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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#343900
Hallo Leute!

Habe vor evtl. einen Unimog aus Frankreich (Gemeindefahrzeug) zu kaufen. EZ.79. und zu restaurieren.
Jetzt meine Frage:
Zählt diese EZ. auch für die H-Zulassungsberechtigung in Deutschland.
Oder muss der Unimog erst 30 Jahre in Deutschland angemeldet sein
bevor ich hier eine H-Zulassung bekommen kann?
Reichen die Französichen Papiere zur Zulassung und TÜV Abnahme in Deutschland aus, oder muss ich noch andere Unterlagen haben.

Danke für die Antworten!!

Gruss Holger
#343915
Hallo,

ich habe das gleiche mit meinem 411er aus den Niederlanden gemacht. Das Problem, Gesetze ändern sich allenthalben. Hier gab es ein paar.

Nicht immer sind die "Experten" da auch auf dem Laufenden. Sie geben aber alle Auskunft ...

1. Zulassungsstelle vorher anfragen!

2. Frag beim TÜV (Alte Bundesländer) oder Dekra(Neue BL) vorher nach. Dort werden die entsprechenden Papiere in Form von Gutachten für die Zulassung vorbereitet und die Gutachter geben dir die fachliche Auskunft, was sie im Einzelnen benötigen

3. a) Besorge dir von Mercedes in Wörth eine entsprechende Bescheinigung für deinen Mog (siehe "Datenkarte" "Wörth" unter der Forensuche wegen der Kontaktdaten des Ansprechpartners) (Kosten 150 netto). Die nennt sich aber "Datenbestätigung für die Einzelbegutachtung des Fahrzeugs nach § 21 Stvzo" - Möglicherweise ist der franz. Brief hilfreich und erspart dir die Datenbestätigunskarte von Mercedes

3. b) Darin stehen die Zauberworte: "Das Fahrzeug entsprach bei Auslieferung der ABE nr xxxxx" - Damit benötigst Du nur eine normale HU und das Gutachten für das H-Kennzeichen (Kosten 200 ) - andernfalls wird es schwierig

Der Rest sind dann nur noch Abnahme, Vorführung, Kennzeichen dranschrauben und "FAHREN" - Viel Spass dabei! :-)
#343965
Hallo,
Zählt diese EZ. auch für die H-Zulassungsberechtigung in Deutschland.
Oder muss der Unimog erst 30 Jahre in Deutschland angemeldet sein
bevor ich hier eine H-Zulassung bekommen kann?
Es zählt diese Erstzulassung. Selbst ohne Zulassung kann das Datum der Inverkehrbringung gelten. Damit ist es sogar möglich, bisher noch nie zugelassene Fahrzeuge, die aber trotzdem in "Verkehr" waren (also z.B ohne Zulassung auf Firmengelände eingesetzt), abweichend von den aktuellen Zulassungsvorgaben, evtl. auch mit H-Kennzeichen, zuzulassen. Dazu muss aber die Inverkehrbringung nachgewiesen werden.

Gruß,
Michael
#344140
Hallo

in der FZO ist der "Tag der ersten Zulassung" genannt, und somit klar definiert, ob der im Ausland erfolgte oder in D-land wird nicht unterschieden.
Hat das FZ bis dato noch keine Zulassung, weil nur im internen Betrieb, so greift hier ersatzweise die "alte" StVZO, hier ist der Begriff der Inverkehrbringung aufgeführt.
Das wäre auch der innerbetriebliche Verkehr, also eigentlich die Auslieferung aus dem Werk, irgendwie muss das Fahrzeug ja gefahren sein.
Ist das FZ allerdings einmal zugelassen gewesen, so gilt dieser erste Zulassungstag.

Wenn diese Erstzulassung nach 1976 erfolgte, ist das FZ AU-pflichtig, auch wenn es sich um einen Böhringer handeln sollte, ob H-Zulassung oder nicht.
#344152
Hallo Helmut,
Wenn diese Erstzulassung nach 1976 erfolgte, ist das FZ AU-pflichtig, auch wenn es sich um einen Böhringer handeln sollte, ob H-Zulassung oder nicht.
Soweit richtig, wobei auch der Böhringer dann 1976 vermutlich nur noch über eine Ausnahmeregelung hätte zugelassen werden können, da er sicherlich nicht alle Anforderungen der StVZO für Neufahrzeuge aus dieser Zeit erfüllt hat (zumindest nicht ohne Nachrüstungen). Auch das kann übrigens heute noch oft so gemacht werden, wenn Neufahrzeuge, gerade im Nutzfahrzeugbereich, erst längere Zeit nach der Auslieferung aus dem Werk zugelassen werden, weil sie z.B. noch bei einem Aufbauhersteller stehen.

Ich hatte den Fall vor einiger Zeit mit einem 406er aus 1972, der noch nie zugelassen war, reiner werksinterner Einsatz. Lt. Auskunft von TÜV und Zulassungsstelle wäre eine Zulassung kein Problem gewesen, da hier die Inverkehrbringung angesetzt werden könnte. Erübrigte sich dann aber, da das Fahrzeug aufgrund Rahmenschadens zur Teileverwertung verwendet wurde. Gleiches trifft übrigens auch zu, wenn keine Papiere mehr vorhanden sind und das EZ-Datum dann geschätzt werden muss (ohne echten Nachweis, dass das Fahrzeug irgendwann mal zugelassen war), passiert oft bei alten Traktoren.

Gruß,
Michael
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