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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#274557
Hallo zusammen!

Gestern traf ich auf einem Bauernmarkt den Chef der hiesigen Kfz-Steuerstelle. Der sagte in etwa folgendem Wortlaut:" Normalerweise müsste ich mir hier die Augen verbinden."
Ich:" Warum?"
Er: "Die ganzen Unimogs haben unberechtigterweise grüne Kennzeichen "
Ich: Stutz "Hä??? "
Er:" das sind Steuerrechlich keine Zugmaschinen sondern LKW und die können nicht steuerbefreit werden."
Ich:" Steht aber doch im Kfz Schein: Zugmaschine."
Er: "Die Klassifizierung des Kraftfahrtbundesamtes interessiert uns nicht. Beim Unimog ist die Ladefläche im Verhältnis zur Personentransprtfläche zu groß, somit tritt die Güterbeförderung in den Vordergrund und das Fshrzeug ist ein LKW! Darüber gibt es auch ein Urteil des Bundesfinanzhofes."
Ich:"????????"

Das weitere Gespräch erspar ich euch hier. Mich betrifft die Sache nicht, da ich schwarze Kennzeichen habe.
Wie sind eure Erfahrungen?

Gruß
Thomas
#274560
lest die aktuelle Ausgabe des OldtimerTraktor und Euch wird schlecht! Seit die Kfz-Steuer eine Bundessteuer ist blickt da scheinbar endgültig keiner mehr durch. Ob da nicht noch was auf uns zukommt?? Nachdem die Regierung Geld nötiger hat als alles andere werden wohl auch kleinere Beträge bedingungslos eingetrieben, hier ging es konkret um Fahrten mit grüner Nummer zu Traktorentreffen und deren Rechtmäßigkeit. Fakt: wenn Brauchtumsveranstaltung dann ja, sonst nein. Nur, wer entscheidet ob Brauchtum oder nicht ist nicht geklärt.
#274562
Die Steuerbefreiung hat tatsächlich weniger damit zu tun, um welches Fahrzeug es sich handelt, sondern wird dann vom Finanzamt gewährt, wenn das Fahrzeug ausschließlich LoF-Zwecken dient und auch nur dafür verwendet wird. (Anderenfalls muß, zumindest zeitweise (min. 1 Monat), nachversteuert werden.)

Weil der UNIMOG aber so universell und praktisch ist, führt das in der Praxis dazu, daß er mit grüner Nummer oft auch unversteuert zu anderen Zwecken genommen wird. Das wird dem "Chef der hiesigen Kfz-Steuerstelle" aufgestoßen sein.

Seine Argumentation ist, falls von Thomas richtig zitiert, aber in jedem Falle auch steuerrechtlich nicht zutreffend! Ein Urteil des BFH habe ich selbst nach gründlicher Recherche nicht finden können.

Dabei bin ich aber auf http://www.vautec-nms.de/pdf/LoF.pdf gestoßen, wo viele unserer alltäglichen Fragen beantwortet sind. Ist allerdings von 2005, also vielleicht in manchen Punkten nicht mehr ganz aktuell.
Zuletzt geändert von OPTI-MOG am 12.10.2009, 17:49, insgesamt 2-mal geändert.
#274566
In Ergänzung zu Thorstens Rezension des Artikels in der aktuellen "Oldtimer Traktor":

Die Gesetzgebung ist in den letzten Jahren so komplex und unklar geworden, daß selbst die Behörden keine verbindlichen Auskünfte mehr geben (können)! Siehe Schlußsatz (echt!) in einer amtlichen Stellungnahme zu einer konkret gestellten Anfrage:

"Unsere Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden."

Warum habe ich überhaupt dort angefragt?

Man erlebt überall das Gleiche, ob im Waffen-, Gesundheits-, Straßenverkehrs-, Steuer-, oder sonstigen Recht: Neue Gesetze, an der Praxis vorbei, ohne Übergangsregelungen, mit Lücken, die selbst Juristen im Unklaren lassen. Goldene Zeiten für Rechtsanwälte und Steuerberater! :twisted:


"Steuerbegünstigtes Kennzeichen:
Ein Fahrzeug, welches von der Kfz-Steuer befreit ist, trägt dieses Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand. Zu den steuerbefreiten Kraftfahrzeugen gehören Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen (z.B. DRK), land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrzeuge, die an staatlich geförderte Zwecke gebunden sind.
Auch auf steuerfreien Anhängern, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, ist dieses Kennzeichen zu sehen. Eine Benutzung des grünen Kennzeichens am Schlepper und Anhänger ist grundsätzlich zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken erlaubt, nicht aber zu Oldtimer-Treffen. " (Aber das ist ja nichts Neues.)

