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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#291177
Hallo,
ich war Heut mal beim Tüv um für meine bevorstehende Abnahme mal
den Weg zu ebnen, unser Prüfer hats gern wenn man bei ausgefallenen sachen vorher mal darüber redet. Hab ihm erklärt, ich hab einen 421er zgg 3500kg 53Km/h schnell und möchte ihn als lof Zugmaschiene-Ackerschlepper Zulassen. Er sagte kein Problem, aber ich müsse dann aber jedes Jahr zum Tüv. Ich hab ihn dann gefragt wie man das umgehen kann, die Antwort war bei diesem Fahrzeug garnicht. Meine Frage an euch, steht es irgendwo was wie oft zum Tüv muss. Ich brauch das Schwarz auf Weiß damit ichs ihm dann zeigen kann.
Mfg
Martin
#291180
Moin Martin,

§29 STVZO Anlage VIII gibt Auskunft
2.1.4
Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 fallen
2.1.4.1
mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse <= 3,5t
24 Monate
wichtig ist oder
es ist ein sogen. exklusives "oder", d.h. wenn eine der beiden genannten Bedingungen zutrifft - in deinem Fall <=3,5t -, gilt eine Frist von 24 Monaten.

Gruß Ulli
#298694
Hallo Martin,
ich habe momentan das gleiche Problem.
Mein 421er ist auch abgelastet und hat beim letzten mal noch 2 Jahre TÜV bekommen. Nun stellt sich der Prüfer quer und sagt, daß man seit diesem Jahr, wenn ein Fahrzeug schneller als 40 km/h fährt jedes Jahr zum TÜV muss und meine Ablastung nichts mehr bringt. Bei einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen muss man sogar noch jedes halbe Jahr zu einer komischen Durchsicht.
Mir würde nur eine Gangsperre (6. Gang) und somit eine Drosselung auf 40 km/h wieder eine 2-Jahresplakette bringen.
Hat der Prüfer hier Recht oder kann mir einer hier weiterhelfen?
Gruß
Kay
#298705
Hallo Kay,

Dein Prüfer hat in diesem Falle alles andere nur nicht Recht :D

Wie oben Ulli ja schon gezeigt hat gilt für Fahrzeuge wie unsere Mogs egal ob Zugmaschine oder auch nicht bei einem zGG von <= 3,5to eine Prüfungsfrist für die Hauptuntersuchung von 24 Monaten.

Als Hinweis an den Prüfer, dies wird in der Anlage VIII zu STVZO geregelt.

Ullis Zitat stammt aus dieser Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... i_132.html
#298747
Hallo Michael,

man könnte denken, dass Du mit Deiner Annahme und Logik dann auch recht hast, aber ...

... aber für PKW liegt der Fall völlig anders. Dort gibt es generell keine Gewichtsabhängigkeit der Tabelle der Prüffristen. Sprich auch ein PKW über 3,5 to oder gar 7,5 to zGG braucht nur alle 36/24 Monate zum TÜV.

So ähnlich könnte ein oben erwähnter Prüfer durchaus antworten
:wink:
#301495
Hallo
mein TÜV hatte mich auch auf umstellung auf 24 Monate TÜV angesprochen
habe einen 421er mit Forstausrüstung, der leer schon 4,2t wiegt
Ablasten auf 3,5 ist also nicht möglich.
Er schlug eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor.
Ein Angebot von einem Landmaschinenbetrieb habe ich jetzt bekommen.
Es werden die Straßengänge gesperrt, so dass ich nur noch in den Zwischengängen fahren kann. (Platte verhindert das ausschalten der Zwischengänge. das wird dann verplombt.
Der läuft dann ca 43km, was der TÜV wohl so gerade noch akzeptiert.
Das ganze soll mit umbau TÜV und Eintrag in die Papiere so um 800€ kosten.

Das ganze hätte sich dann schon nach 16 Jahren bezahlt gemacht !?!

Werde mir die Aktion also noch mal gut überlegen.

Grüße an alle
Mogler

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