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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#294364
Hallo für unseren neuen 411er Bj 63 gibt es leider keinen Brief.

Einen Kaufvertrag habe ich natürlich!

Kann mir jemand genau sagen wie ich einen beantrage !
Ich weiß von früher das mann das In Flensburg KBA beantragen kann, ist das immer noch so ?

Ist es sinnvoll ein Datenblatt von Mercedes an zu fordern gibt es das und wo kann ich das beantragen? mir geht es auch darum welche reifen Größen eingetragen werden können oder sind!
Muss ich bei der Polizei eine Bestätigung anfordern das er nicht geklaut ist ?
Danke für eure Hilfe

Gruß Beni
#294378
Hallo,

bei mir lief es folgendermaßen ab, ich bin mit Kurzzeitkennzeichen (30€) und einer Fahrzeugscheinkopie zum TÜV gefahren.
Der gute Mann hat sich das Fahrzeug angesehen und die Abmessungen sowie das Typenschild und die Fahrgestellnummer kontrolliert.
Danach ist er in sein Büro gegangen und hat mit der Scheinkopie und einem dicken TÜV-Buch ein §21 Gutachten erstellt (92€).
Anschließend bin ich zur Zulassungsstelle gefahren und habe einen Fahrzeugbrief beantragt, dafür habe ich den Kaufvertrag vorgelegt, eine eidesstattliche Versicherung abgelegt und den Fahrzeugbrief aufgeboten (45€). Dann bin ich noch die restlichen Tage mit dem Kurzzeitkennzeichen rumgefahren. :D
Nach 8 Wochen kam eine Benachrichtigung vom Amt und ich habe meinen 411 endlich zulassen können(58€). :party:
Viel Glück! :thumbup:

Gruß
Patrick
#294380
Hallo,

ich habe das gleiche Problem, habe allerdings eine Bescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt von 1995, daß mein Kleiner nicht geklaut ist, allerdings ...
elektro(s)mog hat geschrieben:Nach 8 Wochen kam eine Benachrichtigung vom Amt und ich habe meinen 411 endlich zulassen können(58€). :party:
Das ist lange!

Patrick, konntest Du in der Zwischenzeit z.B. mit einer gelben Tageszulassung fahren?
Danke für die ausführliche Info, jetzt bin ich erst mal platt.

Gruß
Harald
#294384
Hallo,

ich bin natürlich nur solange mit dem Kurzzeitkennzeichen gefahren wie es gültig war.
Bitte die Gesetzeslage für Kurzzeitkennzeichen beachten!
Die Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen geht mit der Zeit ins Geld.
Eine einmalige Verwendung wird von der LVM bei der Zulassung gutgeschrieben.
Die 8Wochen Warten waren echt hart!

Gruß
Patrick
#294413
Hallo,

der normale Vorgang ein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief zu zulassen ist, das Aufbietungsverfahren.
"Ein Aufbietungsverfahren muss z.B.: bei Verlust eines Fahrzeugbriefes bzw. einer ZB II (Zulassungsbescheinigung Teil II) durchgeführt werden. Die KFZ - Zulassungsbehörde meldet den Verlust elektronisch dem KBA nachdem der zuletzt eingetragene Halter (persönlich) eine Erklärung an Eides Statt in der KFZ - Zulassungsbehörde abgegeben hat. Neben dem Vermerk im dortigen Zentralen Fahrzeugregister erfolgt die Veröffentlichung des nun für ungültig erklärten Fahrzeugbriefes bzw. der ZB II im Verkehrsblatt. Erst nach einer Aufbietungsfrist von ca. 4 - 6 Wochen nach der Veröffentlichung kann der Halter eine Ersatz - ZB II in der Zulassungsbehörde beantragen, welche dann ausgefüllt und ausgehändigt wird. (Dies erfolgt nur, wenn kein Einspruch von einer anderen Person bzw. Firma - auch Banken - bis dahin vorliegt.)"
Quelle: www.barnim.de

Mir wurde der Vorgang, die eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzer bei zu bringen erspart weil die Person im SVA bekannt war. :trink1:

Gruß
Patrick
#294436
Hallo Beni und Rest,

wenn ich mich recht erinnere stammt Beni's Mog aus dem Ausland, Slovenien, oder.

Beni, hast Du den irgendwelche Einfuhrpapiere für das Fahrzeug.
Müsste es dann nicht einfach über die Vollabnahme gehen. Ist doch im Prinzip wie bei anderen Importfahrzeug auch.
#294462
Jürgen
das werde ich erst mal gar nirgends erwähnen , ich weis nicht ob die irgendwo erkennnen das er aus dem Ausland ist, gut im Kaufvertrag steht die Adresse des Verkäufers.

