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#381223
Moin,

wich wundert es immer wieder, wie einige ihre Baumaschinen auf dem Anhänger transportieren :?

Ich war stets bemüht, die Last mittig auf den Tandemachsen zu plazieren.

Hier finde ich immer wieder Bilder, auf denen ein Radlader oder Bagger erheblich vor der Achse stehend transportiert wird.

Leider erschließt sich mir der Grund nicht.

Kann mich jemand aufklären?
#381226
Ich lade immer mittig Tandemachse mit einem kleinen Gewichtsüberhang zum Fahrzeug...

- So kriege ich Stützlast auf das Fahrzeug und der Anhänger liegt ruhiger (Anhängeröse schlägt nicht auf/ab im Zugmaul)
- Kugelkopfkupplungen benötigen eine kleine Stützlast, da sie diese wesentlich besser aufnehmen können als wenn die Deichsel nach oben an der Kugel zieht
- Stützlast auf der Hinterachse verbessert die Traktion auf schwierigem Untergrund und die Bremsleistung (Ausbrechen der Hinterachse bei ungebremsten Anhängern)

:wink:


Gruß Michael
#381258
ret hat geschrieben:Hier finde ich immer wieder Bilder, auf denen ein Radlader oder Bagger erheblich vor der Achse stehend transportiert wird.
Moin Reiner,

nennt man "formschlüssiges Laden". Wenn der Bagger formschlüssig an der Stirnwand steht, spart man sich die Abspannung nach hinten, weil - er kann ja nicht nach vorn ... (glauben zumindest die Verlader) :lol:

Gruß Ulli
#381301
... und bitte tut mir einen gefallen:

Ein Spanngurt über den Minibagger (am besten über die Kabine) geworfen, ist keine Ladungssicherung. Solche Geräte nieder zu zurren ist dünnsinn.

Spart Euch die Arbeit, nehmt mehr Gurte und legt sie Diagonal an, da müssen die auch nur handfest sein und man muss letztendlich weniger Arbeit aufwenden!

... im übrigen muss ich dann keinen Formschluss nach vorne und somit eine nicht akzeptable Lastverteilung haben!
#381305
Nieswurz hat geschrieben:Ein Spanngurt über den Minibagger (am besten über die Kabine) geworfen, ist keine Ladungssicherung. Solche Geräte nieder zu zurren ist dünnsinn.

Spart Euch die Arbeit, nehmt mehr Gurte und legt sie Diagonal an, da müssen die auch nur handfest sein und man muss letztendlich weniger Arbeit aufwenden!
ach Michael, nun wirst du aber pingelig :wink:
Wenn ich diagonal verspannen soll und nicht über die Kabine niederzurren darf, brauche ich ja mindestens 4 Gurte...

formschlüssig nach vorn verladen, ein Gurt von Schaufel zur Deichsel, damit der Bagger beim Beschleunigen nicht nach hinten vom Trailer rutscht - sofern man beim Zugfahrzeug überhaupt von Beschleunigung reden kann, beim 411 als Zugfahrzeug kannst du sogar auf diesen einen Gurt verzichten :lol:

locker bleiben
Ulli
#381307
Mahlzeit
Falls es sich auf dieses Foto bezieht
Bild

sieht man genau hin sieht man das vor der Stirnwand etwas raus schaut(schwarzes etwas).Dies ist der Baggerlöffel 40cm um ein formschlüssiges laden zuhaben. habe bei einer kontrolle eine länger diskusion geführt weil der polizist den leerraum zwischen Stirnwand und Baggerschild gefüllt haben wollte obwohl 4 KEtten am Fahrwerk waren(auf den bild sind sie auch dran durch die Bordwand verdegt).Im normal fall nehme ich den 60iger Löffel dafür, aber mehr nach hinten schieben ist nicht drin weil der Anhänger sonst anfängt zuschlagen im Zugmaul und unter umständen den Unimog sehr leicht macht auf der Hinterachse.
Mfg Basti
#381335
wurzlseppl hat geschrieben:Hallo Ret,

auf welches Foto spielst Du an?
Moin Andreas,

auf kein Bestimmtes!

Von solchen Bildern gibt es etliche.

Schau mal unter: Anhänger....... oder Mog im Einsatz :roll:

@Basti

prüfe mal die Stützlast des Anhängers und vergleiche sie mit dem zulässigen Wert der AHK

Was Dein diskussionsfreudiger Polizist meint oder sagt, ist doch völlig unrelevant (solange man es besser weiß) :D
#381338
Nabend
also der anhänger soll 500kg haben mog max 1250kg.
von den hinteren federn würde ich jetzt sagen das es rund 800kg sind , weil der salzstreuer leer ca800kg hat und etwa genau so weit ein geferdert ist.
Ist die angabe beim Anhänger mindestens oder maximal? das kann ich irgendwie nicht erkennen.
mfg Basti
PS: hab gerade mal gegoogelt stützlast sollen 500kg sein also werd ich wohl das nächste mal anders laden müssen.
#381342
Hallo Basti,

den vollen Text findest du unter §44 der StVzO, der wesentliche Teil lautet:.....Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern – ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58 ) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten – höchstens 15 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen.....
und Herstellerangaben sind zu berücksichtigen
also Grenzen in Kurzform: min 4% des tatsächlichen Gewichtes, max 15%.

Gruß Peter
U421 AHK fest

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