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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#341345
Liebe UNIMOG-Freunde,

es gibt Zugmaschinen und Landwirtschaftliche Zugmaschinen. Dann gibt es auch noch Baujahre, ab derer AUs notwendig sind oder nicht, unterschiedlich nach Benzinern und Dieselern. Die Details habe nicht parat. Jedenfalls brauche ich mit meiner Diesel-Landwirtschaftlichen Zugmaschine Baujahr 1965 definitiv keine AU.
#341405
Hallo !

@ Lothar:
Es ist in der Tat etwas verwirrend. Lof Zugmaschine hat nichts mit der Farbe des Kennzeichens und der Steuerbefreiung zu tun, sondern mit der Typisierung, die an der Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung unter J und 4 zu erkennen ist.
Eine einfache Strassenzugmaschine hat die Nummer J = 89, 4 = 0000,
Eine Lof Zugmaschine Ackerschlepper hat die Nr. J = 89, 4 = 1000,
Eine Lof Zugmaschine Geräteträger hat die Nr. J = 89, 4 = 2000.
Nur dies Typisierung entscheidet über Lof Zugmaschine oder nicht und somit auch über Au oder nicht.
Nach meiner Erfahrung werden beim TÜV nicht umgeschlüsselte (also 89 0000) Unimog, die in der Landwirtschaft fahren und steuerbefreit sind so behandelt wie Lof Zugmaschinen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen
Gruß
Thomas
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