Quelle: http://www.ferienwohnung-bei-hamburg.de ... richt.html
... dort sind aus Schleswig-Holsteinischer Sicht unter Mitwirkung der Polizei zulassungs- und steuerrechtliche Fragen beantwortet.
#274570
Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem mit meinem VW T3-Bus, der geht zwar beim TÜV-Gutachten und der Zulassungsstelle als LKW durch, aber nicht beim Finanzamt. Ich musste den Bus extra beim Finanzamt vorstellen.:evil:
Ich bekomme nach einer Anmeldung jedes mal den Bescheid für einen 8-Sitzer und nach einem Einspruch den für einen LKW, das ganze Spiel habe ich jetzt schon 5mal durch. :evil:

Gruß
Patrick
#274573
Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte des UNIMOG:

"Der Unimog stellt die Behörden vor Probleme.
Das vielseitige Fahrzeug für die Landwirtschaft wird von den Behörden zunächst als „Sonderfahrzeug für die Landwirtschaft“ eingestuft. Man ist sich nicht ganz im Klaren darüber, was es sein soll: ein Traktor, ein LKW oder sonst etwas?
So kommt diese Neuentwicklung erst nach fast zehnjährigem Kampf wegen der Zulassung, der Kraftfahrzeugsteuer, der Kfz- und Haftpflichtversicherung (Verwendung von austauschbaren Geräten) sowie der Dieselkraftstoffverbilligung zu einer Anerkennung als “Ackerschlepper“, obwohl das Fahrzeug völlig anders aussieht als ein normaler, für die Land- oder Forstwirtschaft entwickelter, Traktor: Allradantrieb mit vier gleich großen Rädern, Rahmenbauweise, gefederte Achsen, eine Hilfsladefläche, ein Fahrerhaus für zwei Personen, drei An- und Aufbauräume und eine Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h."

Quelle: ADAC

Vielleicht soll sich die Geschichte ja wieder rückwärts entwickeln?
#274575
Hallo Christoph,
nicht aber zu Oldtimer-Treffen.
da hätten wir dann wohl genau einen von diesen Ungenauigkeiten.
Wegen Gaggenau letztes Jahr hab ich da mal direkt beim lokalen FinAmt nachgehakt. Die Dame war sehr hilfsbereit, telefonische Auskunft war: Für Typtreffen/Oldi-Veranstaltung kein Problem. Probleme gibts bei Teilnahme an Veranstaltungen "zur Volksbelustigung" - damit wären gemeint Kirchweihen, Faschingsumzüge u.ä. Sie hat mir sogar extra deshalb noch Gesetzeskopien zugesandt, aus denen das allerdings nicht mehr so klar herauskommt. Jedenfalls gabs bei uns im Landkreis offenbar schon mal Polizeikontrollen um Bulldogtreffen - allerdings nach allem was ich mittlerweile drüber rausgekriegt hab, wohl mehr wegen T-Führerscheinen!
Das mit dem Nachversteuern - habs dieses Jahr durchgeführt, weil ich um Aufenau und Weidhausen herum noch was unternehmen wollte. Bin mal gespannt, wann sich das dann als Bumerang herausstellt! :evil: :rums:

mfG
Axel
#274577
Hallo Axel,

als die AgriHistorica in Sinsheim noch Traktorama hieß, also bereits vor einigen Jahren, hat die Polizei zumindest in einem Jahr besonders die anreisenden Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen und Wohnanhänger oder Bauwagen hinten dran kontrolliert und ggf. Anzeige erstattet. Da gab es empörte Aufschreie von wegen Unverhältnismäßigkeit und so.

Die subventionierten Camper sind aber nach wie vor auf allen möglichen Treffen zu sehen und ich wundere mich inzwischen, daß die Obrigkeit zumindest in meiner Umgebung offenbar nicht mehr eingeschritten ist.

