Hallo Andreas,
mein Zahnstangenkipper BJ 1955 ist so ein Fall - ok, die Papiere hat der Vorbesitzer schon besorgt.
Durch Erfahrungsaustausch auf Oldtimer- und Schleppertreffen kann ich aber zur Sache etwas beisteuern.
a) der einfachste Fall
der Anhänger hat noch ein Typenschild und den Hersteller gibt es noch.
Dort kann man denn nach einer ABE fragen.
Gibt es den Hersteller nicht mehr, kann evtl. der TÜV/DEKRA je nach Bundesland weiterhelfen. Man muss staunen was der TÜV/DEKRA so alles an alten Unterlagen hat
b) der 2. Fall
kein "Hersteller"-Typenschild vorhanden, aber die Achsen/Bremseinrichtung/Zugstange haben noch eins.
Dann zum TÜV/DEKRA, evtl. werden die in ihren Archiv fündig, ansonsten eine "einfache" Vollabnahme.
c) der schwierigste Fall
überhaupt keine Typenschilder vorhanden (also Markus-Fall). Hier kommt nur eine "intensive" Vollabnahme in Frage. Also incl. Berechnungen der Achsen und Bremsen.
Bei meinen Anhänger war nur ein Achstypenschild und die vierstellige Herstellnummer vorhanden. Der TÜV konnte im Archiv, anhand der beiden Angaben, auch einen Hersteller und das Baujahr ausfindig machen.
Hersteller: Diegel, Niederlohne (ich und Goggle wurden nicht fündig)
Und der ganze Spass hat nur ca. 150 Euro gekostet. Ich finde es bemerkenswert das der TÜV noch etwas gefunden hat. Lag aber auch am Prüfer, der sich ziemlich bemüht haben soll.
Also mit den TÜV/DEKRA Gutachten (je nach Aufwand 100,00 bis 500,00 Euro??) zur Zulassungsstelle und eine ABE (für zulassungsfreie) bzw. Fahrzeugebrief/-schein (neu Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) aufstellen lassen, wenn der Anhänger regulär zugelassen werden soll.
Gruss
Lutz
U411.112 Bj. 1959
Zahnstangenkipper Bj. 1955
U406.120 Bj. 1973 z.Zt. abgemeldet
MM EDU 7500 Bj. 1974 z.Zt. abgemeldet