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Wie oft muss ein 411er zum TÜV? - Unimog-Community

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#266372
*Klugscheissermodusan*:

Es gibt auch FZG`s bis 3,5t die jährlich zur HU und AU müssen....das sind Taxen ;-)

Dann gibts auch noch ne Ausnahme bei FZG`s ÜBER 3,5t, und zwar die sog. SoKfz (SonderKFZ, Feuerwehr z.B.) die dürfen alle 2 Jahre zur HU und AU..

*Klugscheissermodusaus*
#266377
Hallo,
Muss ich nun alle 2 Jahre oder jährlich(wg. der Anhängerbremsanlage) zum TÜV?.
Die Anhängerbremsanlage hat nix mit der HU-Frist zu tun. Fahrzeuge mit einem zul. GG von max. 3,5t müssen (bis auf einige Ausnahmen) alle 2 Jahre zum TÜV.
Fahrzeuge über 3,5t zul. GG müssen jährlich, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40km/h beträgt (auch da gibt es Ausnahmen).

AU Brauchst du keine, da der 411 vor 1977 (Diesel) erstmals zugelassen wurde. Ebenso brauchst du keine, wenn der Mog (egal wann erstmals zugelassen) als LoF Zugmaschine Ackerschlepper zugelassen ist, auch mit schwarzem Kennzeichen.
Es gibt auch FZG`s bis 3,5t die jährlich zur HU und AU müssen....das sind Taxen
Nicht nur die. Auch sog. Selbstfahrervermietfahrzeuge, umgangssprachlich Mietwagen genannt, müssen jährlich zum TÜV.
Dann gibts auch noch ne Ausnahme bei FZG`s ÜBER 3,5t, und zwar die sog. SoKfz (SonderKFZ, Feuerwehr z.B.) die dürfen alle 2 Jahre zur HU und AU..
Diese Ausnahme widerum gilt nur für kommunale Feuerwehrfahrzeuge und nicht für alle "Sonstigen KFZ" ("SoKfz" heißt nicht "Sonder-" sondern "Sonstige Kfz"), desweiteren können die Fristen für diese Fahrzeuge von den Bundesländern selbst festgelegt werden. Hier hat man sich aber m.W. bundesweit auf 2 Jahre festgelegt.

Gruß,
Michael
#266398
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,
Muss ich nun alle 2 Jahre oder jährlich(wg. der Anhängerbremsanlage) zum TÜV?.
Die Anhängerbremsanlage hat nix mit der HU-Frist zu tun. Fahrzeuge mit einem zul. GG von max. 3,5t müssen (bis auf einige Ausnahmen) alle 2 Jahre zum TÜV.
Fahrzeuge über 3,5t zul. GG müssen jährlich, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40km/h beträgt (auch da gibt es Ausnahmen).

AU Brauchst du keine, da der 411 vor 1977 (Diesel) erstmals zugelassen wurde. Ebenso brauchst du keine, wenn der Mog (egal wann erstmals zugelassen) als LoF Zugmaschine Ackerschlepper zugelassen ist, auch mit schwarzem Kennzeichen.
Es gibt auch FZG`s bis 3,5t die jährlich zur HU und AU müssen....das sind Taxen
Nicht nur die. Auch sog. Selbstfahrervermietfahrzeuge, umgangssprachlich Mietwagen genannt, müssen jährlich zum TÜV.
Dann gibts auch noch ne Ausnahme bei FZG`s ÜBER 3,5t, und zwar die sog. SoKfz (SonderKFZ, Feuerwehr z.B.) die dürfen alle 2 Jahre zur HU und AU..
Diese Ausnahme widerum gilt nur für kommunale Feuerwehrfahrzeuge und nicht für alle "Sonstigen KFZ" ("SoKfz" heißt nicht "Sonder-" sondern "Sonstige Kfz"), desweiteren können die Fristen für diese Fahrzeuge von den Bundesländern selbst festgelegt werden. Hier hat man sich aber m.W. bundesweit auf 2 Jahre festgelegt.

Gruß,
Michael
Hi Michael,

das mit den Taxen war ja nur ein Beispiel...!

Aber trotzdem danke für die aufklärung mit SoKFZ!! Dachte immer das das dann die SonderKFZ`s währen! Hier im Forum lernt man halt doch einiges dazu....
#266823
Moin Männers,

danke für Eure zahlreichen und tiefergehenden Antworten zu meiner Frage. Es macht immer wieder Spaß :D :D in diesem Forum mit zu machen. Klare Frage :?: ----klare und schnelle Antworten :idea: , so muss ein Fachforum sein :!:

Vielen Dank

Michael :Unimog04

Hier noch ein paar Bilder zu meinem 411er
Dateianhänge:
So habe ich ihn vor 3 Jahren gekauft, leider ohne zu ahnen, was da alles noch auf mich zukommen würde.
So habe ich ihn vor 3 Jahren gekauft, leider ohne zu ahnen, was da alles noch auf mich zukommen würde.
DSCN2459_1.JPG (46.26 KiB) 3946 mal betrachtet
Striptease mal anders
Striptease mal anders
DSC01277.1.JPG (97.01 KiB) 3946 mal betrachtet
Bald fertig!!!!
Bald fertig!!!!
DSC01776.1.JPG (94.87 KiB) 3946 mal betrachtet
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