Mir ist es jedenfalls lieber, mich unter klaren Rechtsbedingungen zu bewegen und habe meine landwirtschaftlichen Zugmaschinen alle versteuert zugelassen (schwarz und 07 rot).
Zuletzt geändert von OPTI-MOG am 12.10.2009, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
#274578
UuUNIMOG hat geschrieben:Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte des UNIMOG:

.... ein Traktor, ein LKW oder sonst etwas?
Hmm, mal gespannt wann die endlich kapieren das ein Unimog KEIN Fahrzeug ist!!! Er ist ein GERÄT......wie es sein Name ja sagt.... :evil:

Und wegen dem ganzen Grünen Kennzeichen gedöns....des öfteren sehe ich auch LKW Planenanhänger mit Grünen Kennzeichen. Meines wissens bekommen die das wenn die Zugmaschine dafür höher Versteuert wird, den Auflieger Steuerbefreit. Oder ne Betonpumpe. Sehe ich auch nur mit Grünen Kennzeichen da Selbstfahrende Arbeitsmaschine. Ist ein Unimog im Grunde auch. Man kann mit ihm ja div. Geräte betreiben....
#274579
Hallo Jens-Alexander,

Mensch, daß wir da nicht früher drauf gekommen sind! Dann fällt der UNIMOG als Gerät ja gar nicht unter die Kfz-Steuer!
#274581
Moins,

da hat der gute Herr Finanzbeamter aber was durcheinander bekommen.
Das Verhältnis Ladefläche zur Personentransportfläche wird fiskalisch für die Einordnung LKW/PKW herangezogen - darüber gibt es allerdings Gerichtsurteile.

Für Zugmaschinen gelten nun einmal andere Bewertungskriterien, zuvorderst die Zugleistung (>= 1,5fache der zGM).

Nach seiner Interpretation sind dann alle 406-Flugzeugschlepper automatisch PKW, weil ja die (nicht vorhandene) Ladefläche hinter der Personenbeförderungsfläche zurücksteht.

Richtig ist auch, dass mittlerweile die Quads vielfach nicht mehr als Zugmaschinen sondern als PKW besteuert werden. Hierüber gibt es nach meiner Erinnerung auch eine Verwaltungsanordnung.

Gruß Ulli
#274585
Hallo,
Und wegen dem ganzen Grünen Kennzeichen gedöns....des öfteren sehe ich auch LKW Planenanhänger mit Grünen Kennzeichen.
Hat aber mit Zugmaschinen nichts zu tun. Man kann seine Anhänger von der Steuer befreien lassen, wenn man stattdessen bei den Zugfahrzeugen einen Anhängerzuschlag bezahlt. Kann sich rechnen, wenn man z.B. deutlich mehr Anhänger als Zugfahrzeuge hat. Die Anhänger dürfen dann aber auch nur mit entsprechend höher besteuerten Zugfahrzeugen betrieben werden (die genauen Einzelheiten kenn ich aber nicht).
Oder ne Betonpumpe. Sehe ich auch nur mit Grünen Kennzeichen da Selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Welche Fahrzeuge bzw. Aufbauten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen steuerbefreit betrieben werden können, ist gesetzlich genau geregelt. Bei solcher Zulassung ist auf jeden Fall wieder der Anhängerbetrieb und auch die Beladung eingeschränkt, denn es dürfen bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine nur Anhänger oder Ladungen mitgeführt werden, die dem Betrieb der Arbeitsmaschine dienen (z.B. Gegengewichte eines Krans, Schneidwerk eines Mähdreschers). Hat auch mit Zugmaschinen nichts zu tun.

Gruß,
Michael
#274589
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,
Und wegen dem ganzen Grünen Kennzeichen gedöns....des öfteren sehe ich auch LKW Planenanhänger mit Grünen Kennzeichen.
Hat aber mit Zugmaschinen nichts zu tun. Man kann seine Anhänger von der Steuer befreien lassen, wenn man stattdessen bei den Zugfahrzeugen einen Anhängerzuschlag bezahlt. Kann sich rechnen, wenn man z.B. deutlich mehr Anhänger als Zugfahrzeuge hat. Die Anhänger dürfen dann aber auch nur mit entsprechend höher besteuerten Zugfahrzeugen betrieben werden (die genauen Einzelheiten kenn ich aber nicht).
Oder ne Betonpumpe. Sehe ich auch nur mit Grünen Kennzeichen da Selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Welche Fahrzeuge bzw. Aufbauten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen steuerbefreit betrieben werden können, ist gesetzlich genau geregelt. Bei solcher Zulassung ist auf jeden Fall wieder der Anhängerbetrieb und auch die Beladung eingeschränkt, denn es dürfen bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine nur Anhänger oder Ladungen mitgeführt werden, die dem Betrieb der Arbeitsmaschine dienen (z.B. Gegengewichte eines Krans, Schneidwerk eines Mähdreschers). Hat auch mit Zugmaschinen nichts zu tun.

Gruß,
Michael
@ Michael:

Zum ersten Zitat: hab doch dahinter geschrieben das dann die Zugmaschine höher Besteuert wird.....;-)

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