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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#157535
Hallo!
Patrick40X hat geschrieben: ... und denn Vorteil, dass Du keine Feinstaubplakette brauchst :D
Zu LoF Zwecken (grüne Nummer) natürlich kannst Du dann auch in die Stadt.


Daß man bei Zugmaschine/Ackerschlepper keine Feinstaubplakette mehr braucht ist mir klar und auch neben keiner AU-Pflicht der Grund, warum ich meinen 424 umschlüsseln lassen werde.
Aber woher hast du die Aussage, daß mit Zugmaschine/Ackerschlepper nur zu LoF-Zwecken in Umweltzonen eingefahren werden darf? Ich bin davon ausgegangen, daß die Einfahrt in die Umweltzonen nicht zweckgebunden ist.

Ciao,
Stefan
#168422
Hallo,

Hab beim stöbern diese Runde entdeckt.
Also da haben ja schon viele Vorredner schwere Erfahrungen gemacht.
Da hatte ich wohl Glück.Bei meinem 435er Ex BW 2to GL ,haben wir nur die Ladefläche ,per Luftkasten (zwei sehr praktische Stauboxen) auf Maximallänge gebracht (Spurweite VA x 1,4) ,-das wars !
HKH ,Zapfwelle ? der hat noch nicht mal ne Kippfläche.
Aber die "lw.Zugmaschine" schafft 3,5 fm (rein Gewichtsmäßig) Buchenholz aus dem Wald.Allradschlepper mit 2,6 to Zuladung auf der Zugmaschinenladefläche - quasi.

Gruß Bernd
#317107
Hallo Christian,

Fahrtenschreiber ?? nö !
Damals hat der Zulassungsstellenleiter gefragt "was solls denn werden" ? - Da habe ich gesagt eine Landwirtschaftliche Zugmaschine - fertig !
Der 1300L ist ein ganz normaler Traktor :lol: .
Die Stauboxen auf der Ladefläche sind im TÜV-Sprachgebrauch ein sogenannter Luftkasten.Die Jungs vom TÜV freuen sich jedes Jahr den Großen zu sehen, weil der so Top-in-Schuß ist .

So und nun zu den Bildern:

Bild
Im Duet sind die zwei unschlagbar
Bild
Mittagspause
Bild
Jaja , Ladungssicherung :roll:

Gruß Bernd
#317160
Hallo,
Fahrtenschreiber ?? nö !
Aufgrund der grünen Nummer bist du ja an die LoF-Nutzung gebunden, bei reiner LoF-Nutzung ist kein Fahrtenschreiber nötig. Soweit korrekt.
Damals hat der Zulassungsstellenleiter gefragt "was solls denn werden" ? - Da habe ich gesagt eine Landwirtschaftliche Zugmaschine - fertig !
Die Zulassungsstelle hat eigentlich nur das einzutragen, was in den Papieren schon steht oder per Änderungsgutachten möglich ist. Eigenmächtig umschlüsseln wäre mir jetzt neu.

Gruß,
Michael
#317166
Hallo Michael,

Der 1300L kam ja nur mit gelben VEBEG-Schein und wurde von mir dann beim TÜV ( nach Anbau der Staukästen und AHK ) vorgestellt.Dort habe ich meine Wünsche hinsichtlich ldw. Zugmasch. vorgetragen. Der freundliche Herr im blauen Mantel war mit meinem Ansinnen einverstanden und so gings mit Bescheinigung zur Zulassungsstelle.
Dort war dann die erste Frage Lkw oder Zugmaschine ? - na , LoF Zugmaschine halt !!
Übrigens habe ich das Leitkreuz entfernt (is im Wald eh nur Opfer) -
die Tarnbeleuchtung aber nicht.
Der TÜV-Meister hat akzeptiert dass das sperren des Zweiwegeschalters mittels Splint ein unbeabsichtigtes Fahren mit Tarnlicht zuverlässig verhindert :rofl:
Der IR-Schalter wurde zum Schalter Arbeitsscheinwerfer rückw.

Gruß Bernd

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