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#337418
In dem du überziehst!!Nicht legal aber machbar und wenn du nur jedes jahr einen monat überziehst kannst nachrechnen wann dein wunschmonat erreicht ist
Hallo Herbert!

Das mit dem Überziehen war früher mal. Da dieses bei vielen zur Gewohnheit wurde, ist dieses seid einiger Zeit nicht mehr möglich. Das heißt, bei einer verspäteten und bestandenen Überprüfung wird der neue Termin der ursprünglichen Fälligkeit angepaßt.
Dies geht so weit, daß bei einer 12 monatigen Überziehung sogar eine unmittelbare zweite Hauptuntersuchung fällig wird.

Ingo
#337504
Bei mir ist derzeit der TÜV ca. 6 Monate abgelaufen...

Ich wollte zwar zum TÜV, aber die wollen nur lauffähige Fahrzeuge und keine Einzelteile auf Anhängern bzw. motorlose Fahrgestelle :lol: :lol: :lol:

Bin mal gespannt wierum der TÜV'ler seine Plakette klebt, wenn mein Mog wieder zusammengebaut und fahrfähig ist :wink:

Wenn es blöd läuft, habe ich auch 2 Abnahmen innerhalb von 3-4 Monaten.


Gruß Michael
#337571
Hallo zusammen,

in Niedersachsen wird schon viele Jahre (leider) nicht mehr zurückdatiert. Mit meinem MAN 2 F1 bin ich damals meist nur alle drei bis 4 Jahre zum TÜV gefahren. Die potentiellen Bußgelder (ich wurde nie "erwischt") waren ja auch überschaubar und Punkte gab es auch erst nach sehr langer Überziehungszeit. Das hat sich ja auch alles geändert.

Also bei 12 Monaten Überziehung muss man auch in Niedersachsen schlimmstenfalls für eine Plakette zweimal bezahlen.

Was ich bisher nicht wusste ist, dass diese HU-Geschichte offenbar länderspezifisch ausgelegt wird.
#337588
Hallo Zusammen,

hallo Michael
bei Dir wird es wohl eine Rolle spielen, ob Dein Unimog angemeldet ist.

Wenn er abgemeldet ist, wird wohl der Monat der neuen Abnahme gewertet werden.

Man müßte mal nachrechnen was billiger kommt, an.-abmelden
oder zweimal HU.

Aber was soll das gejammere, wer einen alten Unimog, noch dazu wie ich
als Spaßmobil hat, hat ein Geldvernichtungsgerät.

Da ist die HU-Gebühr doch das geringste Problem.
Wenn man sein Geschlamp, auch im eigenen Interesse, so weit in Ordnung
hat,daß es straßenverkehrstauglich ist, muß man von einer HU keine Angst haben. Alles andere ist das Verschieben von technischen Mängeln, die sich ein Jahr später auch nicht verheimlichen lassen.

Gruß Lothar
#337618
Das Fahrzeug war (ist) die ganze Zeit angemeldet...

Die Entscheidung war eigentlich ganz einfach:
- Was mache ich wenn das Fahrzeug fertig ist? Solange es angemeldet ist, kann ich zumindest halblegal eine Probefahrt machen, bevor ich dann postwendend zum Tüv gehe.
- Hätte ich es abgemeldet, wäre ich bei ner Probefahrt ohne Zulassung und Versicherung unterwegs... Eher schlecht! So "nur" ohne gültige HU!


Gruß Michael
#337674
So wie Michael habe ich es auch gemacht: Fahrzeug für die gesamte Dauer der Restauration angemeldet und versichert gelassen.

Als es dann fertig war habe ich mir von der Versicherung Deckung für Probe- und Einstellfahrten geben lassen. Dann mit 1jähriger Überziehung zum TÜV (Baden-Württemberg), der mir entsprechend des normalen Rythmus nur noch 1 Jahr freigestempelt hat.

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