Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#6105
Post,
ich möchte jetzt mit 15J. den Trckerführerschein machen :D um damit einen U411 zu fahren der 53km/h fäkrt nun meine Frage darf ich das Mogli überhaupt fahren???? wenn nein, was wäre zu tun??

Florian
#30176
Also um den Unimog zu Fahren brauchst du entweder Führerscheinklasse \"L\" oder \"T\". In beiden Fällen muss der Unimog jedoch gedrosselt werden. Mit dem\"L\" darf der Mog nur 32 Fahren, und bei \"T\" musst du den Unimog auf 40km/h drosseln.
#30217
Hallo,
muß der Unimog dann nicht auch als LoF-Zugmaschine zugelassen sein, um schon mit 16J den fahren zu dürfen? Und der Unimog muß auch für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Höchstgeschwindigkeit ist dann 60km/h bei Führerscheinklasse T für landwirtschaftliche Zugmaschinen und 40km/h für landwirtschaftliche Arbeitsgeräte.

[Editiert am 29/4/2004 von Stefan.H]
#30992
Hallo und einen schönen Tag!

(Ist mein erster Post)

Da ich keinen neuen thread bemühen möchte eine ähnliche Frage:

Ich bin 19 Jahre alt und wüsste gerne welche Möglichkeiten es gibt für Alles Unimog-artige bis zum U4000

1:Ich schätze mal der C1 wird dafür nötig sein oder?

2:Oder darf man selbst einen U4000 derart drosseln, dass der T ausreichen würde.

BTW Der T ist doch leichter zu machen und günstiger als ein C1 oder? Sonst lohnt sich\'s nicht drüber zu sprechen ....

3:Oder generell was kostet (im Schnitt) ein C1er und wie aufwändig ist die Sache? Hatte mal meinen Fahrlehrer gefragt (allerdings dummerweise über den C) und das klang nicht eben ermutigend.

4:Gab\' es nicht auch einige Möglichkeiten des Ersatzdienstes um den C1er zu erhalten? Wenn ja welche?

Da der Titel des threads sehr allgemein ist hoffe ich, dass das hier nicht fehlplatziert ist.

Danke im Voraus!

Grüße
Greenhorn
#32145
Moin Moin,

ich drossel zur Zeit auch meinen 406 auf 40 km damit ich ihn mit T fahren kann.
Mit T darf bis zum 18 Lebensjahr nur Fahrzeuge bis 40 km gefahren werden, ab 18
Jahren dann bis 60 km.
Mein Mog fährt im 5 Gang ziemlich genau 40 km. Aber dann muss ich immer
vollgas fahren und das will ich nur ungern. Deshalb bau ich mir eine Elektronische Drossel. Ich baue mir unter die Hütte einen Magnetschalter z.B vom Anlasser.
Den verbinde ich durch eine Kettte uder Stange mit dem Gasgestänge. Nun kommt noch ein Schalter an den Schalthebel so das der Schalter wenn ich den 6 Gang schalte Strom zum Magnetschalter gibt und der dadurch das er zieht das Gas sperrt. ich kann also kein Vollgas geben ! Muss mann bisschen fummeln bis man die richtige Geschwindigkeit hat.
(Erlaubt sind 44 km, ganz wichtig) Und irgendwo muss eine Möglichkeit geschaffen werden das der gute TÜV Onkel eine Blombe setzten kann.
Vorteile dieser Sache: Spritsparend und man die Drossel auch durch abklemmen einer Sicherung mal schnell ausser Betrieb nehmen. Vorbei man bei solchen Sachen doch Vorsichtig sein sollte und sich über evtl Konsequenzen im klaren sein sollte.
Kennt von Euch jemand diese Art von Drosslung ? ich hab hier im Forum noch nie davon was gelesen. ????
Kann mir den jemand sagen ob es Pflicht ist ein 40 km Schild am fahrzeug zu haben ?
Sonst würde das ja niemanden auffallen.

Grüße

Sebastian
#32270
Hallo Sebastian

eigentlich eine Klasse Idee, schätze aber daß der TÜV-Onkel auch auf den Trick mit der Sicherung kommen wird, und die Anlage nicht abnimmt.
Er wird sicher auf eine passive Bauweise drängen:
Freigabe des Gasgestänges unter 40km/h und Sperrung im Ruhezustand, also auch bei \"durchgebrannter\" Sicherung, dann kann man eben in den unteren Gängen auch nur bis zur Hälfte gasgeben.
Die Drossel könnte z.B über eine Feder realisiert werden, die das Gasgestänge blockiert.
Erst die Freigabe unter 40km/h läßt den Magneten ansprechen, der die Feder zurückzieht, und das Gasgestänge komplett freigibt.

für das 40km/h Schild guckst du hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_58.php

Ansonsten viel Glück bei Deinem Vorhaben

[Editiert am 16/6/2004 von TheoKoch]
#32284
Äh verstehe ich das richtig:??
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,

Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,

Das hiße ja dann das fastet jeder PKW Hänger nen schild braucht oder wie!????
#32322
Hallo,

also den TÜV interressiert nur ob der Mog nicht schneller als 40km läuft.
Alles andere ist denen ziemlich egal. Ich bin vorne an den Sicherungskasten gegangen.
Den Trick habe ich selber ja von einem TÜV Beamten bekommen.
Was ich nur reklamieren muss ist, das ein herkömmlicher Magnetschalter vom Anlasser
oder so dieser dauerbelastung nicht stand hält. Die werden zu heiß.
Aber es gibt speziele 12 Volt magnetventile dafür.
#32476
Hallo Maurice,
Das hiße ja dann das fastet jeder PKW Hänger nen schild braucht oder wie!????
Das ist ja nur der fall wenn sie für Vmax < 100 zugelassen sind, das steht dann in den Papieren.

Dies ist aber eher unwahrscheinlich, denn es gilt ja noch
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_30a.php

Da steht unter (2) daß Anhänger für 100km/h gebaut sein müssen. Abweichungen hiervon sind erlaubt, aber dann gilt oben

Hallo Jürgen, vielen Dank für deinen Hin[…]

So ist es momentan umgesetzt:

Guten Abend! Habe in meinem Fundus eine gute 404S […]

Hallo zusammen, zufällig habe ich vor ein p[…]