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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#322377
Hallo Zusammen,

habe mal eine Frage wollte demnächst einen Unimog + Anhänger zusammen abholen da der Unimog und auch der Anhänger nicht angemeldet sind wollte ich dieses mit Roten Nummern tun. Nun meine Frage benötige ich zwei Satz Roten Nummern oder langt es wenn ich die Roten Nummern eins am Unimog montiere und das andere am Anhänger? Es handelt sich um eine Strecke von ca. 300 km deshalb will ich kein Risiko eingehen.

Danke Thomas
#322388
Und dann gilt es noch zu beachten, dass man mit einem Fahrzeug mit roter Nummer keine Anhänger ziehen darf und auch keine Ladung transportieren darf, da die rote Nummer nur zu Überführungszwecken des damit gekennzeichneten Fahrzeugs dient und auch nur dazu versichert ist.
Hier sollte man zwingend mit seinem Versicherer Kontakt aufnehmen, da das Risiko in den Verträgen zur roten Nummer n i c h t versichert ist!

Wie es bei Kurzzeitkennzeichen aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Stefan
#323485
leistens406 hat geschrieben:da die rote Nummer nur zu Überführungszwecken des damit gekennzeichneten Fahrzeugs dient
Hallo,

insoweit alles richtig, wobei weiterhin zu beachten ist, daß
gem. § 16 Abs. 3, S. 1 FZV rote Kennzeichen auf Antrag an zuverlässige
- KFZ-Hersteller
- KFZ-teilehersteller
- KFZ-werkstätten und
- KFZ-händler
zugeteilt werden.

Als Privatperson sind Kurzzeitkennzeichen zum Zweck der Überführung
zu verwenden.
#339656
Moin,
da stimme ich glatt zu.
2 Fahrzeuge - zwei Nummern.
Gerade nach Änderung der Gesetze im Bereich StVG § 7 Haftung auch für den HÄnger (seit 07/2004). Früher konnte man die Haftung bei einem Schaden durch den Hänger, diesen auf die Zugeinheit schieben. Seit dem 01.07.2004 ist das wesentlich schwieriger und seit dem neuesten Grundsatzurteil haften und zahlen nun auch die Anhängerversicherungen.

Nur am Rande: Dadurch werden die Beiträge für die Haftpflicht für Anhänger deutlich steigen. Wir rechnen mit einer Verdopplung der Preise.

Nicht zustimmen kann ich dass man mit ner Roten Nummer keinen Hänger ziehen darf der auch ne rote Nummer hat. Gleiches gilt für den Privat Nutzer bezogen auf das Kurzzeitkennzeichen.
Natürlich darf ich einen "Zug" kaufen und den mit zwei Kennzeichen überführen.
Nicht jedoch darf ich eine Zugeinheit mit Kurzzeit oder rotem Kennzeichen und dahinten dran dann ein normal zugelassener Anhänger!!

Beste Grüße

Bernd
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