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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#316005
Hallo,
Darf ich einen Baukran max. 25 KM/H , der nicht zugelassen, aber über eine 2 Kreis Bremsanlage Verbunden ist noch mit dem alten Führerschein 3 Bzw. C ziehen oder nicht?
Welche Führerscheinklasse hast du denn? Alte Klasse 3 und C zusammen geht ja nicht, falls du C gemacht hast und den alten 3er vorher hattest, wurde der in dem Zuge umgeschrieben. Dann kommt's drauf an, ob du alle Besitzstände ausgenutzt hast. Aber mal im Einzelnen:

Du hast Klasse C: Antwort auf deine Frage ist: NEIN
Begründung: Bei Klasse C sind nur Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht zulässig, ob zugelassen bzw. zulassungspflichtig oder nicht spielt hier keine Rolle.

Du hast die alte Klasse 3 (nicht in neuen Führerschein umgeschrieben) und bist noch keine 50 Jahre alt: Antwort auf deine Frage ist: JA, sofern die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges maximal 7,5t beträgt.
Begründung: Du darfst prinzipiell hinter ein Zugfahrzeug bis 7,5t zul. Gesamtmasse alles dranhängen, sofern dein Zug maximal 3 Achsen hat. Allerdings zählen Achsen zulassungsfreier Anhänger nicht mit. Sofern der Kran also zulassungsfrei ist (müßte er als "Anhänger Arbeitsmaschine" sein), darfst du den bei entsprechendem Zugfahrzeug ziehen.

Du hast die alte Klasse 3 (nicht in neuen Führerschein umgeschrieben) und bist 50 Jahre alt oder älter: Antwort auf deine Frage ist: NEIN
Begründung: Der Zug fällt nach neuen Klassen in Klasse CE, mit dem 50. Geburtstag verfällt aber bei alten Klassen alles, was in die neue Klasse C oder CE fällt. Abhilfe: ärztliche Untersuchung und Umschreibung mit Beantragung CE(79, ...).

Du hattest die alte Klasse 3 und hast den Führerschein in den Kartenführerschein umschreiben lassen: Antwort auf deine Frage ist: JA, sofern Klasse CE (79,...) eingetragen und noch gültig ist, ansonsten: NEIN

Gruß,
Michael
#316044
Michael_Weyrich hat geschrieben:Du hast die alte Klasse 3 (nicht in neuen Führerschein umgeschrieben) und bist noch keine 50 Jahre alt: Antwort auf deine Frage ist: JA, sofern die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges maximal 7,5t beträgt.
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers maximal das 1 1/2 fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen...

Das Zugfahrzeug hat ein zGG von 4,0t = Anhänger max. 6t
Das Zugfahrzeug hat ein zGG von 7,5t = Anhänger max. 11,25t


Gruß Michael
#316047
Hallo,
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers maximal das 1 1/2 fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen...
Das hast du falsch in Erinnerung. Fahrerlaubnisrechtlich gibt es keine solche Beschränkung. Lediglich bei LKW ist die zul. Anhängelast nach StVZO auf max. das 1,5-fache des zul. GG des Zugfahrzeuges beschränkt. Das gilt erstens nicht für Zugmaschinen (sonst würde es keinen U406 geben, der bei 6t zul. GG 22t Anhängelast hat) und zweitens hat es mit dem Führerschein nichts zu tun.

Ich hab 'ne detaillierte Antwort gegeben, bitte nicht durch "ich glaube, mal gehört zu haben, dass..." diese wieder zerreden.

Noch als Ergänzung, hat aber auch nix mit dem Führerschein zu tun: Der Kran braucht natürlich eine Betriebserlaubnis als Anhänger bzw. Arbeitsgerät und/oder evtl. eine Ausnahmegenehmigung, falls Achslasten oder Maße nach StVZO nicht eingehalten werden.

Gruß,
Michael
#316052
Michael_Weyrich hat geschrieben:...Ich hab 'ne detaillierte Antwort gegeben, bitte nicht durch "ich glaube, mal gehört zu haben, dass..." diese wieder zerreden...

Na na na.... :evil:

Also zwischen "ich glaube, mal gehört zu haben" und "Soweit ich das noch in Erinnerung habe" ist schon ein ganz schöner Unterschied!!!!

Mir wurde das auf jeden Fall so bei meinem LKW-Führerschein beigebracht. Ist aber schon ein paar Jahre her, deswegen "soweit ich das in Erinnerung habe".

Von ner Zulassung als Zugmaschine steht hier nirgend etwas!!!
Kann also genau so gut ein LKW sein...


Gruß Michael
#316078
Hallo,
Mir wurde das auf jeden Fall so bei meinem LKW-Führerschein beigebracht. Ist aber schon ein paar Jahre her, deswegen "soweit ich das in Erinnerung habe".
Leider (und auch das zeigt sich immer wieder) wird den Leuten auch in der Fahrschule so mancher Mist beigebracht. Mit dem Führerschein hat dies hier aber überhaupt nichts zu tun. Ein Fahrzeug darf nach StVZO auch nur max. 4m hoch sein. Mit deinem Führerschein (dabei ist es erstmal egal mit welcher Klasse) darfst du aber auch Fahrzeuge fahren, die 5m hoch sind (sofern man dir für das Fahrzeug eine entsprechende Genehmigung erteilt). Mit anderen Worten: Es gibt in keiner Führerscheinklasse eine Anhängelastbeschränkung nach deiner Beschreibung.
Von ner Zulassung als Zugmaschine steht hier nirgend etwas!!!
Kann also genau so gut ein LKW sein...
Vielleicht will er ja den Kran auch hinter ein Motorrad hängen. Aber auch dann gäbe es die von dir genannte Beschränkung nicht. Klasse A bzw. bis 25KW/34PS Klasse A beschränkt würde dann auch ausreichen... :wink:

Außerdem waren diverse Führerscheinthemen insbesondere zu Klasse 3, zulassungsfreien Anhänger usw. schon sehr oft hier Thema. Immer wieder kamen da unnötige und falsche Diskussionen zu Anhängelasten, die meist auf Grund von "ich glaube, mal gehört zu haben..." eingestellt wurden. Da wurden vollkommen korrekte und ausreichende Antworten auch vielfach mit unnötigen und leider auch unrichtigen Dingen ergänzt.

Gruß,
Michael
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