- 18.02.2011, 09:19
#331105
Hallo allerseits!
Es ist nicht so daß mir mein Unimog nicht gefällt, aber so ein zwei Dinge würde ich im Zuge
meiner Restaurierung gerne Verändern. Zum einen würde ich gerne die Ladefläche verlängern.
Ich habe einen 406.200, bei dem bekannterweise ein Freiraum von etwa 50cm zwischen Ladefläche
und Kabine ist. Da mir das rein Optisch so nicht gefällt, würde ich die Pritsche gerne im
Zuge der Restaurierung um ca.30cm verlängern. Die zur Zulassung als Zugmaschine erlaubte
(lichte) Länge der Ladefläche von 227cm (162cm x 1,4) würde ich einhalten, aber was sagt
der H-Gutachter dazu? Gab es beim 416 im Original eine 230cm Pritsche, bzw. reicht es aus,
wenn es sie für den Unimog als Sonderausführung gegeben hat? Bei den Ausstattungscodes
finde ich: "P23 PRITSCHE 2320X1950X400 KIPPBAR MIT EINLEGEBODEN" Reicht dem Gutachter
diese Angabe aus?
Zum Zweiten wäre es zwar schön gewesen ein offenes Fahrerhaus zu bekommen, aber auch
dis geschlossene kabine hat ihre Vorteile. Ich würde aber gerne einen Kompromiss eingehen
und dem Fahrerhaus eine große Dachluke verpassen. Welche Abmessungen hatte die große
Dachluke die es als Sonderausstattung gegeben hat?
Ich hatte mir das Ganze so vorgestellt, das Dach soweit auszuschneiden das um die Öffnung
der Luke noch etwa 10-15cm Dach stehenbleiben. Aus dem augesägten Dachblech würde ich dann
wieder einen Deckel fertigen, den ich dann schraubbar oder mit Scharnieren wieder befestige.
Ich hätte dann sozusagen bei geöffneter Luke und herruntergekurbelten Seitenscheiben
"Cabriofeeling im Ganzstahlfahrerhaus":-) Meint ihr ich bekomme das beim H-Gutachter durch?
Im Leifaden der Dekra zu Gutachten nach §23 finde ich lediglich die Passage :
Ännderungen am Fahrzeug oder des -aufbaus außerhalb der damaligen Fahrzeugbaureihe/ABE
wie z.B Umbau Coupé/Cabrio oder PKW/LKW sind unzulässig.
Reicht es aus, dem Gutachter glaubhaft zu vermitteln, daß es die große Dachöffnung als Sonderausführung
gegeben hat, oder ist hierzu ein Nachweis zu erbringen (Fotos,Prospekte, etc)?
Bin für jede Antwort, Meinung oder auch Anregung dankbar.
Gruß Olli
Es ist nicht so daß mir mein Unimog nicht gefällt, aber so ein zwei Dinge würde ich im Zuge
meiner Restaurierung gerne Verändern. Zum einen würde ich gerne die Ladefläche verlängern.
Ich habe einen 406.200, bei dem bekannterweise ein Freiraum von etwa 50cm zwischen Ladefläche
und Kabine ist. Da mir das rein Optisch so nicht gefällt, würde ich die Pritsche gerne im
Zuge der Restaurierung um ca.30cm verlängern. Die zur Zulassung als Zugmaschine erlaubte
(lichte) Länge der Ladefläche von 227cm (162cm x 1,4) würde ich einhalten, aber was sagt
der H-Gutachter dazu? Gab es beim 416 im Original eine 230cm Pritsche, bzw. reicht es aus,
wenn es sie für den Unimog als Sonderausführung gegeben hat? Bei den Ausstattungscodes
finde ich: "P23 PRITSCHE 2320X1950X400 KIPPBAR MIT EINLEGEBODEN" Reicht dem Gutachter
diese Angabe aus?
Zum Zweiten wäre es zwar schön gewesen ein offenes Fahrerhaus zu bekommen, aber auch
dis geschlossene kabine hat ihre Vorteile. Ich würde aber gerne einen Kompromiss eingehen
und dem Fahrerhaus eine große Dachluke verpassen. Welche Abmessungen hatte die große
Dachluke die es als Sonderausstattung gegeben hat?
Ich hatte mir das Ganze so vorgestellt, das Dach soweit auszuschneiden das um die Öffnung
der Luke noch etwa 10-15cm Dach stehenbleiben. Aus dem augesägten Dachblech würde ich dann
wieder einen Deckel fertigen, den ich dann schraubbar oder mit Scharnieren wieder befestige.
Ich hätte dann sozusagen bei geöffneter Luke und herruntergekurbelten Seitenscheiben
"Cabriofeeling im Ganzstahlfahrerhaus":-) Meint ihr ich bekomme das beim H-Gutachter durch?
Im Leifaden der Dekra zu Gutachten nach §23 finde ich lediglich die Passage :
Ännderungen am Fahrzeug oder des -aufbaus außerhalb der damaligen Fahrzeugbaureihe/ABE
wie z.B Umbau Coupé/Cabrio oder PKW/LKW sind unzulässig.
Reicht es aus, dem Gutachter glaubhaft zu vermitteln, daß es die große Dachöffnung als Sonderausführung
gegeben hat, oder ist hierzu ein Nachweis zu erbringen (Fotos,Prospekte, etc)?
Bin für jede Antwort, Meinung oder auch Anregung dankbar.
Gruß Olli
Und wenn ihr dereinst vor eurem Schöpfer steht, und Er euch fragt: "Was hast Du gemacht mit dem Leben, das ich Dir geschenkt habe?"
So könnt ihr mit Stolz antworten: "Einen UNIMOG habe ich gefahren Herr, einen UNIMOG!"
So könnt ihr mit Stolz antworten: "Einen UNIMOG habe ich gefahren Herr, einen UNIMOG!"



