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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#298986
Moin moin,

ich bin leider kein Landwirt, könnte also einen Anhänger nicht steuerbefreit Fahren.
Jetzt meine Frage - was würde z.B. so ein Müller Mitteltal Tandemachser mit 7,6 Tonnen Gesamtgewicht auf 80 km/h und schwarz zugelassen jährlich an Steuern kosten? Brauche ich eigentlich auch eine Versicherung, oder ist der Anhänger über das Zugfahrzeug mit versichert?

Gruß Niklas
#299023
Moin,

danke für eure schnelle Antwort. Somit hat sich für mich soeben die Suche nach einem Müller Mitteltal erledigt. Wäre zwar eine schöne Ergänzung zum Mog, nur ohne wirklichen Einsatzzweck macht das ganze dann keinen Sinn - Zumal ich mir bei Bedarf einen Müller Mitteltal neuerer Bauart von einem Freund ausleihen kann.

Gruß Niklas
#299110
Hallo,

nur der Vollständigkeit halber:

SP ist erst bei Anhängern über 10t zul. GG angesagt, drunter nur HU (hier jährlich). Versicherung wird natürlich benötigt, liegt aber preislich nicht sehr hoch (max. 50,-€/Jahr). Alternative bei älteren Anhängern ist natürlich auch da noch H-Zulassung, Pauschalsteuersatz 191,-€.

Gruß,
Michael
#299127
Hallo Alex,

dann würde ich aber bei einem noch n Zugmaul hinten dran machen. Sonst macht das keinen Sinn. Ich finde die Müller Mitteltal Tandem besser, aber die sind mir definitiv zu teuer im Unterhalt.
Hier in den Verkaufsanzeigen steht auch noch mehr zu dem Thema!

Viertletzter Beitrag - also fast ganz unten!

Aber noch mal eine andere Frage - wenn ich einen Anhänger ablaste, dann taucht das ja meines Wissens nur im Fahrzeugschein auf, oder wird auch das Typenschild geändert? Wenn ich jetzt einen abgelasteten Anhänger bis auf sein ursprünglich zulassiges Gesamtgewicht belade, überlade ich ihn ja - das dürfte aber nicht direkt auffallen, oder? Zumindest so lange nicht, wie der Ordnungshüter den Schein nicht sehen will und sich mit dem Typenschild zufrieden gibt.

Wenn er mich jetzt mit dem so beladenen Anhänger doch erwischt, welches Strafmaß gilt dann da? Ist dass dann auch ne Steuerhinterziehung wie bei 25 kmh Anhängern, mit denen man schneller fährt, oder 'nur' ne Überladung?

Gruß Niklas
#299134
Hallo,

über das Strafmaß würde ich mir weniger sorgen machen, eher über die Tatsache, dass du deinen Anhänger vorsätzlich überladen hast und somit bist du im Falle eines Unfalls immer mit im Boot.
Bei einem Personenschaden möchte ich dann nicht in deiner Haut stecken.

Gruß
Patrick
#299156
Hallo,
Aber noch mal eine andere Frage - wenn ich einen Anhänger ablaste, dann taucht das ja meines Wissens nur im Fahrzeugschein auf, oder wird auch das Typenschild geändert?
In aller Regel wird auch eine Änderung des Typenschildes verlangt.
Zumindest so lange nicht, wie der Ordnungshüter den Schein nicht sehen will und sich mit dem Typenschild zufrieden gibt.
Was meinst du, macht ein Polizist bei einer Kontrolle?
a) sich die Finger schmutzig, indem er das Typenschild freiwischt, bis es lesbar ist.
b) sich die Finger nicht schmutzig, indem er sich den Fahrzeugschein aushändigen läßt.
Wenn er mich jetzt mit dem so beladenen Anhänger doch erwischt, welches Strafmaß gilt dann da?
"nur" eine Überladung. Aber wenn die deutlich genug ist, fährst du nicht mehr weiter.

Gruß,
Michael
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