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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#5403
hallo Mogfreunde,

welche zulassungsrechtichen/steuerrechtlichen/versicherungsrechtlichen Vorschriften muß ich beachten/erfüllen, wenn ich mit meinem U421 (schwarzes Nummernschild, Höchstgeschwindigkeit 67 km/h) eine Heu/Strohpresse auf öffentlichen Straßen ziehen will. Mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h käme ich zurecht.

Welche Lösungen gäbe es für eine Überführung (1 Tag) ?

Mfg Gerd
#25510
N\'abend Gerd,

aus meiner Sicht bieten sich zwei Lösungen an:

Wenn du einen Autohändler gut kennst, der über rote 06er-Probefahrtkennzeichen verfügt und es dir für einen Tag zu akzeptablen Konditionen ausleiht, dann wäre eine Überführung möglich. Das setzt allerdings den entsprechenden Kontakt voraus.

Ansonsten geht es meines Erachtens nur auf dem üblichen Weg mit gelbem Kurzzeitkennzeichen, das Versicherung, Steuern und Gebühren einschliesst. Dann haben die Grünröcke auch keinen Anlass zum Meckern. Ohne Zulassung/Versicherungsschutz für den Hänger wäre mir das auf öffentlichen Strassen zu heiss :(

Gruss
und
eine pannenfreie Überführung !
Gerhard
#25514
Moin,

nun ist doch mal die Frage erlaubt, was ist ein Hänger und was ist ein Gerät bzw. Anbau?

Eine Strohpresse hat ja irgendwas von einem Häner, ist aber eigentlich ein Geröt, wie siehts den bei einem Flug mit einem Stützrad aus, wie bei einer Egge ohne Bodenberührung im Fahrzustand???

mfg

Michael
#25525
Moin Gerd,
eine Strohpresse ist ein landwirtsch. Arbeitsgerät und damit gem § 18(2)6.b von der Zulassungspflicht ausgenommen. Hierbei spielt es m.E. keine Rolle, ob das ziehende Fahrzeug ein grünes oder schwarzes Kennzeichen hat.
Die mögliche Höchstgeschwindigkeit bestimmt der Hersteller der Strohpresse.
In deinem Fall ist wohl viel wichtiger, mit dem Versicherer deines Mogs zu klären, inwieweit Haftungspflicht bei mitgeführten Arbeitsgeräten besteht.
#25543
Moin Ulli, schon wach?

Wo ist denn da eigentlich nun wirklich die Grenze? Ich meine Hänger, die Heu und Stroh vom Boden aufklauben können, haben ein Nummernschild. Bei Miststräuern, die ja eigentlich -in einem etwas bearbeiteten Zusand- das ganze nur umgekehrt machen, haben glaube ich keine.

Michael
#25572
hallo Mogfreunde,

zunächst vielen Dank für Eure Hinweise. Sie haben mir ein ganzes Stück weitergeholfen.

Zur Zulassungspflicht:
==============
In der STVZO steht in § 18 Absatz 6:
folgende Arten von Anhängern sind von der Zulassungspflicht befreit:

a. Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;

b. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte sowie hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren (einachsige Anhänger, die nach ihrer Bauart nur geeignet und bestimmt sind, dem Führer einer einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschine das Führen des Fahrzeugs von einem Sitz aus zu ermöglichen);

Da es den Punkt b.) explizit gibt und hier nicht die Bedingung \"in land oder forstwirtschaftlichen Betrieben\" stehen, kann man doch davon ausgehen, dass landwirtschaftliche Arbeitsgeräte nicht zulassungspflichtig sind !!

Zum Versicherungsschutz:
=================
In § 10 a meiner Versichungsbedingungen sind auch Anhänger mitversichert. Als Anhänger gelten auch Auflieger und Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden.

Also dürfte ich eine Presse, einen Güllewagen, einen Kreiselheuer und was es sonst noch so an landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten mit eigenen Rädern gibt, auch mit einem Fahrzeug mit schwarzer Nummer ziehen.

Anders sieht es leider bei Anhängern. Hier gibt es leider den Punkt, der mir als \"Nichtlandwirt\" das Ziehen von zulassungsfreien Anhängern untersagt.

Gibt es noch andere Meinungen oder sogar persönliche Erfahrungen ?

