorgesehen dass H gekennzeichnete Fahrzeuge nur privat genutzt werden dürfen.
B) nach Steuerrecht. Hier kann ich keine klare Antwort geben, denn das entscheidet das Finanzamt! Im Prinzip muss die gewerbliche Nutzung des H Kennzeichens beim Finanzamt beantragt werden.
C) nach Versicherungsrecht: generell Nein, sofern das Fahrzeug auch als Oldtimer versichert ist. Denn Oldtimerversicherung deckt nur das private Risiko - die private Nutzung. Das Problem kann man einfach umgehen, in dem man das Fahrzeug eben gewerblich versichert.

Alles klar??

Beste Grüße

Bernd
#239082
Hallo Bernd
ich bin privat und gewerblich orentiert, erkläre mir mal privat und gewerblich versichert. Dies ist bei mir noch nicht in Kopf klar. Also
für einen Oldtimer mit H-Zulassung. Eine Betriebshaftpflicht ist bei
mir vorhanden mit allen Risiken. (Geräte- Minibagger- Gerüst- Anhänger-
Toilettenwagenverleih usw.) Also alle Risiken ohne Einschränkung.

MfG Willi
#239086
Hallo Willi,
privat ist einfach alles was ich für mich selbst tue - ohne Umsatzgedanken.
gewerblich ist eine Tätigkeit die eine Gegenleistung erwartet (meistens Geld)
Bei kleinen und Kleinstunternehmen ist die Grenze schon oft fliessend und eine Trennung ist schwer.
Beispiel:
Du machst Brennholz für deinen Kamin. Fährst in den Wald und holst Naschub. DEr Nachbar sieht das und meint: Kannst du mit mit deiner Maschine mein Holz auch aus dem Wald holen?
Du sagst: Fürn Fuffi immer.

Ist das nun gewerblich? Nein, wenn du es ebenso spuradisch machst. Es fällt noch unter Gefälligkeit. Wenn du das aber jedes Jahr machst und zwar für deine Nachbarn links und rechts - dann ist das eindeutig schon gewerblich.

Alles klar?

Bernd Schömann

So ist es momentan umgesetzt:

Guten Abend! Habe in meinem Fundus eine gute 404S […]

Hallo zusammen, zufällig habe ich vor ein p[…]

Hallo Winni und Hallo Helmut, Vielen Dank fuer Eu[…]