Der Verkäufer hat den Unimog selber schon ca 25 Jahre
Wie er eine eidesstattliche Erklärung machen soll ist auch schwierig
Einfuhrpapiere gibt es nicht da er ja aus der EU stammt

Von Motorrädern die z.b aus Polen zurück kamen und in Deutschland gebaut wurden weiß ich das da nie etwas verlangt wurde.

Ich bin mal gespant was das noch für eine Odyssee wird
#294474
Wenn Sie den Kfz-Brief verloren haben, müssen Sie dieses gegenüber
der Zulassungsstelle per eidesstattlicher Versicherung offenbaren. Es wird dann ein Ersatzbrief angefordert, welcher Ihnen nach ca. 4-6 Wochen per Einschreiben zugestellt wird.
Die Kosten belaufen auf ca. 70 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Versicherungsmakler Schömann

i. A. Janine Kraushaar
#294517
Hallo U-Freunde,

seit dem 01.04.2009 hat sich da einiges in den Gesetzen getan. Daher hier meine Vorgehensweise in Stichworten:
0. Bestätigung vom Verkäufer über fehlende Papiere (Mog kam aus Holland)
1. Datenbestätigungskarte nach $21 StVZO (Daimler AG: 150 € zzgl 19%)
(vorsicht, da hat sich nach Aussage des Tüv-Gutachters etwas verändert)
- in der folgende Zauberworte standen:
Das Fahrzeug entsprach bei Auslieferung der ABE Nr. xxxx/y.
2. Kurzzeitkennzeichen
3. a) Tüv-Gutachten nach §23 StVZO (für H-Kennzeichen)
b) Gutachten über die Bestätigung der technischen Daten
4. Tüv-HU (3 und 4 zusammen für rund 200 €),
(in den neuen Bundesländern: Dekra)
5. Zulassungsstelle
#294557
So heute war ich mal bei der Polizei und habe mir bestätigen lassen das der Unimog nicht geklaut ist.
Danach bin ich mal beim Landratsamt vorbei und nachgefragt!
Kaufvertrag habe ich ja in dem steht das die Papiere verloren gingen,mir wurde gesagt ich muss eine TÜV Abnahme machen und eventuell eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dann bekomme ich einen neunen Brief beim Zulassen.

Jetzt werde ich diese Woche noch mit meinen TÜV,Dekra Mann sprechen ob eine Kopie von einem anderen Unimog Brief langt oder ob ich ein Datenblatt von Mercedes benötige!
#294560
Hallo,

Ich habe 2007 einen Trecker ohne Brief angemeldet, bei mir hats
folgendermaßen funktioniert:
-auf einem Treckertreffen Besitzer eines gleichen Modells angesprochen
und Fahrzeugbrief kopiert
-mit Kopie und Kaufvertrag zum Tüv
-mit Tüvbericht, Kaufvertrag, Fahrzeugbriefkopie zum Verkehrsamt
45 min gewartet (Diebstahlkontrolle wird online in Flensburg angefragt
und dauert keine 5 min) anschließend mit neuem Brief und Kennzeichen
nach Hause und Probefahrt gemacht!

Übrigens hab ich meinen Mog auch leider ohne Brief erworben, weil er
eigentlich vor 30 Jahren zum ausschlachten vom Vorbesitzer angeschafft
wurde!
Also wäre sehr nett, wenn mir jemand eine Fahrzeugbriefkopie zur
Verfügung stellen könnte, ich komme natürlich für alle Kosten auf!
Es ist ein 411.110 Cabrio Bj.59 an alle die das gleiche Modell besitzen!

Grüße Sven
#294643
Hallo,

ich bin heute mal wegen den Zulassungsmodalitäten auf die Kfz-Zulassungsstelle gegangen und habe nachgefragt:

- die Anfrage beim KBA in Flensburg hat online drei Sekunden gedauert ("da schauen wir doch gleich mal nach, ob etwas vermerkt ist"); Anfrage war negativ, keine Eintragung
- die Nachfrage nach einer eidesstattlichen Erklärung des Vorbesitzers wurde negativ beantwortet, also nicht nötig
- lediglich ich als Neubesitzer muß eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen (Vordruck bei der Zulassungsstelle vorhanden); Personalausweis nicht vergesssen

Hört sich hier in Coburg nicht so zeitaufwändig an wie anderswo.

Gruß
Harald
#294659
Servus Harald,

des trifft sich doch gut das Du grad da warst!
Gibts da irgendwelche Fristen, die einzuhalten sind, zwischen der Abfrage und der Zulassung des Delinquenten?
Bei meinem irgendwannmalmachen-Anhänger fehlen sämtliche Angaben - lediglich Hersteller, Fgst.Nr, Achshersteller und Gewicht is am Hänger vermerkt - Papiere Fehlanzeige, Vorbesitzer verstorben. Als ich mich zu dem Thema vor einiger Zeit mal erkundigte, gabs die Info, daß das Fahrzeug am besten bald nach der Abfrage zugelassen werden sollte - is das noch so?

mfG
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