Mfg Gerd
#25581
@Michael,
Moin Ulli, schon wach?
logo, musste ja die Spuren des gestrigen Gelages beseitigen :D

sowohl Ladewagen also auch Miststreuer sind Anhänger im Sinne des Gesetzes, da sie zum Transport von Gütern geeignet sind (ob damit auch wirklich Güter transportiert werden, spielt hierbei keine Rolle). Rechtlich müssen auch Miststreuer ein Kennzeichen führen, nur würde das nach der Ausbringung der ersten Fuhre ohnehin nicht mehr lesbar sein.



@Gerd

zu deinem Versicherungsschutz:
nach meiner Einschätzung ist der Transport von Arbeitsgeräten hier nicht mitversichert, da nur von Anhängern gesprochen wird. Ein Güllewagen ist ein Anhänger, da er zum Transport von Gütern geeignet ist - und auch genutzt wird, während ein Heuwender, eine Presse, ein Pflug... Arbeitsgeräte sind.
Ich denke aber, dass sich unser Versicherungsfachmann Bernd noch zu Worte melden wird, um hier Klarheit zu schaffen.
#25598
Hallo Ihr Strohpressenfahrer...

Was mich ja noch interessieren würde, woran erkennt denn der Sheriff bei einer Kontrolle oder beim Unfall mit einem LoF-Anhänger, ob die Zugmaschine denn eine LoF-Zugmaschine ist ? Das grüne Kennzeichen zeigt ja lediglich die steuerbefreiung an, nicht aber das eine Zugmaschine auch eine LoF-Maschine ist....Bei Lohnunternehmern gibt es ja auch Zugmaschinen mit schwarzer Nummer, nur ob die dann Lof-Hänger mit 25 kmh ziehen dürfen, das müßte man man rausfinden...Aber andersrum..ich bin auch schon mit ner alten Welger-Presse quer durch Saarlouis gefahren (mit H-Kennzeichen) und keiner hat was gemerkt.. :-) So lang nix passiert, ist das alles gut und schön. Inzwischen hat sich aber die Versicherungsregelung der Anhänger geändert (hat Bernd hier schon mal geschrieben), deshalb ist es sinnvoll wenn man mit LoF-Anhängern oder Strohpressen oder sonst was durch die Gegend \"düst\" sich eine Haftpflicht-Versicherung für diese Gerätschaften zuzulegen,z.b. eine landw. Betriebshaftpflicht.

Vielleicht weiß ja einer wie das mit den schwarzen Kennzeichen funktioniert...
#25605
Danke Olli für den Hinweis auf die Betriebshaftpflicht.

Habe in meiner Police nachgeschaut und unter der Überschrift \"Maschinen und Kraftzeuge\" folgenden Text gefunden:

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Verwendung von nicht selbstfahrenden Geräten, Maschinen und nicht zulassungspflichtigen Anhängern ......

Das müßte doch auf meinen Fall \"Presse\" anwendbar sein, oder ?

MfG Gerd
#25631
Hallo Gerd...

Das ist genau der Passus den ich gemeint habe..damit ist dann auch versichert, wenn dir bei der Arbeit mit z.B. der Presse ein Unfall passiert, z.b. du preßt Nachbars Rasenmäher. Weil diese Art Schaden ist wohl nicht über die normale Haftplicht der Zugmaschine mit versichert.

Aber immer noch : woran erkennt man, das es sich bei einer Zugmaschine um eine LoF-Zugmaschine handelt ? Das grüne Kennzeichen kann ja auch aus sonstwelchen Gründen erteilt sein oder halt es gibt ja auch LoF mit schwarzer Nummer.

Und darf ein Unimog mit H-Kennzeichen landw. Gerätschaften wie Mähwerk oder ähnliches durch die Gegend fahren ?
#25648
hallo Olli,

ich meine, es gibt kein \"LoF\"-Fahrzeug, sondern es kommt darauf an, wie man es einsetzt.

Wenn ich meinen Mog mit schwarzem Nummernschild an einen Landwirt verleihe und er damit einen zulassungsfreien Anhänger < 25 km/h mit Stroh zieht, ist es ein LoF-Fahrzeug. Wenn ich das gleiche tue, leider nicht.

Müßte dann an den Anhänger, der von einem Landwirt bewegt wird, auch das schwarze Kennzeichen vom Zugfahrzeug angebracht werden. Versichert wäre der Anhänger ja über die Betriebshaftpflicht des Landwirts.

Was meinen die anderen dazu ?

Mfg Gerd

So ist es momentan umgesetzt:

Guten Abend! Habe in meinem Fundus eine gute 404S […]

Hallo zusammen, zufällig habe ich vor ein p[…]

Hallo Winni und Hallo Helmut, Vielen Dank fuer Eu[…]