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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#373024
Hallo zusammen,

habe mich gerade eben hier neu registriert, da ich kurz davor bin mir einen U 1200 zuzulegen.
Der Mog wird bei uns lediglich zu Privaten zwecken genutzt, wie z.b. Brennholz, Wiesen bearbeiten ( haben 3 Pferde), mal einen Anhänger ziehen. das Fahrzeug ist zur Zeit als LKW angemeldet, hat allerdings einige Landwirtschaftliche Ausrüstungen, wie z.B. Heckkraftheber Front,- Heckzapfwelle, 3 - Seiten Kipper Front, - Heckhydraulik...... Nun versucht natürlich jeder irgendwie geld zu Sparen, und daher habe ich mir nun die Frage gestellt wie melde ich den Unimog am besten an, und bezahle möglichst wenig? Grünes Kennzeichen kommt nicht in Frage, da wir erstenes keinen Landwirtschaftlichen Betrieb haben, und zweitens es mir da zu viele einschränkungen gibt. Die 30 Jahre hat der Mog auch noch nicht auf dem buckel, somit entfällt auch das H - Kennzeichen. Habe hier im Forum schon einiges gelsen und dachte jetzt, den Als Landwirtschaftliche zugmaschiene zuzulassen, die Anforderungen hat er ja meineserachtens. Allerdings bin ich mir recht unschlüssig darüber, ob ich da jetzt irgendwelche nachteile herausziehe. Führerscheine habe ich alle Nötigen, also muss darauf jetzt keine Rücksicht genommen werden.
Für Antworten bin ich im Voraus schonmal sehr dankbar!
LG Yannic
#377302
Hallo Yanic,
bei Oldtimer oder Youngtimer Versicherungen ist vorsicht geboten. Denn nicht jede Versicherung deckt dann auch alle Schäden. Die Oldtimer Versicherungen haben in der Regel die Spezialität, dass sie für Sammler oder echte Hochwertige Fahrzeuge zu sichern. Deswegen wollen viele Oldi oder Youngtimer Versicherungen solche Fahrzeuge nicht weil mit denen noch gearbeitet werden kann - also ein sogenanntes Arbeitsrisiko besteht.
Wir empfehlen bzw. raten unseren Kunden von solchen Versicherungen ab, wenn das Gerät noch Arbeit leisten soll. Denn der Ärger ist groß wenn das Fahrzeug als Oldtimer versichert ist, dann aber im Wald beim Holzrücken mit der Seilwinde den Hang runter kullert:
1. wird der Versicherer behaupten können er habe einen Oldtimer versichert, der per Definition ein Wirtschaftgut zur kulturellen Erhaltungswürdigkeit zählt. Dabei fällt möglicherweise das Arbeitsrisiko im Walde nicht unter den Versicherungsschutz.
2. man bleibt dann neben der Tatsache des Schadens am eigenen Fahrzeug auch noch auf den Folgekosten des möglichen Umweltschadens sitzen.
Da kann ich nur abraten von bzw. sollte man sich vom Oldtimer Versicherer bestätigen lassen, dass auch das Fahrzeug für fälle der typischen Verwednungsart dieser Fahrzeuge, versichert gilt.

Unsere Oltimer Partner machen das nicht! Wir bieten diese nur für echte Sammler und Restaurateuere bzw. aufwendig restaurierte Fahrzeuge an.

Beste Grüße

Bernd Schömann
#378048
Hallo,

Wenn H aufgrund des Alters ausfällt, grünes Kennzeichen auch nicht geht (bei LKW sowieso nicht, dazu muss es mindestens eine Zugmaschine sein), ist steuerlich schonmal der LKW-Satz nach zul. Gesamtgewicht zu zahlen, egal als was das Fahrzeug eingetragen ist.

Bleibt die Möglichkeit der Umschlüsselung zur Zugmaschine bzw. LoF Zugmaschine Ackerschlepper.

Zugmaschine hat den Vorteil, dass mehr Anhängelast möglich ist und auch zwei Anhänger gefahren werden dürfen, ebenso kein Fahrverbot mit Anhänger an Sonntagen. Dafür ist für Zugmaschinen über 40KW ein Fahrtenschreiber Pflicht, bei LKW erst über 7,5t zul. Gesamtgewicht.

LoF Zugmaschine Ackerschlepper hat den weiteren Vorteil, dass keine AU nötig ist und keine Umweltzonen-Fahrverbote gelten.

Umschlüsselung musst du aber über den TÜV machen, danach bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Zur Versicherung: Hier ist etwas suchen angesagt, da die üblichen Versicherer zu Normaltarifen sehr teuer sind, wenn es um solche Fahrzeuge geht. Da sind die Spezialtarife einiger Anbieter besser geeignet. Die Probleme mit reinen Oldtimerversicherungen hat Bernd ja schon genannt, wobei es für den Eigenschaden bei reiner Haftpflichtversicherung keine Rolle spielt, wie der Mog versichert ist, auf dem bleibst du sowieso sitzen.

Gruß,
Michael
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