- 12.04.2004, 19:28
#6011
Hallo !
Ich bin dabei ein Notstromaggregat aus einem Faryman-Dieselmotor und einem Drehstromgenerator(Anton Piller,Bj.1956) auf einem 1-achs-Anhänger mit Kugelkopf-AHK aufzubauen. Nach meinen Informationen ist das dann eine Arbeitsmaschine, die nach erfolgreicher TÜV-Abnahme, entweder mit grünem Kennzeichen(steuerfrei) oder
mit einer Betriebserlaubnis und 25km/h-Schildern auch ohne eigenes Kennzeichen auf öffentlichen Strassen bewegt werden kann.
Ich möchte diesen Anhänger mit meinem Unimog (H-Zulassung) ziehen.
Meine Frage ist, ob ich bei Variante 2( Betriebserlaubnis + 25km/h) auch eine eigene
Haftpflichtversicherung für den Anhänger benötige.
Grüße Ulli
Ich bin dabei ein Notstromaggregat aus einem Faryman-Dieselmotor und einem Drehstromgenerator(Anton Piller,Bj.1956) auf einem 1-achs-Anhänger mit Kugelkopf-AHK aufzubauen. Nach meinen Informationen ist das dann eine Arbeitsmaschine, die nach erfolgreicher TÜV-Abnahme, entweder mit grünem Kennzeichen(steuerfrei) oder
mit einer Betriebserlaubnis und 25km/h-Schildern auch ohne eigenes Kennzeichen auf öffentlichen Strassen bewegt werden kann.
Ich möchte diesen Anhänger mit meinem Unimog (H-Zulassung) ziehen.
Meine Frage ist, ob ich bei Variante 2( Betriebserlaubnis + 25km/h) auch eine eigene
Haftpflichtversicherung für den Anhänger benötige.
Grüße Ulli
ulli-mog