Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#331105
Hallo allerseits!

Es ist nicht so daß mir mein Unimog nicht gefällt, aber so ein zwei Dinge würde ich im Zuge
meiner Restaurierung gerne Verändern. Zum einen würde ich gerne die Ladefläche verlängern.
Ich habe einen 406.200, bei dem bekannterweise ein Freiraum von etwa 50cm zwischen Ladefläche
und Kabine ist. Da mir das rein Optisch so nicht gefällt, würde ich die Pritsche gerne im
Zuge der Restaurierung um ca.30cm verlängern. Die zur Zulassung als Zugmaschine erlaubte
(lichte) Länge der Ladefläche von 227cm (162cm x 1,4) würde ich einhalten, aber was sagt
der H-Gutachter dazu? Gab es beim 416 im Original eine 230cm Pritsche, bzw. reicht es aus,
wenn es sie für den Unimog als Sonderausführung gegeben hat? Bei den Ausstattungscodes
finde ich: "P23 PRITSCHE 2320X1950X400 KIPPBAR MIT EINLEGEBODEN" Reicht dem Gutachter
diese Angabe aus?

Zum Zweiten wäre es zwar schön gewesen ein offenes Fahrerhaus zu bekommen, aber auch
dis geschlossene kabine hat ihre Vorteile. Ich würde aber gerne einen Kompromiss eingehen
und dem Fahrerhaus eine große Dachluke verpassen. Welche Abmessungen hatte die große
Dachluke die es als Sonderausstattung gegeben hat?
Ich hatte mir das Ganze so vorgestellt, das Dach soweit auszuschneiden das um die Öffnung
der Luke noch etwa 10-15cm Dach stehenbleiben. Aus dem augesägten Dachblech würde ich dann
wieder einen Deckel fertigen, den ich dann schraubbar oder mit Scharnieren wieder befestige.
Ich hätte dann sozusagen bei geöffneter Luke und herruntergekurbelten Seitenscheiben
"Cabriofeeling im Ganzstahlfahrerhaus":-) Meint ihr ich bekomme das beim H-Gutachter durch?

Im Leifaden der Dekra zu Gutachten nach §23 finde ich lediglich die Passage :
Ännderungen am Fahrzeug oder des -aufbaus außerhalb der damaligen Fahrzeugbaureihe/ABE
wie z.B Umbau Coupé/Cabrio oder PKW/LKW sind unzulässig.

Reicht es aus, dem Gutachter glaubhaft zu vermitteln, daß es die große Dachöffnung als Sonderausführung
gegeben hat, oder ist hierzu ein Nachweis zu erbringen (Fotos,Prospekte, etc)?

Bin für jede Antwort, Meinung oder auch Anregung dankbar.

Gruß Olli
#331153
Hallo Olli,

ich habe in den letzten Jahren 4 Unimog 406 bei der DEKRA mit H-Gutachten versehen lassen. Das ging alles problemlos, Häkchen machen, ausdrucken, fertig.

Das mit der Pritsche wird wohl nicht auffallen, wenn es sauber gemacht wird und ich würde den Gutachter auch nicht mit der Nase drauf stossen. Also machbar würde ich sagen.

Das Ding mit dem Dach wird er allerdings nicht durchgehen lassen, glaube ich.
Das würde ich nicht machen, auch vor dem Hintergrund, dass du die Statilk der Karosserie extrem veränderst und die Festigkeit bei einem Überschlag mit Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Streng genommen erlischt sogar die BE.....


Gruß
Stefan
#331183
Hallo Stefan.

Die Luke im Dach würde ich natürlich so ausführen und mit einem Rahmen verstärken, dass die
Statik der Kabine davon nicht beeinträchtigt wird. Oder besser gesagt, sie wird wahrscheinlich
danach stabiler sein als vorher.

Welche Abmessungen hat die Originale "große" Dachluke am 406? Vielleicht kann mir ja jemand
ein Bild davon hier einstellen.

Danke Olli
#331478
Hallo Olli!
Bei der Begutachtung eines Fahrzeugs zwecks Erteilung eines H-Kennzeichens sind normalerweise zeitgenössische Umbauten kein Problem.
Das Ändern des Fahrerhauses von geschlossen auf offen dürfte daher grundsätzlich möglich sein.
Das Fahrerhaus ist schließlich aus der Zeit Deines Mogs und auch ein Originalteil.
Solltest Du eine Dachluke einbauen, die es bis zu 10 Jahre nach Erstzulassung Deines Mogs noch nicht gab, kann es schwierig werden.

Grundsätzlich solltest Du erst zu dem Prüfer gehen, der Dein Fahrzeug nachher abnehmen soll.
Erläutere mit ihm Dein Vorhaben.
Solltest Du damit nicht einverstanden sein, kannst Du auch zu einer anderen Prüfstelle fahren und es dort versuchen.
Das ist auf jeden Fall der beste Weg um nachher vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein. :wink:
Grüße,AT
#331525
Hallo Andreas.

So sehe ich das auch, und das ganze soll und wird auch hoffentlich am Ende zeitgenössisch aussehen!;-)
Ich gehe davon aus, daß 98% aller Prüfer nur sehr wenig über den Unimog wissen, deswegen würde
ich ihn auch nur ungern vorher auf mein Vorhaben anstoßen, oder ihm sagen das ich die Luke nachträglich
eingebaut hab.
Sehe ich das richtig das ich den Prüfer davon überzeugen muß, daß die Dachluke in den ersten
10 Jahren nach Erstzulassung meines Mogs eingebaut wurde? Dann müßte er sie ja auf alle Fälle abnehmen.
Ich weiß leider immer noch nicht die Maße der Originalen "großen" Dachluke, aber ich denke der Prüfer weiß
diese auch nicht;-) Mir schwebt ungefähr die Größe von ca. 90x50cm vor.

Boris: Die Idee mit einer Original Mercedes Dachluke aus einem alten LKW gefällt mir gut. Vielleicht
werde ich mit meinem Vorhaben in diese Richtung gehen und vielleicht finde ich ja sogar eine Dachluke in
der von mir angestrebten Größe.

Gruß Olli
Neue Kupplung grosses Problem

Hallo Christian, deine Zapfwelle dreht sich ohne […]

Unregelmäßige Funktion der Lichtmaschine

Hallo Noah, Dieses Bosch Originalteil hat doch be[…]

Motornummer passt auch. Der war recht gut ausgesta[…]

Combiinstrument

Hallo Lutz, vielleicht hilft Dir auch die Steckerb[…]