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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#241968
Das wird dir jetzt zwar auch nicht weiterhelfen, aber :!:

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN IN ÖSTERREICH:

Zur zeit des Wochenendfahrverbotes ist es Verboten mit folgenden
Fahrzeugen zu fahren:
- LKW mit Anhänger, wenn eines der beiden Fahrzeuge > 3,5to
- LKW ohne Anhänger wenn > 7,5to

Denke wird in GER nicht viel anders sein, :roll:
weis auch nicht ob mit H Kennzeichen andere Bestimmungen gelten.

mfg Bert
#242148
Hallo zusammen,
Schmidtchen hat geschrieben:...nur die Steuer ist etwas höher als bei einem LKW, dafür gelten dann aber auch best. Vorschriften nicht, z.B. Tachoscheibe usw....
Abgesehen davon, dass bei einem H-Kennzeichen die Steuer immer gleich ist: warum ist bei einer Zugmaschine die Steuer höher? Ich dachte immer, es wird nach Gewicht besteuert? :?:
Schmidtchen hat geschrieben:...Mit dem H-Kennzeichen wäre ich auch vorsichtig, da gibt es auch best. Vorschriften was man alles darf und nicht.
Holz transporieren für einen Bekannten ist nicht erlaubt, soweit ich weiß, für Eigenbedarf schon...
Stimmt so nicht: nutzt nochmal die Suchfunktion; es wurde schon in mehreren Threads ausführlich darüber diskutiert, was man mit einem H-Kennzeichen darf und was nicht ;-)

MfG Maatsch
#242248
Hallo Ingo,
Schmidtchen hat geschrieben:...Besteuert wird Hubraum und Nutzung eines Fahrzeuges, wobei es dort dann Unterschiede gibt.
nach meinem Wissen werden LKW und Zugmaschinen immer nach Gewicht versteuert - ich konnte im Internet auch nichts anderes finden.
http://www.pkwsteuer.de/lkw.html
Eine Unterscheidung nach Nutzung habe ich noch nie gehört oder gesehen. Kannst du evtl. Quellen nenne, aus denen das hervorginge?

MfG Maatsch
#242254
Moin moin

@Schmidtchen
Ingo, deine Quellen würden mich auch brennend interessieren - stellen sie doch das gesamte uns bekannte Zulassungs- und Kfz-Steuerrecht auf den Kopf :rums:

1. für das H-Zennzeichen gibt es keine Nutzungseinschränkung - ob ich mit H-Zennzeichen am Mog Holz für mich oder für den Nachbarn fahre, ist absolut egal.
Nicht egal wäre das gleiche Tun allerdings bei einem grünen Kennzeichen!

2. Nutzfahrzeuge werden in D nach zGM + Abgas- und Geräusch-Emmission des Motors besteuert.
Der Hubraum des Motors spielt dabei keine Rolle. Schon gar nicht wird zwischen Zugmaschinen und LKWs unterschieden.

Gruß Ulli

Genau, meiner ist absolut Blanko. Kann nix au&szli[…]

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