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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#6693
Hallo,

nachdem ich meinen Baas-Frontlader mitsamt Schmidt Anbauplatte verkauft habe, stehen nun die 2 Rahmenenden \"unter freiem Himmel\".

Ich plane daher eine (selbstgebaute) Frontplatte zu montieren. Ich hatte mir einen 20mm Brennzuschnitt mit entsprechender Form vorgestellt, der auch die Stoßstange komplett ersetzt. In meinen Gedanken ist sie mit Zugmaul, Kugelkopfkupplung, 2 massiven Anschlagpunkten in Rahmenhöhe sowie einer Aufnahme für eine elektrische Winde ausgestattet.

Meint ihr bei so einer Frontplatte könnte der TÜV rumnörgeln?
Habt ihr Erfahrungen beim Bau solcher Platten?


Würde mich über eure Meinung freuen!!

Timo
#33338
Das entspricht in etwas der festmonierten Schmidt-Anbauplatte, wie sie an kommunalen LKW zum Anbau von Schneeräumgeräten verbaut wird. Un die haben ja den Segen vom Baurat.
#33355
Ich könnte die Kugelkopfkupplung durchaus abnehmbar gestalten. ( z.B. 2 Schrauben M16 )
Von der Fahrzeuglänge her bin ich theoretisch kürzer als mit Schmidt - Anbauplatte, da diese mit den \"Hörnern\" des Frontladers schon recht dick gewesen ist.
Weis aber ehrlich gesagt nicht, welche Länge im Brief eingetragen ist.

Ich hatte über Winter schon mal eine 3-D Konstruktion angefertigt - leider ist die irgendwo in den Untiefen meiner Festplatten verschwunden :casstet:

Wünsche noch ein schönes Wochenende!!

Timo
#33401
Hallo,

also, ich hab\' das nicht auf dem papier, aber ich bin der meinung, \"anbauplatten\" und ähnliches sollten den TÜV überhaupt nicht interessieren ! sofern sie nicht gegen die verkehrssicherheit verstoßen - im sinne von überstehenden teilen, spitzen oder scharfen kanten, etc.
ich unterstelle mal, daß die änderung der fahrzeuglänge durch einen HKH, ackerschiene, anbautraverse, anbauplatte, fontlader, etc. auch nicht interessieren, oder ? schließlich ist ja der sinn der übung des mog der einsatz von anbaugeräten ... ! es müßte ja bei der bauartzulasseung auch ein entsprechender vermerk stehen, daß sich die fahrzeugmaße durch anbaugeräte verändern können.

die vorderen kupplung(en) sind ohnehin immer nur rangierkupplungen, also ist auch da der tüv-eintrag nicht notwendig. allerdings könnte es ärger geben wegen verkehrsgefährdung, wenn die kupplung ungeschützt übersteht. ich würde sie (auch im sinne der bodenfreiheit !) entsprechend konstruieren und abnehmbar gestalten. besser schnell abschrauben wie lange mit dem TÜV rumdiskutieren...

mfg,
Andreas
#33402
Hallo,

Ich denke, ich werde auf jeden Fall alles , was über die platte hinausschaut abnehmbar oder abschraubbar gestalten. Denkbar wäre wohl auch eine Platte, auf der im Raster-Muster Gewindebohrungen angebracht sind, die je nach Bedarf mit Kupplung, Anschlagpunkt, etc. Bestückt werden kann. :cool:

Viele Grüße

Timo
#33414
Die Änderung der Baulänge beachtet zwar niemand, aber interssieren tut das schon jemand, es ist eine in den Fahrzeugbrief eingetrgene Größe, Abweichungen hiervon sind eintragungspflichtig. Die Möglichkeit durch Verwendung eines HKH etc ist unter Bemerkung im Schein beschrieben
Bei mir zB NR13: Länge ist 4160mm Bemerkung NR13:Länge je nach Rüstzustand 4810mm
wobei auch das Maß a mit einer Länge von 4030mm eingetragen ist.
Selbst die Änderung der Höhe durch Anbau und Ausziehen der Teleskopstange der RKL ist eingetragen
NR13 Höhe 2720mmm Bemerkung Höhe m RKL gelb 3120mm.
Wenn sich aber durch den Anbau der Selbstbauplatte die Länge nicht ändert, so ist auch keine Änderung in den Papieren notwendig.
#33417
Hallo,

okay, helmut, du dürftest recht haben.

wie ist das dann mit dem FL ?
oder nachrüstung von irgendwelchen anderen anbauten, z.b. frontwinde ?
die müßte man dann ja eigentlich eintragen lassen, oder ?
oder läuft das als abnehmbares gerät ?

oder sind die dann (am HKH oder Frontplatte) angehängten geräte unerheblich, weil nicht permanent angebaut ??

okay, und fest montierte RKL sind ja sowieso eintragungspflichtig ... seit wann eigentlich ? bei meinen mogs sind keine eingetragen, obwohl sie mal montiert waren !

mfg,
Andreas
#33456
Ich denke und hoffe, das der Tüv da nicht rumnörgelt.
Könnte ja mal die Länge im Brief mit der Fahrzeuglänge vergleichen :cool: . Im Extremfall wird der Mog um die Materialstärke der Platte ( also ca. 2cm ) länger. Alles was drüer raus geht, kann ja zum Tüv abmontiert werden.....

Kann ja mal irgendwo ein paar Schlagzahlen einstempeln und behaupten, es wäre beim Kauf schon alles so gewesen - auserdem kenne ich mich ja üüüübeeeeerhaupt nicht aus. :D

Gruß

Timo
#33461
@ Andras
wie das sich mit FL etc genau rechtlich verhält, muß ein Rechtsverdreher erklären. Fakt ist, dass das Maß a, welches wohl das Grungmaß ohne alles, also auch ohne Stoßstange, darstellt und alle anderen Abweichúngen durch den Begriff \"je nach Rüstzustand\" abgedeckt werden.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang, dass in früherer Zeit der \"Hobby-Club Grün-Weiß\" beim Anbau einer großen Auspuffblende letzendlich nur dann etwas ausrichten konnten, wenn dadurch die Fahrzeuglänge verändert wurde. :casstet:

Hallo Jürgen, vielen Dank für deinen Hin[…]

So ist es momentan umgesetzt:

Guten Abend! Habe in meinem Fundus eine gute 404S […]

Hallo zusammen, zufällig habe ich vor ein p[…]